Unfall mit Holländer, Versicherungsfrage
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Moin Leute!
Ich bin momentan in Polen unterwegs. Am Samstag ist mir so ein Hajopei beim ausparken ans Auto gefahren. Es handelt sich um einen Hollaender mit hollaendischem Kennzeichen. Die Polizei hier hat alles soweit aufgenommen, jedoch habe ich selbst keine Unterlagen erhalten. Die Polizei meint, ich muss mich in Deutschland an meinen Versicherungstypen wenden, und der wuerde dann Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers aufnehmen...... kann das??? Angeblich reicht meinem Versicherungstypen das Kennzeichen des Hollaenders um seine Versicherungsgesellschaft herauszubekommen.
Aus Deutschland kenn ich das anders. Man erhaelt sofort die Adresse wo man einen Kostenvoranschlag hinsenden kann.
Hoffe jemand hat da erfahrung....
(sorry fuer die ue"s aber ich sitze an einem polnischem pc :-)
Bearbeitet von - angry-playboy am 21.07.2008 19:33:19
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Hallo AliBaby,
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Gruß
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Hallo AliBaby,
stimmt im Prinzip soweit.
Edit: Trotzdem sofort deine Versicherung anrufen und informieren mit allen Details.
Gruß Bardock
Bearbeitet von - Bardock am 21.07.2008 19:31:16
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so, habe soeben meine Versicherung darueber informiert... allerdings meinten die dass sie selbst damit nicht viel zu tun haben. Mir wurde die Telefonnumer vom Zentralruf der Autoversicherer genannt. Dort habe ich angerufen und das Kennzeichen des "Unfall"-Verursachers genannt. Innerhalb der naechsten 2 Wochen wollen die mir die Versicherungsgesellschaft des Hollaenders per Mail mitteilen und gleichzeitig einen deutschen Ansprechpartner fuer mich. Aber einen Kostenvoranschlag werd ich wohl schon mal machen koennen, denk ich... Naja, hoffe
es laeuft alles glatt. Man hoert ja eher nur von Problemen mit Auslandsunfaellen.
Weiss jemand ob man sich die Schadenhoehe auszahlen lassen kann, oder ob die darauf bestehen koennen, dass ich das Auto reparieren lasse?
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du kannst auch nach polnischem recht fiktiv, d.h. ohne reparatur, abrechnen und dir die kosten auszahlen lassen. kläre mit der gegnerischen versicherung, ob ein kostenvoranschlag ausreicht oder ob ein gutachten erforderlich ist (i.d.regel abhängig von schadenshöhe und/oder fahrzeugalter). beim kostenvoranschlag lässt du dir bestätigen, dass die versicherung die kosten für denselbigen übernimmt, sofern kosten anfallen!
was bekommt man in holland wenn man die führerscheinprüfung net besteht...........................................en gelbes kennzeichen lol
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
Hallo AliBaby,
in deinem Fall handelt es sich um einen Kaskoschaden, d.h., das der Unfallgegner für den Schaden aufkommen muss.
In diesem Fall kannst du wählen, ob du es in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lässt oder dir die fiktive Rechnungssumme, d.h. die Reparatursumme Netto (ohne Umsatzsteuer) ausbezahlen lässt.
Einen Kostenvoranschlag (KVA) kannst du sicherlich vornehmen lassen, allerdings zahlt diesen die gegnerische Versicherung nur, wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist, d.h. das dein Unfallgegner auch wirklich erwiesen der Schuldige ist.
Um einer unnützen Diskussion gleich entgegenzuwirken: Ja, ein KVA kostet Geld, ja, in vielen Fällen werden die Kosten bei einem Reparaturauftrag gleich vergütet und nein, nur weil es jemanden gibt, der für seinen KVA nichts bezahlen musste, heißt es noch lange nicht, das er nie etwas kostet.
Ob ein Gutachter von nöten ist, hängt von der Schadenshöhe und der Schadensart ab.
In der Regel wird dieser eingeschaltet bei einer Schadenshöhe ab ca. 750 Euro.
Den Gutachter kann der Geschädigte frei wählen, egal was die gegnerische Versicherung sagt. Droht die gegnerische Versicherung, den Gutachter und sein Urteil, sprich: das Gutachten, nicht anzuerkennen und einen eigenen Gutachter zu beauftragen, so ist dies wirkungslos und ohne Folgen für den Geschädigten. Dies ist lediglich eine Einschüchterungsmethodik.
Gruß Bardock
Zitat:
was bekommt man in holland wenn man die führerscheinprüfung net besteht...........................................en gelbes kennzeichen lol
(Zitat von: g-part-one)
Freak ^^
Man kann Fahrfreude mit nur 3 Buchstaben definieren:
BMW
Remapped E91 325d Touring goes #us
Remapped E61 530d Touring #mtech
Mitglied seit: 11.01.2007
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kaskoschaden ist eine andere baustelle....es ist ein haftpflichtschaden.
Oh sorry, ja, andersrum. Einfach die beiden Begriffe tauschen.
Sorry.............
Edit: Thx Craysor !
Bearbeitet von - Bardock am 22.07.2008 21:48:31
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mann mann mann.... eine Menge Fachwissen hier unterwegs! Find ich echt genial!
Da ich nen Audi fahr und auch bei Audi arbeite,
sollte sich die Frage mit den Kosten des KVA erledigt haben.
Die Schuldfrage sollte auch klar sein, wenn die
Policja :-) alles aufgenommen hat und mein hollaendischer Freund alles zugegeben hat...
Vielen dank an alle hier!!!