Hilfe! Händler will die Ware nicht zurücknehmen.
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Mitglied seit: 14.07.2005
Würzburg
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157 Beiträge
Hallo!
Habe vor zwei Wochen eine Endstufe beim ACR Händler in meiner Nähe bestellt. Letzte Woche abgeholt und gleich meinem Cousen zum 18. geschenkt, da er bereits ein Auto zum 18. von unseren Großeltern bekommen hat. Nur leider war ich mit meinem Geschenk zu schnell, da er noch Ausbildung macht braucht er eher Geld als Endstufe. Ok, sind dann zum Händler gefahren und wollten Die Endstufe zurück geben. Nur der Händler meint, ne, nehem ich nicht zurück. Es geht nicht. Kann dir zwar was anderes anbieteten, nur leider braucht mein Cousen zur Zeit nichts anderes. Was soll ich nun tun? Ich kann zwar die Endstufe bei eBay verkaufen, aber da mache ich bestimmt Verlust, trotz dass die Endstufe nicht ma ausgepackt ist. Ich würde die schon gern beim Händler zurück geben. Kann der Händler überhaupt eine Rücknahme verweigern?
www.bimmer.de.tl
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Hallo Aprix,
schau mal hier
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Gruß
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Mitglied seit: 16.10.2006
Donauwörth
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134 Beiträge
normal müsste er die ware wenn sie noch ovp ist innerhalb von 2 wochen auf jedenfall zurück nehmen!
weiß nicht warum der sich so anstellt...
Mitglied im Regio-Team-Schwaben
Wer später bremst ist länger schnell ;)
Mitglied seit: 02.02.2008
Muenchberg
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25 Beiträge
Hallo,
also du hast das Ding gekauft und es ist kein Fehler vorhanden du willst das Teil jetzt nicht mehr. Da kann der Händler entscheiden was er machen will. Wenn er kulant ist dann gibt er dir das Geld zurück oder du darfst ein anderes Produkt mitnehmen. Wenn er nicht will hast du keine Chance. Außerdem hat der Händler das Teil extra für Dich bestellt. Man sollte sich vorher überlegen was man kauft und man hätte sich mit dem Cousin absprechen können. Verkaufs über Ebay oder laß dir einen Gutschein vom Händler geben für später.
@ Aprix:
Die Maßgebliche Frage lautet, ob Du die Ware im Laden oder über Internet, Telefon etc. gekauft hast. Hierbei ist es nicht maßgeblich, ob Du die Ware persönlich dort abgeholt hast, sondern ausschließlich, ob der Kaufvertrag vor Ort im Laden oder über ein "Kommumikationsmittel" zustande gekommen ist. Hast Du die Ware im Laden gekauft, hasst Du keinerlei Rechte bezüglich der Rückgabe, wurde der Vertrag über Telefon, Internet etc. geschlossen, so greifen die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes, da hättest Du ein 14-tägiges Rückgaberecht frühestens beginnend mit dem Tag, an dem der Händler dich hierüber aufgekärt hat.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 14.07.2005
Würzburg
Deutschland
157 Beiträge
Alles klar. Danke Jungs. Werde dann wohl die Tage bei eBay reinstellen :-)
www.bimmer.de.tl
mal abgesehen davon das es ein irrglaube ist das die ware noch Originalverpackt sein muss! das ist schlicht und ergreifend falsch! wichtig sind der kassenzettel der rückgabezeitraum und das die ware unversehrt und original ist! 14 tage umtauschrecht es sei den es handelt sich um b-ware die als beschädigt schon verkauft wurde! selbst auf reduzierte originalware besteht ein 14 tage rückgaberecht!
Mitglied seit: 11.01.2005
Emmering bei München
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498 Beiträge
Wie es schon gesagt wurde, wenn man im Laden was kauft muss der Händler gar nichts zurück nehmen.
Tut er es doch ist es reine Kulanz seitens des Händlers.
Diese Geschichte mit Rückgabe innerhalb 14 Tagen ist nur so weil es die großen Ladenketten anbieten. Und daraufhin die meisten Leute denken das das Gesetz es so vorschreibt.
Fernabsatz Geschichten sind klar mit 14 Tagen Pflicht.
Zitat:
Wie es schon gesagt wurde, wenn man im Laden was kauft muss der Händler gar nichts zurück nehmen.
Tut er es doch ist es reine Kulanz seitens des Händlers.
Diese Geschichte mit Rückgabe innerhalb 14 Tagen ist nur so weil es die großen Ladenketten anbieten. Und daraufhin die meisten Leute denken das das Gesetz es so vorschreibt.
Fernabsatz Geschichten sind klar mit 14 Tagen Pflicht.
(Zitat von: Powerpack)
das gesetzt mit dem absatz zeig mir mal bitte das der händler keine umtauschgarantie hat bitte zeig mal den absatz wo das festgelegt ist !
Zitat:
das gesetzt mit dem absatz zeig mir mal bitte das der händler keine umtauschgarantie hat bitte zeig mal den absatz wo das festgelegt ist !
(Zitat von: elvis29m)
du bist leider im unrecht. er muss dir nichts zeigen da es diesen absatz überhaupt nicht gibt. jeglicher umtausch ist auf kulanz. ausnahmen sind hierbei sachmangel oder ähnl. bei nicht gefallen läuft es auf KULANZ.
kein bock das hier ausführlich zu erkären kannst aber zb. hier nachlesen.
UmtauschBearbeitet von - Richi am 12.05.2008 18:40:46
jep du hast rehct ich habs mit dem Fernabsatzgesetz ist nur für den Onlinehandel und für so Kataloggeschäfte verwechselt!
Bearbeitet von - elvis29m am 12.05.2008 19:04:50
Zitat:
jep du hast rehct ich habs mit dem Fernabsatzgesetz ist nur für den Onlinehandel und für so Kataloggeschäfte verwechselt!
(Zitat von: elvis29m)
kein ding. achja das fernabsatzgesetz, in dem fall §312d. werd ich nicht vergessen nachdem es mir mal in einer klausur partout nicht eingefallen ist ;)
wobei ich das noch nie erlebt habe das ein händler etwas nich zurücknimmt innerhalb von 14 tage wobei es halt ein unterschied ist obs ein einzelner händler quasi von privat ist oder ne kette wo zertifizierungskonzepte vorschreiben das der kunde in der regel recht bekommt zwecks kundenbindung und kulanz für den kunden>!
kundenbindung und "zufriedenheit" ist das stichwort. die grossen machen es ohne schwierigkeiten, zumindest hab ich das so mitbekommen. der rest zieht meist mit.
muss aber sagen das hier in dem fall von aprix eigentl. eine sache steht die für mich nen umtausch evtl. auschliessen würden.
und zwar "beim händler in meiner nähe BESTELLT"
auf kundenwunsch extra bestellte sachen machen da meist mehr probleme.
Bearbeitet von - Richi am 12.05.2008 19:29:15
jep vorallem wenn abnahme pflicht herrscht un die im vorfeld auch ausgesprochen wurde! is halt alles net so einfach !
Ja kann den Händler auch verstehen, das Teil wird er ja nie wieder los und wenn du nicht grad Stammkunde da bist, hat er nur den Verlust an der Sache, wenn ers zurücknimmt.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
mal abgesehen davon das es ein irrglaube ist das die ware noch Originalverpackt sein muss! das ist schlicht und ergreifend falsch! wichtig sind der kassenzettel der rückgabezeitraum und das die ware unversehrt und original ist! 14 tage umtauschrecht es sei den es handelt sich um b-ware die als beschädigt schon verkauft wurde! selbst auf reduzierte originalware besteht ein 14 tage rückgaberecht!
(Zitat von: elvis29m)
Sorry, aber das ist falsch. Für die Rückgabe benötigt man keinen Kassenzettel. Und auch die Ware muss nicht unversehrt sein. Ist die Ware beschädigt, muss der Händler diese trotzdem zurücknehmen. Allerdings kann er den Schaden in Rechnung stellen. (gem. Rückgabe- und Widerrufsrecht)
Zitat:
Sorry, aber das ist falsch. Für die Rückgabe benötigt man keinen Kassenzettel. Und auch die Ware muss nicht unversehrt sein. Ist die Ware beschädigt, muss der Händler diese trotzdem zurücknehmen. Allerdings kann er den Schaden in Rechnung stellen. (gem. Rückgabe- und Widerrufsrecht)
(Zitat von: Lord Cyber)
und wie genau weisst man dann nach das man bei diesem händler die und die ware gekauft hat?
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
Deutschland
562 Beiträge
Na zum Beispiel durch Zeugen des Kaufs oder einen Nachweis mittels Kontoauszug (ec-Karte) oder Nachweis über die Kreditkartenabrechnung.
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!