Zitat:
er meinte besser theater machen weil ich da ja schon geld gelassen habe und auch der prüfer hat ja nen vorgesetzten.hmm...bock hätte ich da ja schon drauf;-)
(Zitat von: e39-523iA-touring-Marcel)
Er hat leider keine Ahnung. Natürlich hat jeder Prüfer einen Vorgesetzten. (die technische Leitung seiner Organisation) aber jeder entscheidet selber. Sonst muss der Vorgesetzte die Eintragung machen.
In deinem Fall hat der Prüfer 100% korrekt gehandelt (was natürlich ärgerlich ist). Er war nicht kulant aber darauf hast du auch keinen Anspruch.
1. Was im Gutachten steht ist bei der 19(3) bindend, egal wie sinnlos es ist. Das ist leider so. Wenn der Prüfer von den auflagen abweicht, macht er im Grunde genommen eine 21er aus der Eintragung und das darf er als PI nicht.
2. Wenn er das Gutachten liest und feststellt, dass eine Auflage nicht erfüllt ist, hat er seine Arbeit erledigt und das Geld zu Recht kassiert.
Alles andere wäre kulant (so wie wir es oft handhaben), aber das kann man nicht erwarten.