Mietkürzung - Vermieter lehnt ab!?
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kurz zur Vorgeschichte: (m)eine Freundin hat seit gut 5 Monaten ne neue Dachgeschosswohnung. Dadurch, dass die Räume sehr hoch sind, funktioniert das Dachfenster im Bad nur über ein Motor mit Schalter - klar, wie auch sonst ?! ;)
Dieser ist
seit dem Einzug defekt. Sie kürzt daher die Miete um monatlich 10€ - mMn nach viel zu wenig. Nun gut.
Vom Vermieter kam nun ein Brief in dem er diese Mietkürzung ablehnt da er ja bereits eine Firma "beauftragt" hat. In der Tat war auch die Firma letzte Woche (!) da und hat geprüft welcher Motor bzw Schalter erneuert werden müsse und sagte er bestellt die Teile.
Ja was geht meiner Freundin das an wenn der Vermieter und / oder die Firma so lange brauchen um das zu reparieren.
Der Vermieter hat ihr noch als Anlage eine Übersicht der Mietrückständen geschickt - dem hakts wohl!
Also ich sehe meine Freundin da im Recht - was meint ihr?
Will dem Vermieter jetzt nochmal anschreiben und es wäre nicht schlecht, auch was handfestes ala § dazu zu schreiben.
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Hallo theblade,
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Gruß
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Ist alles net so einfach.
Wurde denn die Mietkürzung angekündigt? Wurde dem Vermieter die Möglichkeit gegeben den Mangel zu beheben? Steht denn evtl. der Mangel schon im Übergabeprotokoll? 10 € mtl. ist relativ, wie hoch ist denn die Grundmiete?
Eine Mietminderung muss mit Angabe von Gründen angekündigt werden. Wenn man dementsprechend weniger zahlt kann der Vermieter sowas ablehnen, aber nicht verhindern.
Hier mal was zum lesen:
KlickBearbeitet von: Heckpropeller am 11.05.2010 um 22:36:41
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ja der Vermieter weis seit Einzug von dem defekt. Ob das jetzt schon im Protokoll aufgenommen worden war weis ich nicht. Jedenfalls wurde dem Vermieter wegen der Mietkürzung frühzeitig in Kentnis gesetzt.
grundmiete war iwas um die ~ 560€
Bearbeitet von: theblade am 11.05.2010 um 22:37:47
Zitat:
ja der Vermieter weis seit Einzug von dem defekt. Ob das jetzt schon im Protokoll aufgenommen worden war weis ich nicht. Jedenfalls wurde dem Vermieter wegen der Mietkürzung frühzeitig in Kentnis gesetzt.
Das wäre aber schon wichtig, ob dieser Defekt vermerkt wurde.
Allerdings ist Fakt, dass die Wohnung bicht zu 100% nutzar ist.
Heißt in Kenntnis gesetzt "schriftliche Ankündigung" oder "mündlich mitgeteilt"?
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das weis ich nicht genau. Da muss ich morgen nochmal mit ihr telefonieren.
falls der mangel im protokoll nicht vermerkt wurde, sollte zumindestens etwas schriftliches zur androhung der mietkürzung vorliegen. eine mietkürzung MUSS angekündigt werden um dem vermieter die möglichkeit zur beseitigung des mangels zu geben. einfach nur eine mitteilung, dass da was defekt ist, reicht nicht aus.
falls das nicht der fall ist würde ich die 50€ nachüberweisen und einem rechtsstreit aus dem weg gehen. ohne schriftlichen beweis sieht es eher schlecht aus.
sicherlich steht ihr eine einwandfreie funktion von allem zu, nur ist dann hier die frage ob der aufwand wegen 50€ lohnen würde.
eine angemessene mietminderung findet man am besten beim mieterverein. dort gibt es listen wo steht, welcher prozentsatz (von der nettokaltmiete) angemessen ist.
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sorry für die späte Rückmeldung!
Ich habe in ihren Unterlagen geblättert. Also im Übernahmeprotokoll wurde es nicht vermerkt. Jedoch wurde ca 3 Wochen später ein Schreiben aufgesetzt in der nachträglich erkannte Mängel beschrieben sind und in dem auch eine Mietkürzung deswegen angekündigt wurde.
Also könnte ich mich jetzt darauf stützen und dem Vermieter das es so mitteilen das er ja bereits längere Zeit davon (schriftlich) bescheid wusste oder?!
In dem brief vom Vermieter, der die Mietminderung widerspricht, bezieht er sich auf den Tod des ausführenden Monteurs - dies soll "höhere Gewalt" sein das er nicht beeinflussen könne und er eine andere Firma beuaftragen musste. Stimmt das, dass es höhere Gewalt sei und Sie nun die Dauer der Rep dulden müsse?
Bearbeitet von: theblade am 21.05.2010 um 10:23:40
zum thema höhere gewalt weiß ich leider auch nicht bescheid, das wird wohl nur ein anwalt wissen da sonderfall.
was ich aber zum schreiben an den vermieter sagen kann wegen der mietkürzung ist, dass im schreiben ein datum und ein betrag beschrieben sein sollte. also zum beispiel: wegen bla bla erfolgt ab dem 01.07.2010 eine mietkürzung um x% bezogen auf die nettokaltmiete.
soltle dies das schreiben nicht enthalten, würde ich noch mal ein neues mit frist aufsetzen. nur so seit ihr auf jednefall auf der sicheren seite.
was ihr auch nochn machen könnt, ist einen anwalt bezüglich der höheren gewalt befragen oder das gesetzbuch zu mietrecht mal wälzen :) eine erstberatung ist meines wissens nach beim anwalt kostenlos.
viel erfolg! :)
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10% von 560 kaltmiete wären bei mir ja 56€ pro Monat. Dann ist sie ja mit ihren 10€ noch gnädig *g*
In dem Schreiben steht leider kein Datum ab wann die Mietkürzung erfolgt. Da steht nur sinngemäß ab sofort kürze ich die Miete um xy.
Jetzt nochmal ein Schreiben aufzusetzen nach den Monaten in denen schon abgezogen wurde wäre das nicht etwas "blöd" von uns und für den Vermieter? Somit müsste sie dann auch die Rückstände ausgleichen richtig?
Dass der Monteur tot is, is ja schön und gut, nur in meinen Augen fällt dies unter das "Betriebsrisiko" des Vermieters. Und dem Mieter darf hieraus kein Nachteil entstehen.
Allerdings isses ja beim Mietrecht so, dass hier die Rspr. sehr variabel ist. Könnte somit sein, dass Richter A die Mietkürzung in solchen Fällen bejaht, Richter B, der 50 km weiter den Hammer schwingt, allerdings die Mietkürzung in diesen Fällen ablehnt. Wendet Euch am besten mal an den Mieterschutzbund bzw. ggf. an nen Fachanwalt für Mietrecht. Die wissen vor allem auch, wie die Rspr. in Eurem AG-Bezirk ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Zitat:
10% von 560 kaltmiete wären bei mir ja 56€ pro Monat. Dann ist sie ja mit ihren 10€ noch gnädig *g*
In dem Schreiben steht leider kein Datum ab wann die Mietkürzung erfolgt. Da steht nur sinngemäß ab sofort kürze ich die Miete um xy.
Jetzt nochmal ein Schreiben aufzusetzen nach den Monaten in denen schon abgezogen wurde wäre das nicht etwas "blöd" von uns und für den Vermieter? Somit müsste sie dann auch die Rückstände ausgleichen richtig?
(Zitat von: theblade)
naja per sofort darf man ja nicht kürzen man muss dem vermieter immer eine angemessene frist zur beseitigung des mangels setzen.
um zu 100% auf der sicheren seite zu sein würde ich folgendes machen: mietrückstand begleichen und gleichzeitig ein schreiben aufsetzen, das ihr die kaltmiete ab dem z.b. 01.06.2010 um 10% kürzt wegen nicht funktion des oberlichtes, siehe urteil vom usw (siehe link).
dann würde ich, sofern der mangel nicht beseitigt wird, zum 01.06. eben die 56€ weniger zahlen. so seit ihr halt richtig auf der sicheren seite.
oder ihr macht ein anderes schreiben in dem ihr schreibt, dass sofern der mangel nicht bis zum 01.06. beseitigt wird, die mietkürzung auf 10% der kaltmiete angehoben wird, gemäß urteil vom usw.
die entscheidung kann ich euch nicht abnehmen :) nur per sofort darf man nicht kürzen. auf der anderen seite sind bereits genug monate verstrichen. hat sie eine rechtsschutz die auch mietrecht mit einschließt? wenn nicht würde ich vlt doch eher die 50€ für die letzten monate nachüberweisen, um auf der sicheren seite zu sein. 50€ sind weit weniger als ein anwalt. und dann könnt ihr es ab dem 01.06. halt dann regulär kürzen. durch die 56€ hat sie die 50€ ja schnell wieder rein. eventuell macht ihr noch ein einschreiben mit rückschein.
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ich war gestern bei ihr um die ganze Sache mit ihr nochmal zu bereden. Sie sagte mir das der Monteur am Freitag bei ihr war und das Dachfestenr iO gebracht hat. Sie zahl ab 01.06. wieder regulär Miete. Trotzdem sind jetzt noch knapp 60€ außenstände.
Mhh was schreib ich jetzt dem Vermieter?! Das er zufrieden sein soll das es nur 10€ / M waren anstatt 10% wie vom Gericht als Richtwert benannt ?!
Mitglied seit: 06.10.2002
Großostheim
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235 Beiträge
Zitat:
Mhh was schreib ich jetzt dem Vermieter?! Das er zufrieden sein soll das es nur 10€ / M waren anstatt 10% wie vom Gericht als Richtwert benannt ?!
Ist es denn nicht möglich so eine Kleinigkeit einfach in einem persönlichen Gespräch zu klären?
Ich würde meinen Vermieter einfach mal anrufen.
Irgendwie läuft in diesem Lande jeder sch*** nurnoch übers Gericht.... wir reden hier von
10,-€ p.M. ^^
Mitglied seit: 22.08.2002
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Ich vermute ja fast, dass der Vermieter leicht verschnupft war, weil er direkt 3 Wochen nach Vertragsbeginn nen Brief mit der Ankündigung einer MM bekommen hat. Zumindest ich wäre bei sowas wenig erfreut, wenn mir einer meiner Mieter so ein Schreiben schickt. Das ist auch nicht unbedingt der beste Beginn einer langjährigen Vertragsbeziehung. Klar ist es euer gutes Recht, nach Ankündigung und Fristsetzung eine MM geltend zu machen. Aber mal ehrlich, muss man gleich die grobe Kelle auspacken wegen sowas?
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
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naja sie meinte dem Schreiben gingen ja mehrere freundliche (!) telefonate voraus. ein Schreiben folgte ja erst im nachhinein. also sehe ich da jetzt nicht so die "grobe Kelle" ...
Mitglied seit: 01.09.2008
Wadern
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Also meinen Erfahrungen nach macht man sowas IMMER schriftlich. Mündlich zählt vor Gericht nicht. Da muß man erst mal glaubhaft Zeugen aufbringen usw.
Ich habe auch noch einen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen Vermieter offen und ärgere mich heute schwarz, daß ich mir mündliche Vereinbarungen nicht hab schriftlich geben lassen. Es war zum Beispiel mündlich vereinbart, daß ne undichte Tür sowie ein kaputter Heizkörper ersetzt wird - ist 4 Jahre lang nix passiert. Mittlerweile bin ich ausgezogen.
Mein Tip: Geh zum örtlichen Mieterschutzbund. Kostet dich ca. 20 Euro im Jahr Mitgliederbeitrag, dafür hast du kostenlose Beratung vom Anwalt und der schreibt dem Vermieter auch einen saftigen Brief, wenn's sein muß. Wenn man Post vom Anwalt bekommt ist die Reaktion immer ganz anders, als wenn man da mal "nett telefoniert" ...
wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät..
Mitglied seit: 22.08.2002
Zentral im Freistaat
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1711 Beiträge
Zitat:
Mein Tip: Geh zum örtlichen Mieterschutzbund. Kostet dich ca. 20 Euro im Jahr Mitgliederbeitrag, dafür hast du kostenlose Beratung vom Anwalt und der schreibt dem Vermieter auch einen saftigen Brief, wenn's sein muß. Wenn man Post vom Anwalt bekommt ist die Reaktion immer ganz anders, als wenn man da mal "nett telefoniert" ...
(Zitat von: Feuerteufel80)
Naja. Sie geht zum Mieterschutzbund und zahlt 20 Euro, um sich um dann um noch (für sie) 30 Euro zu streiten (50 Euro MM minus 20 Euro Mitgliedsbeitrag MSB). Der Vermieter wird vermutlich tatsächlich klein beigeben und aus Kulanz auf die 50 Euro verzichten. Nicht weil er im Unrecht wäre, sondern weil er die Sinnfreiheit eines Streites um sone geringe Summe erkennt.
Dafür wird derjenige Mieter aber zukünftig keinerlei Entgegekommen des Vermieters bei irgendetwas erwarten dürfen. D.h. z.B., sollte wiedermal etwas defekt sein, wird der Vermieter ganz genau prüfen, ob die Reparatur unter die Kleinreparaturklausel fällt und dann entsprechend weiterberechnen. Das können je Kleinreparatur bis zu 100 Euro sein. Bei anderen Mietern würde er vielleicht darauf verzichten.
Außerdem könnte dieser Mieter -zumindest bei mir- pünktlich nach einem Jahr mit ner Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach 558 BGB rechnen. Die zur Mieterhöhung notwendigen 3 vergleichbaren Wohnungen finde ich problemlos im Bestand unserer Firma. Und dann sind es 20% mehr Kaltmiete. Macht im vorliegenden Fall ca. 100 Euro jeden Monat mehr.
usw usf
Der Mieter mag ja zu seinem (vermeintlichen) Recht gekommen sein, im nachhinein aber wohl eher draufzahlen. Und das alles wegen einmalig 30 Euro? Halte ich für wenig sinnvoll.
@theblade
Ruft ihn an oder geht hin und versucht euch gütlich zu einigen.
Bearbeitet von: Papa76 am 24.05.2010 um 19:07:27
In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.
Mitglied seit: 01.09.2008
Wadern
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72 Beiträge
da hast du natürlich vollkommen Recht, Papa76 ! Bei mir war die Wohnung eh schon gekündigt, als es zu den streitereien gekommen ist. Mir ging es dabei aber auch nicht um's Geld, sondern vielmehr ums Prinzip.
In geschilderten Falle muß man das natürlich abwägen, was man will. Ich hätte die Wohnung schon lange gekündigt. Wenn sie aber noch lange drin wohnen will und ein gutes Mieter-Vermieter Verhältnis anstrebt, ist ein Anwalt natürlich nicht die beste Wahl...
wer andern eine Grube gräbt, der hat ein Grubengrabgerät..
Mitglied seit: 29.03.2008
München & Bremen
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Ich gebe auch Papa76 Recht.
Die Mietminderung an sich mit 10% ist schon richtig so, wenn sie vorher dann auch wirklich richtig angekündigt war! Ohne sowas kannst man keine Miete mindern. Und die angebrachte Frist zur Beseitigung sollte auch wirklich angebracht sein - also nicht nur mal eben eine Woche (bei Teilen die bestellt werden müssen etc).
Ein defektes Oberlicht ist schon ärgerlich natürlich, aber dann wegen diesem geringen Betrag so einen "Aufstand" machen und eine Mieterhöhung riskieren?
Klar, der Vermieter kann die Miete auch so einfach zu gegebener Zeit erhöhen, auch wenn ihr ihm die 60 EUR nun lasst. ;) Aber was ist in Deutschland heut noch sicher?
Also da muss deine Freundin selbst abwägen. Ich würde das Geld nachzahlen und auf eine evtl. geringere Mieterhöhung hoffen.
Aber Sie soll sich darüber freuen, dass Sie im Recht gewesen wäre. :)
Für spätere Streitigkeiten würde ich als Mieter aber auch dem Mieterbund beitreten. Sieht meine Chefin zwar nicht gern, aber wenn ich nicht in einer Eigentumswohnung leben würde, hätte ich sicherlich auch schon eine Mitgliedsnummer bei dem Verein. Ist für den Mieter eigentlich kaum zu ersetzen!