KM Stand gedreht, schnelle Hilfe !? Betrug
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
So, ich habe dem Verkäufer heute meine Informationen und Forderungen zukommen lassen, er hat das ganze zur Kenntnis genommen, will aber auch zu seinem Anwalt gehen, weil er das nicht so ganz einsieht, dass er nun soviel Geld bezahlen soll.
Ich denke er wurde selber betrogen, aber beim ADAC hat man mir gesagt, dass sei sein Pech, er muss seine Forderungen wiederum vom Vorbesitzer geltend machen usw. Wie hier schon erwähnt.
Ich habe ihm vergleiche Bezüglich der Wertminderung bei Mobile mitgeschickt, sowie von einer Gebrauchtwagenbewertung und einen Schadensersatz für meine Arbeit, immerhin 6 Wochen fast jeden Abend geschraubt. Was ja nun sozusagen umsonst war, wenn ich den KM Stand gewusst hätte, dann hätte ich das ja nicht auf mich genommen.
Mal sehen, was sein Anwalt ihm raten wird.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bruderchorge,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "KM Stand gedreht, schnelle Hilfe !? Betrug"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Also er hat nun ein paar Sachen von mir bekommen,
zum einen Wertvergleiche über autobudget und mobile.de was vergleichbare 5er mit 75.000 KM mehr gelaufen an Wertverlust haben, sowie ein Schreiben über meine Forderungen an Wertverlust und Schadensersatz für die ganze Arbeit ( 2800 € ) oder ein Rückkaufangebot, wobei ich 6500 für den Wagen und nochmal 1000 € ( 50 % von meinen Ausgaben ) für die Teile, die außerhalb der Unfallreparatur reinkamen, also neue Kats, WapU, Thermostat, die neuen Facelift Scheinwerfer, Ventildeckeldichtung usw. Also Rückkauf für insgesamt 7500 €.
Und noch 2 Gerichtsurteile, die einen solchen Fall belegen, die dem Käufer Recht geben ( von Privat zu privat verkauft ).
Er will sich nun anfang nächster Woche melden und mit seinem Anwalt reden. Hoffentlich stellt der nicht auf Stur.
Immerhin kann er ja wenn er prozessieren will seinerseits den Vorbesitzer ebenfalls zur Kasse beten.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
@ Sunny-E46, das hat nix mit Gleichgültigkeit zu tun, sondern mit Realismus.
Wie gesagt, ich hatte selber so einen Fall.
Fahrzeug laut Kaufvertrag unfallfrei und es war ein aufgebauter Totalschaden (theoretische Schadenhöhe irgendwo bei 20.000 DM und das bei einem Kadett).
Schlußendlich musste der Betrüger 400 DM an ein Kinderheim zahlen, ich konnte den Wagen zurückgeben hab mein Geld bekommen (durfte aber für die Nutzung des Schrottautos noch Geld zahlen).
Ach ja 5 Jahre hat's gedauert ;-))
@ Bruderchorge, hier bin ich mal Realist.
Ich kann mir kaum vorstellen, daß jemand einen Schrotthaufen, der aufgebaut wurde, mal eben für den doppelten Preis zurücknimmt.
Um Deine Worte zu benutzen, wer weiß denn wie Du gearbeitet hast ?? Vielleicht alles mit Poppnieten statt geschweißt.
Ne, stell Dich mal auf eine lange, lange Zeit ein. Bis irgendwas vor Gericht landet vergehen in Hamburg mal eben 8 bis 12 Monate.
Vorher gibt's ein paar schöne Schreiben, die Du alle erstmal selber bezahlen darfst. Dann die Gerichtskosten vorstrecken etc. etc.
Also schon mal ganz geschmeidig 2 bis 3 Teuro zur Seite legen, wenn Du nicht rechtsschutzversichert bist.
Bearbeitet von - SuMo-Driver am 09.04.2008 19:22:16
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@Sumo-Driver: ich versteh schon,was du damit sagen willst, hast es ja schließlich selbst mitmachen müssen...
Unser Rechtssystem ist doch einfach nur zum heulen...Beamtentum (ohne damit jemanden persönlich anzugreifen)
Lg
Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!!
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Aktualisierung:
Fall 1 ( silberner 535 mit Motorschaden ):
Der Verkäufer war mittlerweile bei mir um den Wagen, der ja zu meinem Leidwesen teilzerlegt ist, zu inspizieren, dies war seiner Auffassung nach nicht möglich, daher ist er abgezogen und er meint, er müsse nix bezahlen.
Allerdings wurde mir durch meine Rechtschutzversicherung die Kostendeckung für ein außergerichtliches Gutachten zugesagt, wobei der Motor zerlegt und untersucht wird.
Eventuell ist dies aber nicht nötig, da ich einen Zeugen habe, der belegt, dass der Verkäufer wußte, das der Motor einen Sachmangel hatte, ich warte aber noch auf dessen schriftliche Aussage.
Fall 2: ( grüner 540 mit gedrehtem Tacho )
Die Sache ist nun bei Gericht, am 19.02.2009 ist die Verhandlung, da wird entschieden wer Recht hat und wer nicht ^^, wenn ich mich mit dem Verkäufer nicht vorher außergerichtlich einige, allerdings hat sein Anwalt schon unterschwellig angedeutet, dass es besser wäre eine Kaufpreisminderung durchzuführen, sprich er gibt mir Geld und ich lasse ihn in Ruhe.
So nun wisst ihr erstmal bescheid, langwierig ist es schon, aber laut meinen Anwälten zumindest bestehen gute Chancen in beiden Fällen, bei der aktuellen Beweislage.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Zitat:
Es geht hier immerhin um arglistige Täuschung, da muss doch mehr drin sein als so ein müder Rat......
right](Zitat von: Bruderchorge)[/right]
Nein, Sumo-Driver hat mir seiner Antwort von 04.04.2008 : 21:43:20 schon recht.
Zum ersten wurde dein direkter Vorbesitzer getäuscht - nicht du. Auch wenn du das anders empfindest - juristisch ist das so. Wenn dann könnte nur er seinen Vorbesitzer verklagen.
Ist das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug und der Schaden höher als der Restwert (Totalschaden) - ist jeglicher Kilometerstand irrelevant, wenn er nicht aus dem Zustand des Totalschadens erlösen würde.
Beispiel:
Fahrzeugwert mit angezeigten 100 tsd km: 4000€
Fahrzeugwert mit echten 200 tsd km: 6000€
Schadenshöhe: 8000€
--> Irrelevanter Kilometerstand. Bei einem Verkauf des Unfallfahrzeuges kann nicht mehr von einem Betrug ausgegangen werden, wenn der KM-Stand nicht stimmt.
Rückgängig machen kannst du einen Kauf auch nur dann, wenn die Sache unverändert ist. Wenn also keine Anbauteile oder Unfallschäden dazugekommen sind.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Nun, dass steht im BGB aber nicht so, außerdem gibt es da schon ein BGH Urteil, dass genau diese Situation schildert und dem Käufer Recht gab.
Davon abgesehen, habe ich den Wagen, Totalschaden hin oder her, aufgrund der Laufleistung gekauft, das kann ich durch Emails belegen, dass mir das explizit wichtig war !
Nunja nun ist alles in die Wege geleitet und die Rechtschutzversicherung deckt bisher alles ab.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Selbst wenn es ein Unfallwagen war, kaufte er ihn ja nicht um ihn in die Ecke zu stellen. Gehen wir mal davon aus, dass er den Motor in ein anderes Kfz setzen will, was ja der Fall ist. Hier handelt es sich um den gleichen Streitfall als hätte man nur den Motor gekauft. Da der Motor noch weiterleben soll, ist die KM Leistung von Bedeutung. Wer kauft sich einen Motor mit > 200000km?
Ich hatte meinen 325 damals als Unfallfrei gekauft. Da es mein erster BMW war und ich nicht so fachkundig war, hab ich ihn zum :) gebracht um die Traggelenke überprüfen zu lassen. Mir ist dabei aufgefallen das die Aufpralldämpfer an nur 2 Schrauben befestigt waren. Dann haben wir kuz mal in die Ecken gegugt, resultat war: Totalschaden. Es war gut gerichtet, allerdings wollte ich auf keinem Fall ein Unfallfahrzeug fahren. Den Verkäufer angerufen, der strit alles ab. Am Schluss ging es darauf hinaus, dass er den Wagen zurücknehmen musste. Da ich allerdings beim abholen des momentanen Autos einen Unfall hatte, einigte man sich darauf dass er mir 500€ (Wagenwert 2700€) als Schadensersatz geben muss. Das Auto wurde für 1200€ verkauft, die Felgen für 800€. + 500€ Ersatz machen einen Verlusst von 200€^^
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
So hier ein kleines Update für alle interessierten !
Zum 535 mit Motorschaden:
Der Wagen steht nun beim Gutachter in HH, ist zum Glück durch die Rechtschutz abgedeckt, denn es sind mittlerweile Kosten für Gutachter und Werkstatt von MINDESTENS 2500 Euro entstanden und Sie haben die Ursache für das Kühlwasser im ÖL noch NICHT gefunden. Motor wird nun komplett zerlegt und abgedrückt.
Außerdem habe ich einen Zeugen mit schriftlicher Aussage, dass derjenige der mir den Wagen als Mängelfrei verkauft hat, davon wußte, dass der Motor ne Macke hat, ich kann also die Arglist beweisen ! Wie es weiter geht sehe ich, wenn das Gutachten fertig ist. Aber für diese Sauerei werde ich ihm alle Kosten aufdrücken !
Zum 540 mit gedrehtem Tacho:
Im Februar soll ja der Prozess laufen, allerdings hat der andere Gegner schon freiwillig 2000 Euro angeboten die er mir zahlt, damit ich ihn in Ruhe lasse, ich wollte jedoch vorerst 3300 Euro, also geht es da jetzt nur noch ums Feilschen.
Ich denke wer vor dem Gerichtsprozess 2000 Euro anbietet, hat er mit seinem Anwalt abgesprochen, der fühlt sich schon ein bisschen schuldig, zumindest aber muss er damit rechnen den Prozess zu verlieren. Oder was meint ihr ?
So nun wisst ihr ma wieder Bescheid wie es so läuft mit Anwälten und Co, zum Glück hab ich den ADAC, den kann ich nur WÄRMSTENS empfehlen, der Rechtschutz kostet nichtmal 100 Euro im Jahr ! PS: Soll keine Schleichwerbung sein ;)
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
So ein kleiner Nachtrag mal wieder, das mit dem 540 ist nun geklärt, per Gericht ist ein unwiderruflicher Vergleich auf 2400 Euro Schadensersatz abgeschlossen worden, die ich bekomme, zahlbar sofort, also Recht habe ich schonmal, nun muss ich nur noch Recht bekommen ;-)
Zur Not per Gerichtsvollzieher usw. wenn er denn Geld hat, aber Arbeit und festen Wohnsitz hat er, das weiß ich.
Bei dem 535 wird die Klage nun erst eingereicht, da geht der Mist erst los, aber rechtlich gesehen habe ich da die besseren Karten, da es sich hier um eine beweisbare Arglist handelt.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Hey, das klingt doch gut !! Hat zwar ein wenig gedauert, aber immerhin.
Bei welchem Anwalt bist Du mit dem Verfahren ??. (Wer weiß wen es in Hamburg in ähnlicher Sache mal trifft.)
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Ich mußte mir Anwälte in München bzw Berlin suchen, da dort Verkaufsort war.
Diese Kanzlei "Rocke und Partner" die empfohlen wurde, kam mir damals total inkompetent und bocklos vor.
In München ist es "Kanzlei Kassing" findet man direkt bei google und in Berlin "Gaensel und Partner"
Mittlerweile sind die 2400 Euro auch auf meinem Konto.
Es geht also nur noch um den 535 nun.
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied seit: 18.08.2006
Wo es am schönsten ist
Deutschland
2675 Beiträge
Ja das kann gut sein, Rocke & Partner kann sich auf dem Namen ausruhen. Und deshalb sind "kleinere" Dinge wahrscheinlich für sie auch nicht so interessant.
Aber der Name Rocke bewirkt bei einigen Richtern etwas. Rocke war auch mal ein hohes Tier beim ADAC und deshalb zig mal im Fernsehen gewesen (bei Rechtfragen).
Naja, Erfolg macht träge ;-))
Aber schön, daß es bei Dir weitergeht. Und sich die Gegenseite anscheinend auch nicht zu quer stellt.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten
Mitglied seit: 12.05.2009
Deutschland
1 Beitrag
Hallo Daniel!
Kannst Du mir einen Tip geben? Ich habe einen relativ neuen BMW gekauft, bei dem ich ebenfalls eine Tachomanipulation von über 60% stichhaltig beweisen kann. Betrugsanzeige habe ich gestellt, die Kripo sagte mir, sie benötigt keine zusätzlichen Informationen, weil das durch die von mir vorgelegten Unterlagen bereits vollständig belegt ist.
Ich habe den Wagen an sich günstig gekauft. Würde ich den Wagen nun dem Händler zurückgeben - angeboten hat er Rückzahlung Kaufpreis + 2000 Euro - so müsste ich etwa 8000 Euro drauflegen, um ein Auto zu kaufen, wie ich es eigentlich kaufen wollte, das heißt mit dem beim Kauf angegebenen Kilometerstand. Kann man den höheren Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz bezeichnen? Wie war das bei Dir?
Vielen Dank schonmal!
Gruß Andi
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
So der Prozess mit dem silbernen Wagen der einen Motorschaden hatte ist verloren gegangen, naja das Gericht hat einen wichtigen Nachtrag des Sachverständigen und eine Zeugenaussage nicht zugelassen zur Verhandlung.
Fazit: Mal gewinnt man, mal verliert man, lieber nicht anscheissen lassen ;-)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.