normalerweise wird man IMMER per post angeschrieben..
am auto werden nur noch die gelben hinweiskärtchen hinterlassen..
würde mal beim ordnungsamt oder polizei anrufen und nachfragen was da sache ist..
wenn der brief von privat kommt dann würde ich den in ablage rund einsortieren..
wenn der parkplatz öffentlich zugänglich ist darfste nich mal ohne weiteres abgeschleppt werden..
und mahngebühren darf nur der staat erheben!!
was der parkplatzbetreiber da ermittelt ist ja sein bier...
und das mit der vertragsstrafe is ja auch genial...hast ja keinen parkschein gezogen...also auch keinen vertrag abgeschlossen..
rein rechtlich darf dir der betreiber einen hinweis am auto hinterlassen in dem er dich darüber informiert, dass der parkplatz kostenpflichtig ist!
das wars auch schon...
wenn man allerdings regelmässig da parkt und über längere zeit kann er eine auskunft zum halter anfordern um dir einen netten brief zu schreiben..
es muss auf jeden fall der weg des geringsten finanziellen aufwands gewählt werden..
also wenn der brief von privat kommt einfach an den kühlschrank pinnen und sich dran freuen :D
Bearbeitet von - plop am 18.03.2008 17:38:21