Also:
Mich hat das Thema jetzt mal so sehr beschäftigt, dass ich ein bisl gesucht und
nichts konkretes gefunden habe...
Es gibt zwar in der StVO (Straßenverkehrsordnung) ein Symbol 291, dass der Parkscheibe zugeodnet wurde, jedoch kann man in der StVO sowie in der Verwaltungsvorschrift nichts darüber finden, wie eine Parkscheibe auszusehen hat (Maße, Farbe etc.).
Gem. der VwV-StVO lautet der Text zu Zeichen 291 (Parkscheibe) wie folgt:
Zitat:
Einzelheiten über die Ausgestaltung der Parkscheibe gibt das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.
Tja, und dieses Verkehrsblatt muss man erstmal finden... Ich habe vergeblich gesucht!
Ein Urteil zu Zeichen 291 besagt:
Zitat:
Eine Parkschreibe kann auch an der der Straße zugewandten Seite eines PKW gut lesbar angebracht werden (OLG Naumburg VM 98, 49).
Ein Bild des Zeichens 291 ist
hier zu finden.
Tja, viel Mühe um nichts konkretes...
Wirklich schlauer sind wir nun wohl alle nicht! :-D
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Das erste Auto im Leben vergißt man ebensowenig wie die erste Frau.
Stirling Moss
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