Nur Ärger mit meinem neuen Gebrauchten...
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator SirHanSolo am 13.03.2008 um 08:13:42 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben.Meine Story mit meinem E60...
Ich habe mir am 29.02.08 einen gebrauchten 530d, Bj. 09/2003, 137.000 km gekauft. Nach längerer Suche fand ich in einem BMW Autohaus, das gut 250 Km von mir entfernt war, mein Wunschauto. Das einzig unangenehme waren die Kilometer (unter 100.000 wären mir lieber gewesen). Trotzdem den Händler angerufen Termin gemacht und angeschaut. Das Fahrzeug war äußerlich Top in Schuss, keine Kratzer, keine Dellen, Leder Top gepflegt. Also nach zwei Tagen zugeschlagen.
Bei der Abholung fehlte schon mal die Fernbedienung der Standheizung. Dass hatte ich aber erst zuhause erst festgestellt. Die musste vom Vorbesitzer angefragt und nachgereicht werden. Auch kein Problem, als Sie ankam war die Batterie leider leer. Auch nett vom Händler, dachte ich mir. Schlimmer jedoch war die Tatsache das die Standheizung gar nicht Funktioniert. Weder im Direktbetrieb, noch per Uhr stellen, noch mit Fernbedienung. Gleich den Verkäufer angerufen, meinte "Kein Problem, Europlus greift, fahren Sie zum nächst BMW Händler". Prompt getan. Der sagt mir gleich, Standheizung ist defekt. Irgendwas mit der Pumpe, müssten Sie aber noch genauer überprüfen. Das schlimmere allerdings sei, dass der Abgaskrümmer defekt (undicht) sei, und der Motor Luft ziehe. Abgaswerte sein auch nicht richtig. Außerdem ergab bei der Fahlerspeicherabfrage das alle 6 Glühkerzen gewechselt werden müssen. Kosten ca. 2000-2500 Euro
Na Super. Gleich Verkäufer angerufen, der meint, dass es nun mal ein Gebrauchter sei. Er kann sich das jedoch nicht vorstellen. Hab dem Händler der die Fehler gefunden hat gesagt, dass er da anrufen soll und ihm das erklären soll. Hat er auch gemacht. Der Verkäufer sei zu ihm sehr unfreundlich gewesen, und habe alles abgestritten. Jetzt wartet das Autohaus auf den Rückruf vom Werkstattmeister. Morgen hol ihn wieder hab, und soll erst mal 106 € vorstrecken.
Das kann doch nicht sein, genau deswegen kaufe ich doch einen Gebrauchten bei BMW.
Jetzt hoffe ich, dass die das bezahlen.
Kann man eigentlich vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die das nicht bezahlen? Muss ich die 106 Euro vorstrecken? Kriege ich die überhaupt wieder zurück?
Bearbeitet von - elroman82 am 12.03.2008 18:02:36Bearbeitet von - SirHanSolo am 13.03.2008 08:13:42
>>BMW bietet dem abgeklärten Fahrer die Trunkenheit bei klarem Verstand<<
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Hallo elroman82,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Nur Ärger mit meinem neuen Gebrauchten..."!
Gruß
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da das fahrzeug vor kurzem erst gekauft worden ist hast du glaube ich rückgaberecht - aber das werden dir hier einige genauer sagen können.
ich würde zu meinem anwalt gehen.....
viel glück bei der ganzen sache...
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hallo
ein freund von mir hat einen 318 e46. als er gerade aus der garantie raus war flog ihm der motor um die ohren (bei 160km/h, weißer rauch, diagnose: pleuel gebrochen und motorblock durchschlagen.) als er zum händler ging und sagte "ich bin doch gerade erst aus der garantie usw." kulanz bla bla, sagte der händler: neee geht nicht, weil sie die letzte inspektion nicht bei bmw gemacht haben.(seit der insp. waren aber erst ca 5000km vergangen) OK, irgendwie verständlich, war halt nicht bei bmw.
ich sagte ihm er solle doch direkt in münchen anrufen und mit dem chef von der truppe ein wörtchen wechseln also dem serviceleiter deutschland. da er aber so ein lieber kerl ist und schlecht schimpfen kann, bat er mich um diesen part. da wollen wir mal sehen dachte ich und rief mit meiner leicht kolerischen art den serviceleiter an, und siehe da: "wir steuern selbstverständlich die hälfte dazu bei" sicherte er mir zu, und das waren bei einer austauschmaschine immerhin 1900€.
Fazit: wenn der händler sagt da geht nix, einfach eine tür weiter gehen. war in dem fall ja auch so.
kann mir aber kaum vorstellen das die dir probleme machen
mfg patrick
Hallo,
wenn das ein bmw händler ist, dann ist das der pure wahnsinn
wenn ich ein auto kaufe beim vertragshändler meine ich dann muss es mindestens ein halbes jahr laufen ohne das ich etwas wechseln muss sprich die glühkerzen
den würd ich irgendwie zurückgeben.
mann da bekommt mann einen dicken hals..
also "wenn die das nicht bezahlen, kann ich dann kaufvertrag zurücktreten??" wird nicht klappen. du hast einen gültigen vertrag über deinen wagen geschlossen und kannst lediglich vom kaufvertrag zurücktreten, wenn dir der verkäufer arglistig etwas verschwiegen hat oder eine zugesicherte eigenschaft fehlt. beides musst du beweisen, also, wenn hast du nur eine chance, wenn du dem händler beweisen kannst, dass er dir den wagen verkauft hat und gleichzeitig wusste, dass er die besagten mängel hat. könnte vielleicht klappen, denn man könnte annehmen, dass ein händler den agen vorher checkt und dann hätten ihm die mängel auffallen müssen.
zahlt denn nicht die garantie den schaden??
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Ich verstehe das nicht so ganz. Der BMW-Händler (bei-mir) sagt das die Europlus, wenn sie geift maximal 80% reguliert. Den Rest müsste ich selber zahlen. Das sehe ich aber ehrlich gesagt nicht ein. Der BMW-Händler-bei-mir" meinte, das alle Fehler schon vor dem Kauf gewesen sein müssen. Das hätte beim Fahrzeug-Check auffallen müssen. Werd ihn Morgen fragen, ob er mir das schriftlich geben kann.
Ich werde Morgen nochmal ganz höflich mit dem BMW-Händler(Verkäufer) reden. Wenn er für die Fehler nicht gerade stehen will. Dann werde ich das dem Anwalt übergeben.
Bin aber sehr entäuscht wenn ich ehrlich bin. Das ist kein Gebrauchter für 3000 €. Naja, werde morgen berichten...
>>BMW bietet dem abgeklärten Fahrer die Trunkenheit bei klarem Verstand<<
Hallo
Also die Rechslage ist folgene:
du hast einen einseitigen Kauf getätigt, sprich du als Privatperson hast bei einem Händler gekauft.
Ab dem Kauf hast du volle 2 Jahre Gewährleistun (die hat nix mit der Garantier zu tun die der Händler gibt) und auch volle 2 Jahre Zeit Mängel zu entdecken und ausbessern zu lassen.
In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht und nach den 6 Monaten ist der Käufer in der Beweispflicht.
Wenn da 6 Glühkerzen zu wechseln sind dann hat der Händler das auszubessern egal ob er davon wusste oder nicht ausser er kann beweisen das du die Glühkerzen in der Zeit wo du den Wagen hast beschädigt hast.
Ein Händler ist in der Pflicht den Wagen durchzuchecken bevor er ihn mit Garantie und Gewähleistung weiter verkauft es sei denn im Vertrag steht drin gekauft wie gesehn.
Also wenn der Händler Mucken macht würd ich ihn auf die gesetzliche Gewährleistung hinweisen und das er in der Beweispflicht ist das alles in Ordnung war.Spätestens dann merkt der Typ das man bischen Ahung von dem ganzen Recht hat.
Aber ich glaub nicht das der Verkäufer da rum Zicken wird.
Man muss dem Händler 2 mal die Chance geben auszubessern danach kann man den Wagen komplett zurück geben auch wenn man den schon länger gefahren hat.Man muss dann natürlich eine Benutzungsgebühr zahlen.
Wenn ein erheblicher Mangel am Auto ist der nicht so ausgebessert werden kann das der Wagen wie vorher ist kann man ihn auch wieder um tauschen.
Aber ich red hier nicht von abgefahreren Reifen oder so verschleiss Teilen das sollte jedem klar sein.
Wenn hier irgendwas von mir nicht stimmt dann wär ich über Korrektur sehr dankbar.Alle Angaben ohne gewähr.Ich bin kein Anwalt aber wir haben genau diese ganzen Fälle mit Gewährleistungen usw gerade in BWL und das alles durchgesprochen und ich hab auch mal aufgepasst is nämlich ne interessante Sache
Na, da spricht wohl der Rechtsexperte. Grundsätzlich würde ich sagen, absolut ok, aber es sind sicherlich keine 2 Jahre Gewährleistung die ein Händler bei einem gebrauchten Fahrzeug anbieten muss.
Ich würde ja auch sagen, diese Mängel musste er bei sorgfältiger Prüfung vorher entdeckt haben und insofern ist er am langen Ende verpflichtet, diese letztlich kostenfrei zu beheben.
Sprich doch nochmals ganz sachlich mit dem Inhaber/Leiter des Autohauses falls der Verkäufer auf stur schaltet und wenn das nix hilft, dann würde ich auch nicht lang rumeiern sondern die Sache dem Anwalt übergeben.
Genau wegen der versteckten Mängel hast Du ja eben den Wagen bei BMW gekauft und letztlich auch mehr bezahlt!! Jetzt muss sich das für Dich auszahlen!
Dennoch, eine Rückgabe wird nicht so einfach, sollte das Dein Ziel sein, dann stell Dich auf einen längeren "Kampf" ein!
und wie das 2jahre sind, denn das ist ja auch der grund dafür dass kein händler 1000 euro autos verkaufen möchte, da diese wohl kaum 2 jahre ohne irgendwas durchhalten werden ;)
Sehr traurig dass hier immer mehr Personen die einfachste Grammatik und Rechtschreibung nicht beherrschen!
Mitglied seit: 24.09.2006
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7 Beiträge
gesetzlich sind 2 jahre gewährleistung vorgeschrieben, der händler hat aber die möglichkeit die gewährleistung vertraglich auf 1 jahr zu reduzieren. Würde sagen, da die fehler wohl bereits vorher vorhanden waren läuft das alles über die gewährleistung, die europlus deckt ja nur das ab, was in der gewährleistung nicht mit drin ist. Also die sache ist ziemlich klar, der händler müsste die mängel kostenfrei beheben, auße er kann dir anchweisen, dass du die schäden nach übernahme des fzgs verursacht hast.
Es sind grundsätzlich zwei Jahre, wobei die bei gebrauchten Waren auf ein Jahr verkürzt werden können (vgl. § 475 II BGB).
Und ich halte Glühkerzen zwar für Verschleißteile (oder?), aber wenn man tatsächlich davon ausgeht, dass die bereits nachweislich (hier m.E. ausnahmsweise Käufer - vgl. "es sei denn, dass die Vermutung, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag, mit der Art der Sache / des Mangels unvereinbar ist", § 476 BGB a.E.) bei der Übergabe defekt waren, dann teile ich die Ansicht, dass die auch über die Gewährleistung des Verkäufers mit gezahlt werden müssen.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mach Dir keine Sorgen, der muß diese Fehler beheben.
Allerdings hat Er ein Recht auf alleinige Nachbesserung !
Würde bedeuten Du müsstest zu den Händler fahren.
Er ist nach Verkaufsdatum 6 Monate (glaube ich zumindest) in der Beweispflicht, dass das Fahrzeug den oder die Fehler beim Verkauf noch nicht hatte.
Nimm Dir einen Anwalt , der schreibt Dir für 50 Euro einen rechtlich abgesicherten Liebesbrief und dann wird der Händler schon einsichtig.
hatte auch bei nem früherem bmw europlus da waren 3 sachend fekt und ich musste nie zum ersthändler fahren sondern mann konnte jede x-beliebige bmw niederlassung beauftragen is ja auch logisch dat ding heistt europlus garantie !was machst wenndr wagen in hamburg gekauft wwurde aber de rkäufer in freiburg lebt? dann gehste natürlich zum freiburger händler is ja eh wurscht die regeln das dann untereinander
jetzt mal abgesehen vom rechtlichen teil, bist du eigentlich selber schuld dass jetzt solche probleme hast.
also wenn doch ein occasionsfahrzeug kaufst - lass den wagen immer von einer externen prüfstelle auf herz und nieren checken!
leihst dir den wagen für 2, 3 stunden aus und ab in die garage. dann hasst was in der hand und kannst dann über mängel mit dem händler diskutieren und eventuell den preis senken, oder bei kaufgarantie die mängel vorher beheben lassen.
wenn der verkäufer sich sicher ist, dass der wagen sauber ist - gibt er dir den wagen zum prüfen.
doch es überascht mich - dass es immer wieder leute gibt, die dem verkäufer blind vertrauen unds dann jedesmal zu solchen blöden umständen kommen muss. auch noch so vertrauensvolle verkaufshäuser haben schwarze schafe dabei.
also denkt daran!
gruss swoopy
Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven
Deine Meinung kann ich nicht teilen! Gerade ein Hersteller wie BMW muss es in den Griff bekommen, dass seine Händler und Niederlassungen "gute" Autos an den Mann bringt. Schließlich wurde ja auch schon ein paar Mal erwähnt, dass der Kunde beim ;-) auch mehr für den Wagen bezahlt, als bspw. vomn privat.
Thomas
Zitat:
Deine Meinung kann ich nicht teilen! Gerade ein Hersteller wie BMW muss es in den Griff bekommen, dass seine Händler und Niederlassungen "gute" Autos an den Mann bringt. Schließlich wurde ja auch schon ein paar Mal erwähnt, dass der Kunde beim ;-) auch mehr für den Wagen bezahlt, als bspw. vomn privat.
Thomas
(Zitat von: th16)
wer lesen kann ist klar im vorteil....
zitat von mir: "auch noch so vertrauensvolle verkaufshäuser haben schwarze schafe dabei"
nichts für ungut aber es ist nun mal so: keine regel ohne ausnahme...
lg swoopy
Rasen ist etwas für Gärtner, Geniesser bevorzugen Kurven
Keine Regel ohne Ausnahme , Ihr habt vom Prinzip her beide Recht.
Ein Kumpel von mir hat sich mal in Passau bei BMW Schmidt ( ein riesen BMW Händler ) einen 530d gekauft, nach zwei Wochen Kühlwasserverlust.
In der BMW NL dann das ernüchterne Ergebnis eine Vertiefung im Motorblock Höhe Zylinder3.
Eine Reparatur beim Diesel unmöglich ( wegen zu hohe Drücke)
Beim Benziner hätte man vielleicht ne dickere Kopfdichtung drunter gepackt und die Bolzen ein paar Nm stärker angezogen und die Sache wäre dicht.
Fazit : Rechtsanwalt Auto gegen volles Geld zurück.
Und weil der Händler einen Abschlepper von Passau nach Darmstadt geschickt hat, haben wir mal vorsichtshalber die Winterreifen draufgezogen und die guten Felgen behalten, da wir noch 350 Euro vom Händler zu bekommen hatten, zwecks Anwalts Kosten und SB der Gebrauchtgarantie.
Der Schmidt hat sich bis heute nicht mehr gemeldet.
Mitglied seit: 29.07.2007
Pforzheim
Deutschland
650 Beiträge
Tja das Zauberwort heiß0t wie oben mehrfach benannt: Gewährleistung! 6 Monate haftet der gewerbliche Verkäufer für am Auto auftrettende Schäden. somit ist klar, dass er unfreundlich ist. Da kann er schimpfen so viel er will! Er ist im Unrecht!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."
leider sind recht haben und recht bekommen mitunter sehr unterschiedlich!
Kann mir eigentlich einer sagen, wieso die (teilweise) aalglatten Autoverkäufer/Werkstattmeister um einen Kunden rumschwänzeln der die Kiste nur Leasen tut ???
Leute die für einen gebrauchten BMW viel Geld cash auf dem Tisch packen und ein AUto mitnehmen, die werden dann bei Beanstandungen wie der letzte Arsch bedient.