Hilfe,Wer weiß wie lang Vers.Mietwagen zahlt.
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Sulzbach
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30 Beiträge
Also hatte ja am 16.02.08 einen Unfall.
siehe Link.
https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/topic.asp?TOPIC_ID=150348.Jetzt meine Frage habe von Europcar direkt am Unfalltag 16.02.08 ein Mietwagen bekommen.
Mietvertrag bis 1.03.08.(Da ich ja abwarten musste wie das Gutachten ausfällt.)Im Gutachen das vom 20.02.08 ist steht 10 Arbeitstage Reperatur Dauer.
Jetzt wollte ich heut mal beim Freundlichen wissen was mein Auto macht,die sagten wird bestimmt nächste Woche Donnerstag(6.02.08).
Ok dachte ich,ab zur Europcar Vertrag verlängert. Jetzt Frage ich mich von wann bis wann Zahlt die Verscherung. Ab dem Tag des Gutachten????? Keiner kann mir eine konkrete Aussage geben. Vielleicht ist hier jem der genau bescheid weiß.Möchte nämlich nicht auf den kosten hängen bleiben.
Di Mulo
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo 3erPino,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Hilfe,Wer weiß wie lang Vers.Mietwagen zahlt."!
Gruß
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.06.2006
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30 Beiträge
Zitat:
google hilft
Link
(Zitat von: BmW-MoGuL)
der Link ist Toll,doch die Frage bleibt ab wann werden die 10 Arbeitstage gerechnet.Das die Vers zahlt ist klar nur von wann biss wann???
Di Mulo
da ich ja auch gerade unfallgeschädigt bin :)
bei mir hat die versicherung gesagt, solang das fahrzeug repariert wird - maximal aber 14tage!
ruf doch einfach bei der versicherung an! die könnens dir wohl am genauesten sagen
... Streetracing ain´t a crime!
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 06.06.2006
Sulzbach
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30 Beiträge
Zitat:
da ich ja auch gerade unfallgeschädigt bin :)
bei mir hat die versicherung gesagt, solang das fahrzeug repariert wird - maximal aber 14tage!
ruf doch einfach bei der versicherung an! die könnens dir wohl am genauesten sagen
(Zitat von: e30arici)
da war ich ja heut,sagten solange die reperatur dauert. wenn ich ab dem 21.02.08 rechne komme ich auf 10 Arbeitstage. Aber das ist halt die frage ab wann ich rechnen kann da das Gutachten am 20.02.08 gemacht wurde.
Di Mulo
Wenn der Gutachter 10 Tage schreibt, gilt das ab dem Tag an dem Du einen Leihwagen erhielst. So jedenfalls war es bei mir.
Mitglied seit: 16.11.2007
Zittau/Oberlausitz
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65 Beiträge
also ich weiss es nur so das man den mietwagen ab den tag des unfalls nehmen kann und das für 14 tage. hatte selber mal einen unfall an einen samstag und musste am sonntag wieder in die schweiz arbeiten. da aber mein auto einen wirtschaftlichen total schaden war konnte ich mir an den tag auch einen leihwagen holen. die wollen dann nur den schein von der polizei haben wo der unfall gegner drauf steht und gut. aber vorsicht. nur wenn du 100% nicht schuldig bist an den VKU kannst du das nehmen. diese informatition ist eigentlich zu 100% zumindest war es noch vor 2 jahren so bei meinen letzten vku.
mfg jens
Auch nach Niederlagen gibt es Siege
Mitglied seit: 11.01.2007
Stuttgart
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121 Beiträge
grundsätzlich ab erhalt des gutachens, sofern es offensichtlich ein reparaturschaden ist. verzögerungen durch die werkstatt gehen nicht zu lasten des geschädigten, der reparaturauftrag muss aber zeitnah nach erhalt des gutachtens erteilt werden.
Jetzt mal ganz genau: wichtig ist zunächst, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrbereit ist - würde ich bei Deinem Schaden mal verneinen, steht aber auch im Gutachten. Wenn es eben nicht mehr verkehrssicher ist, beginnt die Zeit, für welche der Versicherer Ausfall zu leisten hat, mit dem Unfalltag (Dein Auto kannst/darfst Du ja nicht mehr nutzen). Da Du Laie bist, kannst Du zunächst nicht entscheiden, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder Totalschaden - Du musst also erstmal warten, bis Du das Gutachten hast. Wenn du das Gutachten hast, gibt Dir der Gesetzgeber in aller Regel 2 - 3 Tage, in denen du überlegen kannst, was Du machst. Und dann beginnt erst die Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit zu laufen (je nachdem, wie Du Dich entscheidest). Also, in Deinem Falle: Unfall war am 16.02., am 22.02. (?) hast Du das Gutachten bekommen, jetzt überlegst Du bis zum 25.02., da beginnen die 10 ARBEITSTAGE (Samstag, Sonntag wird nicht gewerkelt), d.h. Dein Wägelchen wäre am 07.03. vielleicht fertig. Heisst: Ausfalldauer 16.02. - 07.03. insgesamt 21 Tage. Und dafür kannst Du Nutzungsausfall oder Mietwagen begehren. Bei Mietwagen aufpassen, dass eine Stufe tiefer abgerechnet wird...
Bearbeitet von - Emhelm am 29.02.2008 14:30:31
--> SYNDIKAT - REGION - LUXEMBURG <--
Alzen ist meine Putzfrau
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Mitglied seit: 06.06.2006
Sulzbach
Deutschland
30 Beiträge
Zitat:
Jetzt mal ganz genau: wichtig ist zunächst, ob das Fahrzeug noch verkehrssicher und fahrbereit ist - würde ich bei Deinem Schaden mal verneinen, steht aber auch im Gutachten. Wenn es eben nicht mehr verkehrssicher ist, beginnt die Zeit, für welche der Versicherer Ausfall zu leisten hat, mit dem Unfalltag (Dein Auto kannst/darfst Du ja nicht mehr nutzen). Da Du Laie bist, kannst Du zunächst nicht entscheiden, ob das Fahrzeug reparaturwürdig ist oder Totalschaden - Du musst also erstmal warten, bis Du das Gutachten hast. Wenn du das Gutachten hast, gibt Dir der Gesetzgeber in aller Regel 2 - 3 Tage, in denen du überlegen kannst, was Du machst. Und dann beginnt erst die Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit zu laufen (je nachdem, wie Du Dich entscheidest). Also, in Deinem Falle: Unfall war am 16.02., am 22.02. (?) hast Du das Gutachten bekommen, jetzt überlegst Du bis zum 25.02., da beginnen die 10 ARBEITSTAGE (Samstag, Sonntag wird nicht gewerkelt), d.h. Dein Wägelchen wäre am 07.03. vielleicht fertig. Heisst: Ausfalldauer 16.02. - 07.03. insgesamt 21 Tage. Und dafür kannst Du Nutzungsausfall oder Mietwagen begehren. Bei Mietwagen aufpassen, dass eine Stufe tiefer abgerechnet wird...
Bearbeitet von - Emhelm am 29.02.2008 14:30:31
(Zitat von: Emhelm)
Ich glaube jetzt haben wir`s.
Vielen Dank.
Di Mulo
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 16 Monaten
Ich hole das Thema mal schnell wieder hoch. Mein Auto hat jemand gestriffen und die Frontstoßstange muss demontiert und neu lackiert werden.
Dauert laut BMW 2-3 Tage. Nun bekomme ich über Europcar ( Partner von der Allianz ) einen Wagen gestellt, den die gegnerische Versicherung bezahlt ( Allianz ). Die Dame die mich angerufen hat musste wissen, was für ein Auto ich fahre um das eingruppieren zu können, da ich im Internet gelesen habe, dass ich immer eine Klasse kleiner bekomme dachte ich, ich werde eine C-Klasse, BMW 3er oder A4 bekommen. Auf Nachfrage haben sie mir jedoch gesagt, das ich eine E oder S-Klasse, bzw. A8 oder Q7 bekomme, je nach Verfügbarkeit. War mir natürlich grad recht, aber inzwischen hab ich doch Zweifel, nicht dass ich nachher was draufzahlen muss? Das Auto bekomme ich kommenden Montag. Was meint ihr, soll ich nochmal fragen oder es einfach mal auf mich zukommen lassen oder hat sich eventuell die Rechtslage geändert, so dass einem ein Auto eine Klasse höher zusteht?
Mitglied seit: 23.03.2006
Irsch/Saar
Deutschland
788 Beiträge
Also bei mir war es immer so das ich mindestens ein Fahrzeug der gleichen Klasse bekommen habe, meist aber eins darüber!
Das ist egal obs beim ADAC der Ersatzwagen war oder einer von der Versicherung.
Anstatt nem 3er BMW hatte ich nen Ford Smax (geile Kiste), Anstatt meinem 206CC in der Werke immer nen 306 (mit allem Schnickschack)... nur einmal hab ich wegen der schnelleren Verfügbarkeit (Motorschaden am Passat TDI) ne Fiesta genommen weil ich nur noch Heim wollte (sonst hätte ich warten müssen bis ein Fahrzeug von nem Vermieter angekarrt worden wäre)
...don´t care about tomorrow!
Aber wieso steht dann überall, dass eine Klasse tiefer der Normalfall ist? Oder muss man sich mit einem eine Klasse tiefer zufrieden geben, aber die Autovermieter geben einem lieber eine Klasse höher, damit sie mehr Geld machen?
Wahrscheinlich ist dann eine Klasse hin oder her im Rahmen. Was aber auch wieder unlogisch ist, da in meinem Fall ja die Vermietfirma und die Versicherung zusammen arbeiten. So ein Verhalten wäre nicht unbedingt förderlich für eine Zusammenarbeit.