probleme mit standlichtringe bei der polizei
Zitat:
Alles was am Fahrzeug dran/drin ist MUSS "funktionieren".
(Zitat von: Nicore)
Das ist falsch!
Solange sie nicht funktionstüchtig ist, kannst Du Dir an Dein Fahrzeug jede X-beliebige Beleuchtungseinrichtung anbauen.
Das wissen i.d.R. weder die Polizisten noch die Mitarbeiter der Prüforganistationen, ist aber so.
Grundlage hierfür ist die ECE-Regelung R48 Punkt 5.22:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo daniel.krueger,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "probleme mit standlichtringe bei der polizei"!
Gruß
Zitat:
und sind wir doch mal Ehrlich so schlimm kann das doch nicht sein mit dem Kabelbrand,dass die das nicht abnehmen beim TÜV verstehe ich auch nicht!!
(Zitat von: Kuhtreiber330)
Daran liegt das ja auch nicht. Es liegt einfach daran, dass sie es nicht abnehmen dürfen. Lichttechnik muss in Deutschland bauartgenehmigt sein. Ist sie es nicht, darf man sie nicht anbauen und verwenden. Da kann auch der Tüv nichts machen, da er an die gesetzlichen Vorgaben gebunden ist.
Wenn du für die umgebauten Scheinwerfer eine Einzelbauartgenehmigung auf Grundlage eines lichttechnisches Gutachten machen lässt, kannst du die Scheinwerfer mit den Ringen verwenden.
Zitat:
Zitat:
Alles was am Fahrzeug dran/drin ist MUSS "funktionieren".
(Zitat von: Nicore)
Das ist falsch!
Solange sie nicht funktionstüchtig ist, kannst Du Dir an Dein Fahrzeug jede X-beliebige Beleuchtungseinrichtung anbauen.
Das wissen i.d.R. weder die Polizisten noch die Mitarbeiter der Prüforganistationen, ist aber so.
Grundlage hierfür ist die ECE-Regelung R48 Punkt 5.22:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
(Zitat von: daniel.krueger)
Aber wer von den Leuten, die sich die nicht erlaubten Standlichtringe einbauen, bauen sie so ein, daß sie nicht funktionieren????
Und was ist dann mit dem nicht funktionierenden originalen Standlicht? Außerdem sind nicht genehmigte Ausführungen der Beleuchtungseinrichtung immer ein erheblicher Mangel (Quelle: HU-RiLi).
Gruß, Fabi
@ XT-Fabi:
Sicherlich werden die Leute, die sich die Ringe einbauen, sie i.d.R. so einbauen, daß sie funktionieren, darum ging es mir nicht. Ich wollte mit meinem Post lediglich mal mit diesem "Falschwissen" aufräumen, daß Beleuchtungseinrichtungen angeblich immer funktionieren müssen.
Die entsprechenden HU-Richtlinien dürften sich daher auch nur auf funktionstüchtige bzw. vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen beziehen.
Zitat:
...
Die entsprechenden HU-Richtlinien dürften sich daher auch nur auf funktionstüchtige bzw. vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen beziehen.
(Zitat von: daniel.krueger)
Aber das Standlicht ist halt nunmal Bestandteil der Beleuchtung und muß auch funktionieren. Soweit ich weiß auch nach europäischen Maßstäben.
Gruß, Fabi
@ XT-Fabi:
Natürlich muß das Standlicht funktionieren (und auch in zulässiger Art und Weise ausgeführt sein), etwas anderes habe ich auch nie behauptet.
Ich habe lediglich geschrieben, daß die Aussage: "Alles was am Fahrzeug dran/drin ist MUSS funktionieren" falsch ist.
Zitat:
@ XT-Fabi:
Natürlich muß das Standlicht funktionieren (und auch in zulässiger Art und Weise ausgeführt sein), etwas anderes habe ich auch nie behauptet.
Ich habe lediglich geschrieben, daß die Aussage: "Alles was am Fahrzeug dran/drin ist MUSS funktionieren" falsch ist.
(Zitat von: daniel.krueger)
Dann sind wir uns einige:o)
Gruss, Fabi
Nunja, Wortklauberei hin oder her. Aber allgemein gesehen ist
das nunmal so. Wenn ich mir NSW reinbaue und die aber nicht
leuchten habe ich nen Mängel bei der HU.
Ausserdem ging meine Aussage in die Richtung eigenhändiges
Eingreifen in die Beleuchtungsanlage. Könnte mir ja auch
Unterbodenneons anbauen und die nicht anschließen. Erlaubt
sind die dadurch trotzdem nicht.
BMW Team Oberhavel
Zitat:
Wenn ich mir NSW reinbaue und die aber nicht leuchten habe ich nen Mangel bei der HU...
...Könnte mir ja auch Unterbodenneons anbauen und die nicht anschließen. Erlaubt sind die dadurch trotzdem nicht.
(Zitat von: Nicore)
Genau das ist falsch! Beide Fälle sind zulässig und wenn das ein Prüfer bemängelt, dann hat er keine Ahnung von der Gesetzeslage.
Daniel hat recht (ist aber noch nicht lange so). Wenn man Standlichtringe hat die nicht angeschlossen sind, ist das okay. Natürlich müssen dann noch normale Standlichter vorhanden sein.
Allerdings könnte es immer noch Probleme wegen der veränderung am Scheinwerfer geben, auch wenn es dann kein unzulässiges Standlich mehr ist.
@ Christian Sch.:
Daß diese Regelung neu ist, wage ich mal zu bezweifeln. Bereits mein erstes Auto (Golf 2 Baujahr 86) hatte auf der rechten Seite ab Werk ein Rücklicht mit Nebelschlußleuchte, die aber nicht angeschlossen war (keine Leitung und keine Glühlampe drin), das muß also schon vor über 20 Jahren zulässig gewesen sein.
Stimmt. Sowas gab es wirklich ab Werk... Hast recht. In der PI-ausbildung wurde nichts von dieser Stelle in der ECE erwähnt. Sehr merkwürdig. Daher dachte ich, die Regelung wurde modifiziert. Aber wahrscheinlich wissen es einfach die wenigsten. Für meine Kollegen war es auch völlig neu.
@ Christian Sch.:
Da bist Du nicht der Einzige, der davon noch nie etwas gehört hatte. Bisher ist wirklich jedem Prüfer und jedem Polizeibeamten, den ich darauf aufmerksam gemacht habe, die Kinnlade heruntergeklappt.
@daniel & @Christian: Danke für die Aufklärung. Könnte
ggf. beim nächsten TÜV mal interessant werden. :)
BMW Team Oberhavel
Hallo
ja so in der Richtung habe ich das gemeint mit der Gesetzeslage,es könnte doch auch so sein dass der TÜV den ordentlichen Einbau überprüft alles gut verbaut und ordentlich angeschlossen und gut ist,aber nein mann muss ein Gutachten erstellen lassen wo sie Geld kasieren können,BMW hat das mit Sicherheit auch gemacht bei den Modellen wo die Ringe ab Werk drin sind,so könnte man das doch auch auf andere Wagen übertragen wenn alles top verbaut ist aber nein das wäre ja zu Einfach,Deutschland halt,versteht mich jetzt nicht falsch in manchen Sachen bin ich auch Froh wenns Gesetze gibt und Vorschriften aber manchmal ist es auch übertrieben!
Tschau Thomas
Bearbeitet von - Kuhtreiber330 am 08.05.2008 18:53:02
Mitglied seit: 17.01.2007
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126 Beiträge
Ich wurde schon nachts bei uns angehalten weil ich auf ner Straße einen überholt hab. Stand dann mit den G7 Ringen direkt vorm Polizeiauto , das einzige was die gefragt haben war ob ich Drogen nehme oder was getrunken hab. Die Ringe haben die netma interessiert obwohl die echt brutal hell waren im dunklen
Hoffe daher das du nich allzuviel stress kriegst swooper
Gruß
Das is immer ne frage welche Spezis dich gerade rauswinken. Die meisten von den normalen Streifenpolizisten sind doch schon froh wenn sie die Modelle auseinandergehalten bekommen wenn kein Sticker am Heck is. Bei denen darfste dann in Röhrchen pusten und wenns ganz schlimm kommt fragen die auch noch nach Warndreieck und Verbandskasten. Übel wirds erst wenn die nur nach getunten Karren gucken oder Großkontrolle mit Gutachter machen.
Zitat:
BMW hat das mit Sicherheit auch gemacht bei den Modellen wo die Ringe ab Werk drin sind,so könnte man das doch auch auf andere Wagen übertragen wenn alles top verbaut ist aber nein das wäre ja zu Einfach
(Zitat von: Kuhtreiber330)
BMW hat ja für seine Scheinwefer eine ECE-Genehmigung erstellen lassen. Wenn man welche mit Genehmigung kauft, gibt es ja kein Problem. Alles andere geht leider nicht und das ist auch logisch.
Scheinwerfer und andere wichtige Dinge sind halt bauartgenehmigungspflichtig. Es ist zwar ärgerlich, hat aber den Grund, dass nicht jeder Bastler selber solche Teile baut, die eventuell aussehen wie das Original aber in ihrer Funktion nicht vergleichbar sind.
Natürlich ist das bei den Ringen nicht so tragisch, aber Vorschriften gelten halt für alle Fälle. Gäbe es die Vorschriften so nicht, würden morgen 5 Motorräder mit selbstgebauten Scheinwerfern und Wurstblinkern vor der Tür stehen ;-)
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Up
hab bis jetzt noch nichts gehört oder gesehen von einer anzeige oder busse... mal abwarten.
lg swoopy
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zitat von D.K.:
"Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle in Betrieb gesetzt werden kann."
Das bedeutet doch das theoretisch keine Kabel angeschlossen sein dürfen weil man sonst,mit einsetzen einer Lichtquelle diese in betrieb nehmen kann.das ist wohl bei keinem der fall,das er die kabel vorm Tüvbesuch abklemmt,oder wie?
Es gehört nur ein bisschen Mut dazu nicht das zu tun was alle anderen auch tun.