Hmh also hab das auch mal nachgelesen und kann den carfriend nur bestätigen....
Es muss lediglich erfüllt sein:- Die gleiche Reifendimension (z.B. 215/40/16) und Tragfähigkeit pro Achse
- Der gleiche Reifentyp (Radial- oder Diagonalreifen) für ALLE Achsen
- mind 1,6mm Profil an jedem Reifen (können auch 1,6 am einen und 6mm am anderen Reifen der gleichen Achse sein)
Die Reifenmarke ist unerheblich, auch wenn es nicht empfehlenswert ist 4 verschiedene Marken zu fahren.
Auszug aus §36:"Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
...
(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
...
Bekräftigt und gesetztlich durch die EU wird das Ganze noch mittels Richtlinie 92/23/EWG (Nachzulesen Hier) und deren Anhängen/Erweiterungen 2005/11/EG und 2001/43/EG (Nachzulesen Hier und Hier ) geregeltGruss
Bearbeitet von - roterteufel81 am 06.02.2008 20:12:23