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Dieser Beitrag wurde vom Moderator weiß-blau-fan-rude am 29.01.2008 um 09:19:17 aus dem Forum "3er BMW - E36" in dieses Forum verschoben.Hallo nochmal..
Weiss jemand ob man auf original BMW Felgen wirklich nur die im Brief angegebenen Dulop Reifen montieren darf?? Auf den Felgen sind auch andere Reifen drauf.
Will natürlich nicht in Gesetzeskonflikt komme. Wer weiss was und kann mir nen Rat geben.
Eure HEXE
Bearbeitet von - weiß-blau-fan-rude am 29.01.2008 09:19:17
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Hallo Sumpfbiberhexe,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Reifeherstellerzwang??"!
Gruß
Es gibt keine Reifenbindung mehr, du kannst jeden Hersteller fahren wenn dieser die technischen Daten erfüllt.
E36 - IS IT LOVE?
das ist ein relikt aus alten zeiten.
nur die dimensionen müssen stimmen.
Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN!
Probleme mit eurem 318is (M42)?
Klick
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Kann ich das auch irgendwo schwarz auf weiss nachlesen??
Glaube das Euch natürlich, trotzdem würde es mich sehr beruhigen wenn ich das irgendwo nachlesen könnte.
Vielen Dank
Eure HEXE
Frag den TÜV, der wird dir das bestätigen.
Schwarz auf Weiß hast du es ja hier gelesen.
E36 - IS IT LOVE?
Ist 100%ig so. Leider ist das noch nicht zu jedem Polizisten vorgdrungen. Mastablasta hier ausm Forum (Kumpel von mir) hat deswegen mächtig Terz mit nem Polizisten gehabt.
MfG Obi
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Ok, ruf morgen mal beim TüV an.
Aber so wie Ihr das rüber bringt gibt es keinen Zweifel.
THX.. Eure HEXE
Zitat:
Dabei hat die EU in der so genannten Multi-Direktive (97/24/EU) schon vor zehn Jahren die Reifenbindung an bestimmte Hersteller und Typen untersagt, da dies den Wettbewerb auf dem Reifenmarkt behindere.
Kannst auch mal danach googlen, findest einiges dazu.
Müsste auch im Text der StVZO stehen.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Zitat:
Schwarz auf Weiß hast du es ja hier gelesen.
(Zitat von: Pixsigner)
Und was ist das wert???
Sorry, wenn ich mir den Schwachsinn, den einige hier verzapfen, zu Herzen nehmen würde, dann müsste ich wohl eine SuperPlus befeuerte Kirmesbude mit Mineralöl, Xenon, Nebelscheinwerfern megalautem Auspuff fahren (und eine Foto-Story dazu schreiben).
Gruss, Fabi
Zitat:
Sorry, wenn ich mir den Schwachsinn, den einige hier verzapfen, zu Herzen nehmen würde, dann müsste ich wohl eine SuperPlus befeuerte Kirmesbude mit Mineralöl, Xenon, Nebelscheinwerfern megalautem Auspuff fahren (und eine Foto-Story dazu schreiben). Gruss, Fabi
Was bist du denn für´n Pfosten?
Piss dir doch in´s Höschen!
Wurde doch wohl mehr als einmal darauf hingewiesen woher er sich die Informationen beschaffen kann?!
Prüfstelle, Gesetzestexte...
Wurdest du mit nem Eimer Wasser geweckt?
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Zitat:
Und was ist das wert???
Sorry, wenn ich mir den Schwachsinn, den einige hier verzapfen, zu Herzen nehmen würde, dann müsste ich wohl eine SuperPlus befeuerte Kirmesbude mit Mineralöl, Xenon, Nebelscheinwerfern megalautem Auspuff fahren (und eine Foto-Story dazu schreiben).
Gruss, Fabi
...wenn dir eine Aussage hier nichts Wert ist wozu liest du dann noch die Texte mit? Ich gebe dir Recht, dass manche einen Müll verzapfen aber es soll auch einige geben die wissen wovon sie reden! Also blaß dich jetzt hier nicht so künstlich auf.
Die Frage wurde mehrfach benatwortet und auf die absicherung durch den TÜV wurde hingewiesen!
Manoman... immer die "Neuen", wird echt immer schlimmer...
E36 - IS IT LOVE?
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Hallo!
Zu diesem Thema gibt es folgendes zu sagen!
1. Die Reifenfabrikatsbindung für PKW wurde im Rahmen der Einführung der EG-Rili 30 aufgehoben. Das ist auch die Quelle, auf die sich die StVZO im §36 mit ihren Erläuterungen bezieht. Die Reifen müssen aber die gleiche größe und Tragfähigkei besitzen(oder höher).
2. Bei Krafträdern siht die ECE-R 75 bzw Rili
97/24/EG für Krad folgendes vor:
Bei der Umrüstung von Reifen nach der neuen Kennzeichnung gemäß ECER
75 bzw Rili 97/24/EG bleibt die Reifenfabrikatsbindung (Reifenhersteller,
Profil- u Typbezeichnung), sofern in den FzPapieren enthalten, erhalten.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen!!!
Zitat:
Es gibt keine Reifenbindung mehr, du kannst jeden Hersteller fahren wenn dieser die technischen Daten erfüllt.
(Zitat von: Pixsigner)
Ähh hab da einen kleinen Einwand. Die Reifenmarke muß VA wie HA gleich sein. Heißt Hinten Dunlop, vorne Toyo is nicht.
Bearbeitet von - lattebmw am 01.02.2008 13:31:58
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Das mit den selben Reifen VA und HA stimmt nicht!!! Es muß lediglich die selbe Bauart sein. Also entweder Radial oder Diagonal Reifen!Es ist sogar Gesetzlich zulässig vier verschiedene Reifenmarken zu fahren. Nachzulesen im §36 StVZO in Verbindung mit der ECE-R 30!!!
Also ich bin mir 100% sicher, weil ich deswegen bei 5 verschieden TÜVs war, weil ich hinten Dunlop und vorne Toyos hatte.
Hat was mit der verschiedenen Reifenmischung und dementsprechenden Bremswirkungen zu tun
Zitat:
Also ich bin mir 100% sicher, weil ich deswegen bei 5 verschieden TÜVs war, weil ich hinten Dunlop und vorne Toyos hatte.
Hat was mit der verschiedenen Reifenmischung und dementsprechenden Bremswirkungen zu tun
(Zitat von: LatteBMW)
Joa. Man muss da immer unterscheiden worum es geht. Generell gibt es keine Fabrikatsbindung mehr und man darf sogar 4 unterschiedliche Reifen fahren.
ABER:
Ein Fahrzeug muss so beschaffen sein, dass es niemanden gefährdet (§30 StVZO). Wenn der Prüfer jetzt böse ist kann er sagen, er ist der Meinung, dass die unterschiedliche Mischung zu einer Gefährdung führen kann und dann gibt´s keine Plakette. Da ist sein gutes Recht aber nicht wirklich Kundenfreundlich, da die Gefahr schon sehr gering ist. Die Gegenargumentation ist, dass Reifen bauartgenehmigt sind und somit gewissen Mindestanforderungen entsprechen müssen.
Das gleiche wäre bei einer Glühbirne von Osram und einer von Philipps. Beide sind bauartgenehmigt und sollten somit kombinierbar sein.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 01.02.2008 14:33:42
@ Latte BMW und Christian Sch.
Pro Achse brauch man 2 gleiche Reifen.
Man kann also VA Dunlop und HA Goodyear fahren.Aber rechte Seite Dunlop und linke Seite Goodyear wäre verboten.
4 verschiedene sind absolut verboten! Gerade wegen der Bremswirkung und Aquaplaningverhalten.
Fragt beim TÜV nach der wirds euch bestätigen
Leben ist eine genetisch bedingte Krankheit die immer tödlich endet...
www.tankstelle-kai-konrad.de
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Zitat:
Fragt beim TÜV nach der wirds euch bestätigen
(Zitat von: Sirius82)
Genau, dann frag ihn mal wie das aussieht mit verschiedenen Reifenmarken VA zu HA
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Ich finde es super, das man Falschaussagen mit der richtigen Überzeugung rüberbringt!
Ist auch gut für das Ego! Aber ich weiß, was ich erzähle! Ich bin namlich amtlich anerkannter Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr(TÜV Prüfer).
JA,
wie schon gesagt. Ich fahre auf der VA Uniroyal und auf der HA Conti.
Hab die Reifen mit den Felgen, Fahrwerk und Auspuff an einem Tag eintragen lassen.
Pro Achse 2 gleiche Reifen. Dann hast die gleiche Brems und Aquaplaning Eigenschaften pro Achse und es ist kein Problem!
Wenn du rechts und links nen verschiedenen Reifen drauf hättest dann wäre die Brems und Aquaplaning Eigenschaft nicht gleich. Leuchtet ja auch irgendwie ein oder!??
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Das es vom Fahrverhalten her besser ist, ist definitiv richtig! Aber es ist trotzdem nicht Gesetzlich vorgeschrieben. Es muß lediglich die gleiche Bauart sein. Also entweder Radial oder Diagonal.