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Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
Habe eine Frage an euch.
Evtl. kann mir ja einer helfen!?
Im Moment bin ich in der Ausbildung und bin Mitte Februar fertig.
Ich habe heute ein Gewerbe angemeldet welches ich dann Hauptberuflich ausüben werde.
Muss ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden oder irgendwas weiter unternehmen?
Oder läuft mein Ausbildungsvertrag aus und ich kann gewerblich tätig sein?
Mitglied: seit 2005
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Hallo CrAsHoVeR,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Árbeitslos melden ??"!
Gruß
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meines wissens nach musst du dich nicht arbeitslos melden, habe mich damals nach meiner schule auch nicht arbeitslos gemeldet, hab dann ein jahr gejobbt und mache jetzt meine ausbildung da hat nie einer was gesagt
Warum arbeitslos melden? Bist ja nicht arbeitslos sondern selbstständig
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Hi,
Du solltest mal zur Arbeitsagentur gehen und Dich beraten lassen.
Es gibt auch noch Existenzgründer-Zuschüsse.
Wie das in Deinem Fall genau aussieht, wirst Du dort erfahren.
Und ein Kurs in Sachen Existenzgründung (Anmeldung, Gewerbe, IHK-Pflicht, Umsatz- und Gewerbesteuer, etc.) kann auch nicht schaden...
Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Mitglied seit: 17.11.2007
Berlin
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67 Beiträge
Arbeitslos melden ist vielleicht gar nicht verkehrt - wenn man sich aus der Arbeitslosigkeit Selbstständig macht, wird das mit Barem gefördert (Existenzgründerzuschuss) !
Hab das letztes Jahr auch gemacht : am Donnerstag arbeitslos gemeldet und am Montag drauf die Selbständigkeit angemeldet. Gab sogar 4 Tage Arbeitslosengeld. Die Förderung berechnet sich nach Deinem Arbeitslosengeldsatz plus 300 € und wird für 9 Monate gezahlt.
Bedingung : Selbstständigkeit muss aus der Arbeitlosigkeit gegründet werden (also vielleicht nochmal abmelden ... ???) und mindestens 90 Tage Restanspruch auf ALG I. Besuch eines Existenzgründerseminar (meist 3 Tage, ca. 30 €) - ggf. bekommt man sogar ein Coaching dazu (sehr zu empfehlen).
Geht sogar aus Harz 4, dann wird aber nur neben den bisherigen Zahlungen (Miete, etc.) mit 600 € gefördert !!!
Arbeitslos hin oder her - auf die Förderung wollte ich nicht verzichten (waren 12000 €)zum Firmenstart ideal, oder ???
Mitglied seit: 13.10.2006
Bad Honnef
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146 Beiträge
Du musst dich 3 Monate vor dem Tag der Prüfung arbeitslos melden damit du anspruch auf Arbeitslosengeld hast , im Falle wenn du nichts findest !!
Bin JAV ...also im Thema .. ;)
www.mt-motorsport-foto.de
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Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
danke für eure Infos.
Aber in meinem Fall ist dass nicht so dass ich mir eine Existenz aufbaue.
Bei mir läuft dass so dass ich meine Arbeitgeber habe für die ich einen Stundensatz erhalte und Ihnen dann in Rechnung stelle.
Ich arbeite somit auf Gewerbeschein.
Ich habe mich jetzt schon angemeldet da ich am 30.Januar meinen ersten "Job" habe.
Ich denke also dass ich keine Zuschüsse erhalten werde da ich mir ja selber nichts aufbaue. Oder?
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Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
Zitat:
Du musst dich 3 Monate vor dem Tag der Prüfung arbeitslos melden damit du anspruch auf Arbeitslosengeld hast , im Falle wenn du nichts findest !!
Bin JAV ...also im Thema .. ;)
(Zitat von: MT_BMW-POWER)
Ich will bzw. kann kein Arbeitslosengeld beantragen da ich ja nicht Arbeitslos bin.
Mir gehts eigetnlich nicht um die Bezahlung sondern darum ob ich dem Arbeitsamt bescheid geben muss dass ich nicht mehr Azubi bin sondern Selbstständig!?
Mitglied seit: 13.10.2006
Bad Honnef
Deutschland
146 Beiträge
Ja du musst trotzdem dich erstmal arbeitslos melden auch wenn du es nicht wirst !!
Du bekommst so ne Art Postkarte auf der du dann angeben musst wie es mit der nach der Ausbildung weitergeht --> Sprich Selbständig ..
Du bekommst dann kein ALG ....
Ist eben nur zur sicherheit das du das erstmal beantragen musst
LG MT
www.mt-motorsport-foto.de
Mitglied seit: 28.02.2005
Kloster Lehnin
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350 Beiträge
Ich hätte mich erst arbeitslosgemeldet und wenigstens einen Tag ALG bezogen, so sicherst du dir deinen Restanspruch auf ALG für die nächsten fünf Jahre soweit ich das im kopf hab.
Denn wirst du nach3Jahren Arbeitslos und hast nicht in die freiwillige arbeitslosenversicherung der Agentur für Arbeit eingezahlt kannst du Harz4 beantragen gehen, da nur die letzten 2 Jahre berücksichtigt werden. Aber genaueres erfrag mal bei deiner Agentur in der nähe. Bin noch nicht so lange dabei. Achso für ne Arbeitsuchendmeldung biste schon zu spät dran. 3 Monate vor Ende der Beschäftigung. Aber mit der richtigen Begründung, sprich du wusstest es nicht und es tut dir leid, bla bla. Solltest du keine Sperrzeit bekommen.
"Quer sieht mehr"
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Mitglied seit: 29.12.2004
Olching bei München
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837 Beiträge
Zitat:
Ich hätte mich erst arbeitslosgemeldet und wenigstens einen Tag ALG bezogen, so sicherst du dir deinen Restanspruch auf ALG für die nächsten fünf Jahre soweit ich das im kopf hab.
Denn wirst du nach3Jahren Arbeitslos und hast nicht in die freiwillige arbeitslosenversicherung der Agentur für Arbeit eingezahlt kannst du Harz4 beantragen gehen, da nur die letzten 2 Jahre berücksichtigt werden. Aber genaueres erfrag mal bei deiner Agentur in der nähe. Bin noch nicht so lange dabei. Achso für ne Arbeitsuchendmeldung biste schon zu spät dran. 3 Monate vor Ende der Beschäftigung. Aber mit der richtigen Begründung, sprich du wusstest es nicht und es tut dir leid, bla bla. Solltest du keine Sperrzeit bekommen.
(Zitat von: Iceman320i)
Nunja, aber in meinem Fall ging es leider nicht anders. Da ich meinen ersten Auftrag schon am 30 habe musste ich ein Gewerbe "so schnell wie möglich" anmelden.
Was meinst du mit der Sperrzeit?
Was heißt das konkret?
Hi du musst dahin gehen und dich beraten lassen.
gruß
Hättest dich mal lieber vorher erkundigt, bevor du dein Gewerbe angemeldet hast.
Denn da kannst du angeben, ob das erstmal als Nebengewerbe laufen soll. Dann meldest du dich nach deiner Ausbildung arbeitslos und bekommst ALG I und nebenbei verdienst du dein Geld. Darfst aber nicht über 15std pro Woche kommen und nen bestimmten Satz an Einnahmen nicht übersteigen *hust hust* Aber wayne ;) Jedenfalls kannst du so erstmal ALG I mitnehmen, und nach 2-3 Monaten sagst du denen dann du machst das jetzt hauptberuflich, weil es sich rentiert und du davon leben kannst. Und dann bekommst du den Gründungszuschuss. 300,- + dein letztes ALG für 9 Monate. Da kommt bissel was zusammen ;)
Also wenn ich Du wäre, ich würde das Geld einheimsen. Oder hast du was zu verschenken :)
Wer dein Vater ist, ist mir egal! Wenn ich hier angeln will, geht niemand über den Fluss...