Zitat:Zitat:
ein Verkehrsunfall setzt ein schädigendes Ereignis in Verbindung mit dem Straßenverkehr voraus....das Ein bzw.Aussteigen bzw. das Tür öffnen fällt nicht da drunter - wie gesagt reines Zivilrecht- Personalienaustausch das wars(Zitat von: E36-Freak)
Denke schon, dass das ein VU ist, auch das Parken gehört zum Straßenverkehr.(Zitat von: Superstrose)