Delle in Tür ! Anzeige erstatten ?
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Hab mich heute so geärgert, hab geparkt bei der U Bahn um zur Uni zu fahren und als ich wieder kam stand auf 40 cm Abstand son Toyota Corolla neben meinem Wagen und als ich dann einsteigen wollte seh ich die kleine Delle inner Tür, schön weiß gekräuselt und das Gegenstück in der Zierleiste des Corollas. Naja hab dann ein Zettel an die Scheibe des Wagens gemacht mit meiner Telefonnummer und einer Nachricht, das ganze zu klären und dass ich eine Unkostenerstattung haben möchte, Lackstift usw.
Konnte auch kaum einsteigen. Achja und fotografiert und gefilmt hab ich die Situation auch noch mit meinem Handy.
Heute abend ruft mich sone Frau an, aufgebracht, sie ist viel zu schlank mir ne Delle reinzumachen, wie alt ich denn sei und das ist doch nur miese Geldschneiderei, ich hätte sie genötigt und wenn ich wollte könnte ich ja ne Anzeige erstatten...
Aber für 30 € erstattet ja keiner ne Anzeige oder etwa doch ? Was soll ich denn nun machen, ansich könnte ich es vergessen, aber das wurmt mich tierisch, würd ihr direkt gern ein "Dank" am Auto hinterlassen. Die parkt da ja öfter.
Soll ich doch Anzeige erstatten ? Oder Sie nach Haus verfolgen und nochmal kontaktieren ? Oder noch ne Nachricht ? Was könnt ihr mir empfehlen, bin für alle Vorschläge offen ^^
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bruderchorge,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Delle in Tür ! Anzeige erstatten ?"!
Gruß
Ähnliche Beiträge
Die folgenden Beiträge könnten Dich ebenfalls interessieren:
Würde erstmal keine Anzeige erstatten. Nochmals kontaktieren und abwarten.
Wenn sie noch sowas erzählt wegen Nötigung usw. würde ich die Anzeigen (sofern das bei so nem kleinen Schaden geht)
Gruß Kay
''Auch Engel ohne Flügel können fliegen''
sagte sie, und sprang!
Ist reines Zivilrecht...kannst nur hoffen, das der Verantwortliche sich geneigt zeigt, den Schaden zu regulieren
Wenn die Frau so uneinsichtig ist gäbe es für mich nur eine Lösung: Anzeigen!!! Und da du schreibst das es sich um ne Delle handelt ist der Streitwert auch höher als 30€. Mit einem Lackstift würde ich mich nicht zufrieden geben, da du die Stelle auch im nachhinein noch sehen würdest.
Es hat doch keiner die Frau dazu genötigt so dicht zu parken!!!
Gruß
SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!!
Weswegen will er die gute Dame anzeigen? Es ist weder ein Unfall noch eine Sachbeschädigung...die Schadenshöhe von 50 Euro gilt nur bei Unfällen
Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
natürlich ist es eine sachbeschädigung und ist somit unabhängig von der schadenssumme!!
Bearbeitet von - ose am 11.01.2008 18:27:13
....das ist richtig, setzt aber Vorsatz voraus, die Polizei wird in diesem Fall nur dafür Sorge tragen, das er die Halterdaten zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche bekommt
Zitat:
Weswegen will er die gute Dame anzeigen? Es ist weder ein Unfall noch eine Sachbeschädigung...die Schadenshöhe von 50 Euro gilt nur bei Unfällen
(Zitat von: E36-Freak)
Ich versteh jetzt nicht ganz worauf du hinaus willst???
Fakt ist doch das die Frau beim Aussteigen aus ihrem Wagen den anderen Wagen beschädigt hat.
Da sie dabei eine Delle in die Tür gemacht hat und der Lack in mitleidenschaft gezogen wurde würde ich mir nen Kostenvoranschlag von nem Lackierer holen und die Frau wieder kontaktieren. Da sich die Schadensumme bei Lackschäden sehr schnell auf 2-300€ erhöht ist die Schadensumme doch gar nicht mehr so gering. Ich würd´s auf jeden Fall darauf ankommen lassen.
@E36-Freak: Warst mit deiner Antwort ein wenig schneller. Ich weiss jetzt was du gemeint hast:)
Bearbeitet von - saarländer am 11.01.2008 18:32:53
SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!!
Zitat:
seh ich die kleine Delle inner Tür, schön weiß gekräuselt und das Gegenstück in der Zierleiste des Corollas.
Hätte ich noch an Ort und Stelle 110 gewählt...
So stehste ja schon etwas blöd da [
DOC. WATSON
Zitat:
Zitat:
seh ich die kleine Delle inner Tür, schön weiß gekräuselt und das Gegenstück in der Zierleiste des Corollas.
Hätte ich noch an Ort und Stelle 110 gewählt...
So stehste ja schon etwas blöd da [
(Zitat von: Doc. Watson)
Wieso??? Er hat doch Fotos mit´m Handy gemacht...
Und: Die 110 gibt es echt für wichtigere Dinge...
SAARLÄNDER... Es kann nur einen geben!!!!
Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
Zitat:
....das ist richtig, setzt aber Vorsatz voraus, die Polizei wird in diesem Fall nur dafür Sorge tragen, das er die Halterdaten zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche bekommt
(Zitat von: E36-Freak)
nein, eine sachbeschädigung setzt keinen vorsatz voraus da es kein subjektiver tadbestand sondern fahrlässig ist.
Dies ist auch der fall wenn es ein versehen war.
also ist dieser fall über das BGB zu regeln.
Zitat:
Wieso???
Ich würde auch bei jeden Verkehrsunfall die Polizei hinzuziehen...
Zitat:
Die 110 gibt es echt für wichtigere Dinge...
Wer wüsste das besser als ich...
DOC. WATSON
Zitat:
Zitat:
....das ist richtig, setzt aber Vorsatz voraus, die Polizei wird in diesem Fall nur dafür Sorge tragen, das er die Halterdaten zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche bekommt
(Zitat von: E36-Freak)
nein, eine sachbeschädigung setzt keinen vorsatz voraus da es kein subjektiver tadbestand sondern fahrlässig ist.
Dies ist auch der fall wenn es ein versehen war.
also ist dieser fall über das BGB zu regeln.
(Zitat von: ose)
das es faktisch eine "Beschädigung der Sache" ist, ist wohl jedem klar, wollte damit nur zum Audruck bringen, das die Polizei in diesem Fall keine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung aufnehmen wird....
Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
bei bagadellschäden muss nicht immer die polizei eingeschaltet werden, vorausgesetzt es handelt sich nicht um unfälle mit personenschaden. es reicht vollkommen aus wenn der schaden und die fz-positionen mit kreide,foto festgehalten und dokumentert werden und evtl zeugen hinzugezogen werden.wichtig ist das beide parteien die personalien austauschen wobei hier darauf zu achten ist das die angaben von personalausweis, r-pass oder führerschein entnommen werden.
ein Verkehrsunfall setzt ein schädigendes Ereignis in Verbindung mit dem Straßenverkehr voraus....das Ein bzw.Aussteigen bzw. das Tür öffnen fällt nicht da drunter - wie gesagt reines Zivilrecht- Personalienaustausch das wars
@ Ose
Das kannst du ja auch gerne in Zukunft weiterhin so machen.
Ich entgeh mir aber so den Ärger, den "Bruder" jetzt hat...
Wäre die Polizei nämlich gekommen, hätten die gleich gesehen, dass vom Stand der Fzg. der Corolla nur der Verursacher der Delle gewesen sein konnte... und so haste deine "Zeugen"... wenn du dann noch jm hast, der dir sagt, dass du beim Fotos knipsen viell. auch das Kennzeichen mit drauf haben solltest dann kannst du da auch etwas Druck mit ausüben... wenn du nochmal bei der Verursacherin vorsprichst.
Spätestens wenn die Dame sich nicht gemeldet hätte, hättest du zur Polizei gemusst wg. der Halterabfrage...
Ich erspar mir wie gesagt gerne den Ärger
Bearbeitet von - Doc. Watson am 11.01.2008 19:18:49
DOC. WATSON
Mitglied seit: 01.01.2008
Neuhof
Deutschland
17 Beiträge
sicher kannst du die polizei zu jedem fall dazu holen, ist aber nicht zwingend. wenn hier eine delle in deiner tür ist und deine farbe an der kante von dem nebenan stehenden fz, reicht ein bild völlig aus um eine anzeige zu erstatten.klar ist sicher sicher nur sieht doch die lage so aus, das die kollegen nicht alarmiert wurden!
also würde wenn die dame weiterhin den schadensersatz verweigert, eine anzeige zu stellen sein die dann wie e36-freak schon beschreibt über das zivilrecht (also bgb) zu regeln ist.
Nein. - Keine Anzeige. (Siehe E36Freak)
Entweder die Frau zahlt oder: Anwalt -> Gericht.
Bloß, dass da bei 50€ Schaden nicht lohnt.
Hätte "Bruder" 110 angerufen, hätte er der Dame das mal eben gesagt ("Daten hab ich von der Polizei") und schwubs wechselt ein brauner oder auch grüner Taler die Geldbörse.
Zitat:
nur sieht doch die lage so aus, das die kollegen nicht alarmiert wurden!
Deshalb ja mein Tipp für die Zukunft zu Anfang: 110 anrufen (DU hättest sie ja auch nicht gerufen!)
"Viel Glück noch"
DOC. WATSON
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 22.03.2007
Wendorf
Deutschland
1035 Beiträge
Nungut das hab ich nun nicht getan, ich dachte der Mensch ist einsichtig...., soll ich nun im Nachhinein bei der Polizei anrufen ? Geben die mir die Adresse raus zum Anzeigen ?
Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Wie gesagt, ZIVILRECHT. Geh zur Polizei schildere den Vorfall, mehr als Personalienaustausch d.h. die Daten von dem vermeintlichen Verursacher wirst Du nicht bekommen.
Mitglied seit: 16.06.2006
Kaisersesch
Deutschland
304 Beiträge
Zitat:
ein Verkehrsunfall setzt ein schädigendes Ereignis in Verbindung mit dem Straßenverkehr voraus....das Ein bzw.Aussteigen bzw. das Tür öffnen fällt nicht da drunter - wie gesagt reines Zivilrecht- Personalienaustausch das wars(Zitat von: E36-Freak)
Denke schon, dass das ein VU ist, auch das Parken gehört zum Straßenverkehr.
5000 rpm - where diesel stops and real engines start to work!