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Hallo, wie kann ich den Zeitwert von gewissen Dingen berechen.
Fernseher, Geschirrspüler, Elektrogeräte.
Gibt es da sowas wie eine Formel?????? oder gar ein Programm????
Gruß christian
Bearbeitet von - Bergibmw am 04.01.2008 21:26:48
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Hallo Bergibmw,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Zeitwert berechnen."!
Gruß
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Kloster Lehnin
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Ich kann mir nicht vorstellen das es sowas gibt. Wie die Versicherung das macht ka aber das wird wohl eher zu ihren gunsten geschätzt.
Aber ansonsten bestimmt Angebot und NAchfrage den Preis.
"Quer sieht mehr"
versuchs doch mal mit ebay =)
mfg
Sein Name ist Vodka ,
und ja wir werden Heiraten
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Bräuchte eher etwas, das rechtlich wiederlegbar ist.
Gruß Christian
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Wo es am schönsten ist
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Wi(e)derlegbar ?? Du meinst wohl rechtlich belegbar ;-)
Es gibt für viele Dinge eine Schwackliste genauso wie für Autos.
Ansonsten kannst Du es natürlich mit der Abschreibung für Abnutzung versuchen, die wurde ja von Vater Staat ins Leben gerufen.
Diese spiegelt jedoch in der Regel bei elektronischen Sachen eher nicht den aktuellen Zeitwert wider.
Ein Pfandleiher gibt Dir z.B. nach 2 Jahren für einen CD oder DVD Player keine 5 Euro mehr (es sein denn natürlich es ist so ein Teil von Burmester oder irgendwas von Accuphase etc.).
Frag mal bei einem Versicherungsfutzi nach, die sollten so etwas wissen / bestimmen können.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Zitat:
Frag mal bei einem Versicherungsfutzi nach, die sollten so etwas wissen / bestimmen können.
(Zitat von: SuMo-Driver)
Genau das wird Bergibmw wahrscheinlich nicht können, denn er wird ein Prob mit der Versicherung haben....
Gruß
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ich würde es mit einer realistischen schätzung versuchen.
vieleicht die hersteller der einzelnen produkte nach der lebensdauer fragen und somit abschreiben.
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Zitat:
Genau das wird Bergibmw wahrscheinlich nicht können, denn er wird ein Prob mit der Versicherung haben....
Ne, da liegst du falsch.
Das problem liegt eher bei meiner EX.
Gruß christian
Zitat:
Zitat:
Genau das wird Bergibmw wahrscheinlich nicht können, denn er wird ein Prob mit der Versicherung haben....
Ne, da liegst du falsch.
Das problem liegt eher bei meiner EX.
Gruß christian
(Zitat von: Bergibmw)
Dann lieber den Anwalt fragen, wenn es um höhere Summen geht.
Gruß
rechtlich hätte m.E. auch die normale abschreibung -berechnung restwert- (afa tabelle) am ehesten chancen.
mfg
Wenn es nicht älter wie 3 jahre ist kannst glück haben wenn jeder 50% zugesprochen bekommt. also voller preis, kenn das problem...beim rest wirst kämpfen müssen, da Frauen ja das "arme" Geschlecht sind... Psychisch anfälliger wie der Mann, wegen Jobsuche nach der trennung usw....
"""Lieber Vorausschauend Denken als Nachträglich Handeln"""