Frage zum Zeitwert bei Vollkasko.
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Hallo
Ein Kumpel von mir hat sich einen 3er e46 Bj.2000 gekauft und hat den nun Vollkasko versichert.
Sollte er jetzt einen Unfall mit Totalschaden haben wird ja nur der Zeitwert des KFZ bezahlt , kann man den Zeitwert errechenen ?? oder geht dann die Versicherung nach Schwacke oder sonst einer Bewertungsliste ??
Werden bei der Berechnung des Wertes auch Sonderausstattungen berücksichtigt ??? oder geht der Wert von einem 0815 Modell aus ??
Danke....Gruss buffda
Ich habe keine Macken ....das sind Special Effects
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Hallo buffda,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Frage zum Zeitwert bei Vollkasko."!
Gruß
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Nene... da wird auch die Sonderausstattung berücksichtigt, wär ja noch schöner wenn die alle wie das billigste Modell berechnen würden. Kommt aber aufs Versicherungsunternehmen an. Generell ist es so, das der Fahrzeugpreis den Zeitwert bestimmt und die Schwacke. je nachdem rechnen die Versicherungen. Die Huk z.B versichert einen e30 netma mehr Teilkasko?!? Da z.B isses so das du ohne gültiges Wertgutachten bei nem Lackschaden in Kotflügel und Tür nen wirtschaftlichen hättest da der e30 kaum bis garnimmer gewertet wird ;(
Der e46 steht noch relativ gut im Kurs, da ist die Ausstattung auch von Interesse. je mehr drin desto höher der Wert.
Wenn ich Mercedes fahren will steig ich in ein Taxi,
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Danke ......
Also könnte man , rein theoretisch , mal den Zeitwert über z.b Schwacke berechnen um ca. zu wissen was die Versicherung zahlen würde.
Wir hatten nämlich die Diskusion ob es sich noch lohnt ein fast 8 Jahre altes Auto Vollkasko zu versichern.
Das Problem der ganzen Sache ist,das er das Auto per Kredit gekauft hat , ohne Eigenkapital.
Gruss buffda
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Zu dem Thema hab ich auch noch ne Frage! Meiner wird auch Vollkasko versichert. Wenn ich jetzt nen Totalschaden draus mach, dann wird ja soweit ich weis nur der Zeitwert, der in irgend einer Liste steht bezahlt, sehe ich das richtig?
Muss ich mir dann ein Wertgutachten erstellen lassen? Wenn dann z.B. in dem Gutachten 8000 Euro steht und es ein Totalschaden ist, dann würde ich die 8000 auch bekommen, oder?
Gruß Frank
Normalerweise wird bei Totalschäden vom Gutachter (den die Versicherung beauftragt)der ortsübliche Wiederbeschaffungswert ermittelt. Das passiert über die Schwackeliste aber heute auch über die online-Autobörsen, da diese ja regionale suche ermöglichen. Dabei werden alle Wertsteigerungen durch Zubehör, Reparaturen und Zustand mit einbezogen.
Abgezogen wird davon dann der Restwert des Fahrzeugs, welcher über eine Restwertbörse ermittelt wird, wo Leute Gebote auf das Auto abgeben.
Die Differenz der beiden Beträge bekommst du dann ausbezahlt.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 02.12.2007 12:03:51
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Und wenn ich ein Wertgutachten machen lasse? Bekomm ich dann den wirklichen Wert ausbezahlt?
Gruß Frank
Nicht mehr als sonst auch. Der Restwert wird immer abgezogen und sonst kann doch das Wertgutachten gar nicht höher sein als das Gutachten nach dem Schade, da es auf gleiche weise ermittelt wird. Ist es höher, hat sich einer der Gutachter wohl geirrt. Ein Wertgutachten ist immer nur für die Teilkasko interessant, wenn der Wagen geklaut wird oder verbrennt, da man dann nicht mehr nachweisen kann, wie er aussah und was er wert war. Nach dem Unfall hingegen ist das Auto ja da und kann in aller Ruhe begutachtet werden.
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Also bieten die Leute auf der Restwertbörse auf ein Auto das sie nie bekommen werden, sehe ich das richtig? Das heißt ich darf den Schrott behalten, jedoch wird der Schrottwert vom Wert des Autos abgezogen?
Gruß Frank
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Zitat:
Also bieten die Leute auf der Restwertbörse auf ein Auto das sie nie bekommen werden, sehe ich das richtig? Das heißt ich darf den Schrott behalten, jedoch wird der Schrottwert vom Wert des Autos abgezogen?
(Zitat von: Frank_Bmw)
...ist deine Entscheidung. Du kannst dir genausogut den Gesamtbetrag auszahlen lassen, dann geht der Wagen (oder was davon noch übrig ist) in den Besitz deiner Versicherung über bzw. es wird direkt mit dem höchstbietenden Verwerter abgerechnet.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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Ahhh ^^
Super Jungs! Vielen Dank!!!
Gruß Frank
Wenn ein Echtes Wertgutachten eines geprüften Schätzers vorliegt für z.B ein Showcar e36 der für 30000Teuro umgebaugt wurde und das Fahrzeug einen Wert von meinetwegen 34567€ beträgt dann kriegst du den vollen Schadensersatz in höhe von 34567€ dafür steht das Wertgutachten nachdem die Versicherung abrechnen MUSS. Fahrzeuge die mit Wertgutachten Versichert sind sind meist auch etwas teuerer in der Versicherung um den schaden abzudecken.
So die Aussage meines Versicherungsguru´s
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Natürlich abzüglich des Restwertes. Das ist immer so. Ist der Wagen völlig platt und z.B. das Wrack noch 1000 Wert kriegst du in dem Fall 33567 Euro. Allerdigs wäre der Gutachter nach dem Schaden natürlich auch auf den Wiederbeschaffungswert von 34567 gekommen, da das Auto ja zum begutachten da ist. Wäre der Wagen weg und du hättest kein Wertgutachten und keine Belege für die 30000 Umbau wären es nur 4567 -1000 also 3567 geworden.
Auch bei Oldtimern ist ein Wertgutachten wichtig, da man nach dem Unfall unter Umständen nicht mehr 100 prozentig sagen kann wie der Zustand war und der Wert solcher Autos sehr stark vom Zustand abhängt.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 02.12.2007 13:58:37
Rischtisch ;) das kamma so stehn lassen ;)
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