Zitat:
Er wollte halt eine ABE für die Scheiben oder ein nachweis das der Tacho geeicht ist.
(Zitat von: Grosserhabicht)
Wenn du keinen LKW mit EG-Kontrollgerät fährst, war er nicht im Recht. Der Tacho muss nicht geeicht sein und solange kein konkreter Verdacht besteht, dass er falsch geht, ist das kein Mangel. Es ist also vollkommen legal die Scheibe gegen eine andere auszutauschen, die gleich beschriftet ist. Wenn jemand die Richtigkeit anzweifelt, muss er auch die kosten für eine Tachoprüfung bezahhen, wenn sich raus stellt, dass der Tacho in Ordnung ist. Einige Prüfer sind schon ganz schön übel...