Müssen Nebelscheinwerfer funktionsfähig sein?
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Willich
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Hallo jung!Ich hab da mal ne frage!ICh hab mir NSW montiert habe aber keinen kabelbaum dran.Hab aber nächsten monat TÜV.Werden die was dazu sagen oder sind die egal?ich mein besser die NSW drinne zu haben als zwei löcher...mir wurden nämlich die kappen entwendet!
Danke schomal!!!!
Nur BMW fahren is schöner!
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Hallo BmwBart,
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Gruß
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Wenn NSW dran sind, dann müssen sie auch funktionieren. Wird dann wohl als geringer Mangel eingestuft werden.
hi was verbaut ist muss normalerweise auch funktionieren.
mfg
Fehlende PS werden durch Wahnsinn ersetzt!!!!
schließe mich da an...wenn sieh am fahrzeug sind müssen sie auch funktionieren!
gruss,martin
Der TÜV hat bei mir schon nen Mangel erstellt weil der NSW nen Steinschlag hatte!
gut war egal, sind e gelbe reingekommen...aber damit hatte ich echt nicht gerechnet.
„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Ja die müssen funktionieren beim TÜV. Clipst die halt davor raus und nach der HU wieder rein und gut ists
Normalerweise würde ich euch zustimmen. Früher war es eindeutig. Was dran ist, muss auch funktionieren.
ABER dank der ECE ist es heute anders. Da steht sinngemäß folgendes drin:
Eine lichttechnische Einrichtung gilt als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einsetzen eines Leuchtmittels betreibsfähig gemacht werden kann. Also wenn du Nebler dran hast, die nicht angeschlossen sind, ist es kein Mangel. Weiß aber nicht, welche ECE es ist.
Anders ist es, wenn die Teile betriebsbereit aber defekt (Steinschlag, Wasser, kaputte Glühlampe) sind. Das ist ein Mangel
Mitglied seit: 02.01.2006
Halle (Saale)
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1428 Beiträge
hmmm wenn das stimmt, was "Christian Sch." schreibt, ist es also egal, so lange sie gar nicht angeschlossen sind und nicht funktionieren sollen!
Mein BMW Coupé auf
www.mazome.de
BMW-Syndikat-Fotostory
Zitat:
ABER dank der ECE ist es heute anders.
(Zitat von: Christian Sch.)
Haben die ECE-Richtlinien überhaupt irgendwas gutes gebracht?
Heute wissen ja nichtmal mehr die Polizisten und sogar Prüfer genau bescheid...
EDIT: Wenn ein Nebler defekt ist, mach ich einfach die Stecker weg und hab so keinen Mangel mehr?
Bearbeitet von - ThaFreak am 01.01.2008 13:44:39
@ ThaFreak:
Im Prinzip ja. Ich würde einfach das Relais rausziehen, das ist noch einfacher. Problem ist leider, daß sowohl die meisten Polizeibeamten als auch TÜV-Prüfer diese Regelung nicht kennen.
@ Christian Sch.:
So neu ist diese Regelung nicht, das gilt seit mindestens 25 Jahren. 1983 ist der Golf 2 auf den Markt gekommen und schon dieses Fahrzeug hatte ab Werk auf der rechten Seite eine Nebelschlußleuchte, die nicht angeschlossen war.
Jeder zusätzliche Scheinwerfer der angebaut wird, muß auch funktionieren.
Es dürfen an der Front maximal 6 einzelne SW verbaut werden.
Sprich, Abblendlicht, Fernlicht und ggf nebel- oder Zusatz SW
@ Starcrunch:
Ich habe 2 Posts weiter oben den Text der ECE-REgelung verlinkt, der genau das Gegenteil beweist.
Druck dir mal die betreffende Stelle aus und geh zum TÜV.
Entweder lässt er's durchgehen, aufgrund dieser Richtlinie oder er schreibt dir einen leichten Mangel rein.
Bei mir hat er des letzte mal reingeschrieben, dass mein linker Nebelscheinwerfer ohne Funktion ist. War ein Wackelkontakt.
Das ist schwachsinn die müssen nicht funktionieren, als ich im juli bei der dekra tüv machen lassen habe da hat mein einer nebelscheinwerfer garnichtmehr geleuchtet und die scheibe war gesprungen vom nebelscheinwerfer. Wenn du auf nummer sicher gehen willst klebst du einfach schwarzte folie über deine nebelscheinwerfer und das wars, das is für den tüv in ordnung ich bin auch ohne mängel durchgekommen
Zitat:
ECE R48 Punkt 5.22
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1003100/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf
(Zitat von: daniel.krueger)
Danke Daniel. Genau diesen Punkt meine ich.
Wenn also beide Stecker ab sind oder die Scheinwerfer abgeklebt ist es erlaubt. In allen anderen Fällen, also z.B. wenn nur einer leuchtet, wenn das Glas kaputt ist, oder der Reflektor verrostet ist ist es ein geringer Mangel. Frei nach dem Grundsatz, was da ist, muss funktionieren. Was offiziell nicht da ist muss auch nicht funktionieren.
Wenn ein Prüfer einen defekten NSW übersehen hat wie im Fall von Goodboy ist das sein Fehler aber nicht allgemein gültig.
übersehen hat er das nicht, das lassen die durchgehen wenn die nebelscheinwerfer abgeklebt sind! Ein bekannter von mir hatte mal ein ähnliches problem bei dem funktionierte ein nebelscheinwerfer und der andere war garnicht mehr vorhanden, hat er auch abgeklebt und alles war gut! Also mach dir mal nicht zu viel sorgen eine HU beim Auto ist nicht so wie eine HU vom Flugzeug wie einige das hier darstellen !!
Abkleben ist ja okay. Das wäre genauso wie abklemmen. Ich dachte nur aufgrund deiner Aussage die NSW´s wären nicht abgeklebt sondern halt einer defekt.
Ja das stimmt von dem einen NSW war das glas gesprungen, das konnte aber keiner sehen da ich sie abgeklebt habe, sonst hätte es sicherlich probleme gegeben..
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Mitglied seit: 20.07.2007
Willich
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124 Beiträge
Danke jungs dann werd ich mal schaun.also ausklipsen und wider rein wird wohl die unproblematischere lösung sein.
Nur BMW fahren is schöner!
War auch letztenMonat bein TÜV.
Habe meine NSW auch ausgebaut weil ich einen Steinschlag hatte. Ohne NSW keinen TÜV!Oder ich hätte die Abdeckplatten haben müssen. Also habe ich Sie wieder eingebaut und bin mit geringen mängel überm Tüv gekommen.