VORSICHT beim XENON nachrüsten. Fast alles ILLEGAL
Ich könnte jetzt sagen: Ist Latte was Du gemessen und wie Du es fotografisch gesichert hast
Warum haben Hersteller wie z.B. Hella hohe Investitiononen getätigt, um eine ABE für diese Lampenart zu erwirken? Und warum ist diese Zusatzoption bei Neuwagen mit mindestens 1000 Euro Aufpreispflichtig?
Warum soll ein Xenon-Billig-Kit für 70 Euro genauso zulässig sein?
Darüber sollte sich jeder mal Gedanken machen
Letzlich muss jeder selber entscheiden, ob er Billig-Brenner in seine Serien-SW einbaut...
Dabei spielt es keine Rolle, ob sowas (illegal) eingetragen wurde-
Prüfer. Falschbeurkundung im Amt
Fahrzeugführer: Untersagung der Weiterfahrt, 80 Euro und 3 Punkte Untersagung der Weiterfahrt
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "VORSICHT beim XENON nachrüsten. Fast alles ILLEGAL"!
Gruß
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Ich glaub cabriofreek hat mich da auch falsch verstanden.
Ich hab legales Bi-Xenon im Wagen.
Ich kann das illegal nachgerüstete Zeugs auch nicht leiden.
Meine Aussage war allein an die gerichtet die meinen legales Xenon würde genauso blenden und sollte auch wieder abgeschafft werden....
(OO\"(IIII)(IIII)"/OO)
Burn Rubber, Not Soul!
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1945 Beiträge
Zitat:
beim einbau der xenonlämpchen habe ich penibelst nachgemessen ...
der lichtkern der xenon ist exakt der von der orig. H1 halogenlampe !
Warst du im Lichtkanal oder hast du mit'm Zollstock gemessen?
Zitat:
ABSCHLIESSEND ist festzuhalten, dass es derzeit illegal ist, jedoch würde
ich es bei einem unfall darauf ankommen lassen ... da ich alles ( und noch
mehr getan habe), dass i c h niemanden blenden kann ! im gegensatz zu
bisherigen halogenfahrern mit falsch eingestellten sw -
Großartiger vergleich:
Xenon-Nachrüstkits in korrekt eingestellten Scheinwerfern blenden weniger als Halogenscheinwerfer die nicht korrekt eingestellt sind, welch überraschende Erkenntnis. Wie war das gleich mit Äpfeln und Birnen?
Zitat:
m.E. müsste die STVZO und STVO schon längst überarbeitet werden, da
"normale" xenons nicht greller sind als die tagessonne und falsch einge-
stelltes ABBLENDLICHT und/oder FERNLICHT ... !
(Zitat von: cabriofreek)
Und auch hier hast du einen kleinen entscheidenden Punkt ausser Acht gelassen. An grelles Sonnenlicht kann sich das Auge anpassen (Pupillendurchmesser). Nachts sind die Pupillen aufgrund der Dunkelheit recht weit geöffnet. Natürlich geschieht diese Adaption auch nachts, ABER der Vorgang nimmt eineige Sekunden in Anspruch -> Blindflug.
Im Gegensatz zu andere Tuningmaßnahmen sind die Folgen nicht nur belästigender Natur, wie z.B. nachts mit offenem Hosenrohr Leute reihenweise aus ihren Betten zu werfen, sondern kann für andere Verkehrsteilnehmer die Frage nach Leib und Leben bedeuten! Dies aufgrund der 'Xenon-Coolnes' zu ignorieren halte ich für verantwortungslosen Egoismus.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
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136 Beiträge
Ich wurde mit meinem E36 mit einem Hid Xenon Kit angehalten. Ende vom Lied ich bekam nen Brief das ich 350 Euro zahlen soll und 3 Punkte bekommen soll. Ich ging damit zum Anwalt und es lief auf eine Gerichtsverhandlung raus. Mein Anwalt hat einen Dekra Gutachter zur Hauptverhandlung geladen und dieser hat ausgesagt das es völlig legal ist, da das Auto vor Bj 2000 ist. Wurde alles eingestellt und ich fahre heute noch damit rum :-)
Gruß Frank
legal? In welchem Bezug?
Bearbeitet von: E36-Freak am 04.01.2011 um 10:07:05
Ich kann mir das an einem E36 auch nicht vorstellen.
Einige ältere 5er BMW´s können ohne SWRA fahren da es damals wohl kein standart gewesen ist.
Aber E36 hatte nie Xenon verbaut und somit musst du alle bestimmungen erfüllen wenn du nachrüstest.
EDIT: Nach Karte wohnst du ja in Bayern. DEKRA darf doch nur in denn neuen Bundesländern Lichttechnische Gutachten ausstellen, b.z.w. einzelabnahmen im algemeinen.
EDIT2: Wieso eigentlich 3Punkte und 350€ ? Fahren ohne ABE bring nur 1P und 50€ ...
Bearbeitet von: Jago am 04.01.2011 um 10:44:56
Bearbeitet von: Jago am 04.01.2011 um 10:51:19
Fahrer 90 Euro 3 Punkte
Halter 150 Euro 3 Punkte
wenn Du auf den §72 StVZO anspielst muss vor dem Stichtag 01.04.2000 das Fahrzeug im Gasentladungslampen ausgestattet worden sein, um es ohne SWRA und ALWR zu legaliieren...in jedem Fall wäre es eintragungsoflichtig, da kein Original Xenon_Licht für den E36 ausgeliefert wurde
ein HID-Nachrüstkit, wie sie seit etwa 2004 im Handel angeboten werden, ist im E36 weder eintragungsfähig noch zugelassen
Mitglied seit: 30.10.2010
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49 Beiträge
@ Jago aber Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis in Verbindung mit Fahren ohne Versicherungsschutz( das erste impliziert nicht das 2.) bringt halt 3 Punkte.Habs selber durch.
Ist halt der Unterschied ,ob du mit dem illegalen Teil erstmal nur das Risiko eines Unfalls erhöhst (indem du Einfluss auf deine eigene Fahrweise ausübst(illegale Pedale,ohne Rutschfestigkeit), oder ob du direkt andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinflusst(Blenden mit illegaler Beleuchtungsanlage).
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Mitglied seit: 28.10.2010
Syke
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9 Beiträge
Danke für diesen Thread.
War sehr informativ, sehr gut geschrieben und hat mir sehr gut weiter geholfen :)
*thx*
Mitglied seit: 15.06.2009
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28 Beiträge
Es sind viele Hilfreiche Aussagen in diesem Forum dabei, aber ich bin immer noch nicht weiter. Sorry :-( Wie bekomme ich es jetz genau legal in z.B. E30, E36, E34...? Sonst werde ich es einfach einaben und es mal bei der Dekra... mit einer Eintragung versuchen. Werde es euch dann mal mitteilen.
E30's sterben nie!
1. für Xenon zugelassener Scheinwerfer mit DC/DCR/D2S Prüfzeichen
2. Xenon-Vorschaltgerät bzw.Brenner mit E-Prüfzeichen
3. Scheinwerferreinigungsanlage
4. automatische Leuchtweitenregulierung
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414 Beiträge
Zitat:
Hi, wenn man sich mal die Aktuellen Scheinwerfer z.B. H7 anschaut, dann sind die doch nicht schlecht.
Mit den Modernen Lampen ist die Leistung nicht mehr so weit weg von Xenon.
Also macht eine Umrüstung meiner Meinung nach eh keinen Sinn, da kauf ich mir lieber das nächste FZ gleich mit Xenon und bis dahin
tuns auch die Halogenlampen (von mir aus mit Osram Nightbreaker o.ä.)
Gruß
(Zitat von: Mike007)
Meistens werden ja keine "moderen H7" umgerüstet, sondern die schon angesprochenen Golf II oder alte E30 etc. wo der Reflektor drinbleibt!
Ich schließe mich dem Grundtenor hier an! --> Nachrüstung nur mit Eintragung und allem was dazu gehört...
Hier gabs neulich nen Thred wo einer rumjammert dass er in der Probezeit is und sein Kumpel mit seinem Wagen mit Xenonnachrüstung erwischt wurde.... Nun drohen beiden 3 Punkte und ihm ne Verlängerung der Probezeit. (ohne Wertung sonst bekomm ich noch aufn Sack :D)
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Hallo,
hier ist etwas für Euch
Diese ABE-Gutachten sind ausdrücklich nur für Fahrzeuge zu verwenden, die vor dem
Erstzulassungsdatum 01.07.2000 sind und an diesen Fahrzeugen eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde, oder Ihr noch vorhabt da Xenon Licht einzubauen OHNE es beim TÜV einzutragen!!! Denn jetzt trägt leider eine Xenon Licht Umrüstung kein TÜV Prüfer mehr ein, weil jetzt die Auflagen nicht erfüllt werden, weil jetzt eine (ALWR) automatische Leuchtweitenregulierung und (SWRA)Scheinwerferreinigungsanlage sowie extra zugelassene Xenonscheinwerfer gefordert werden. Vor dem Erstzulassungsdatum 01.07.2000 war keine ALWR & SWRA gefordert, was Ihr mit dem Gutachten belegen könnt. Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim TÜV gedacht, sondern um bei Verkehrskontrollen nachzuweisen, das man umrüsten durfte und Ihr das Xenon Licht bis 01.07.2000 umgerüstet habt, da bis zu diesen Zeitpunkt keine (ALWR) & (SWRA) sowie extra zugelassene Xenon Scheinwerfer gefordert wurden sind!!!
Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!
Hä? Ein Gutachten das besagt, dass man vor 2007 keine ALWR und SWRA braucht, ok. ABER wenn man entsprechende Scheinwerfer braucht, dann wird dieser Punkt bei 99,9999% der betroffenen Fälle nicht erfüllt sein.
Zitat:
Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!
Ich habe den Satz etwas korrigiert, aber versucht den "Originalsatzbau" beizubehalten:
Zitat:
Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf Toilettenpapier verzichten möchte und sich wenigstens damit dann den Allerwertesten abzuputzen kann, als wenn man bei unangenehmen Stuhlgang überhaupt nichts zu Händen hat!!!
MfG
Bearbeitet von: cargraphics am 10.04.2014 um 20:51:16
Zitat:
Hallo,
hier ist etwas für Euch
Diese ABE-Gutachten sind ausdrücklich nur für Fahrzeuge zu verwenden, die vor dem
Erstzulassungsdatum 01.07.2000 sind und an diesen Fahrzeugen eine Xenon Umrüstung vorgenommen wurde, oder Ihr noch vorhabt da Xenon Licht einzubauen OHNE es beim TÜV einzutragen!!! Denn jetzt trägt leider eine Xenon Licht Umrüstung kein TÜV Prüfer mehr ein, weil jetzt die Auflagen nicht erfüllt werden, weil jetzt eine (ALWR) automatische Leuchtweitenregulierung und (SWRA)Scheinwerferreinigungsanlage sowie extra zugelassene Xenonscheinwerfer gefordert werden. Vor dem Erstzulassungsdatum 01.07.2000 war keine ALWR & SWRA gefordert, was Ihr mit dem Gutachten belegen könnt. Also diese Papiere sind nicht zum Eintragen beim TÜV gedacht, sondern um bei Verkehrskontrollen nachzuweisen, das man umrüsten durfte und Ihr das Xenon Licht bis 01.07.2000 umgerüstet habt, da bis zu diesen Zeitpunkt keine (ALWR) & (SWRA) sowie extra zugelassene Xenon Scheinwerfer gefordert wurden sind!!!
Somit sind diese Papiere nur dazu gedacht, das wenn man auf eine Xenon-Licht Umrüstung nicht verzichten möchte und wenigstens Xenon Papiere vorlegen kann, als wenn man bei unangenehmen Kontrollen überhaupt nichts zu Händen hat!!!
(Zitat von: robbybaggel)
Alles ABEs für Xenon die keine ALWR und SWR vorsehen sind m.W.n. gefälscht oder ungültig. Es gab mal ne gefälschte ABE für ein "Hella Umrüstkit" wo keine AWLR und SWR erforderlich war, von denen waren auch eine größere Zahl im Umlauf. Sollte man damit erwischt werden, muss man nachweisen das man selbst das nicht gefälscht hat (was schwierig ist). Und Urkundenfälschung ist eine blöde Vorstrafe im Führungszeugnis ...
Grundsätzlich gilt folgendes:
- für SW für Abblendlicht mit einem Lichtstrom > 2 000 Lumen vorgeschrieben:
- autom. Leuchtweitenregulierung,
- Scheinwerfer-Reinigungsanlage;
- für SW für Abblendlicht mit Gasentladungslampen vorgeschrieben (ab EZ 01.07.2000 und Nachrüstung ab 01.04.2000):
- autom. Leuchtweitenregulierung
- Scheinwerfer-Reinigungsanlage
- Abblendlicht „ein“, wenn Fernlicht „ein“;
Somit ist sind ALWR und SWR
nicht nur für Xenon vorgeschrieben !!! Auch die Aussage mit "E36 hat EZ vor 2000 und und somit braucht er das net ..." ist hinfällig. Der Lichtstrom wird selbst bei einem miserablen Xenon-Nachrüstkit über 2000 Lumen liegen und somit greift der Punkt 1 wieder !!!
Ich habe schon selbst einige Nachrüstaktionen begleitet. Der Aufwand ist recht groß, da es sich um eine geprüfte und zugelassene ALWR handeln muss !! Einfach "ich habe 2 Potis angebracht und einen kleinen Schaltkreis, das passt schon" ist nicht (alles schon gehabt). Solch primitive System scheitern schon an der Aufgabe "Selbstjustierung nach jedem Start".
link entfernt, nicht jugendfrei
Bearbeitet von: Kingm40 am 20.04.2014 um 22:10:41
Legal oder illegal, mit automatischer Leuchtweitenregulierung+Reinigungsanlage oder ohne, original oder nicht, ich weiß nur eins und zwar, dass ich immer von Xenon Lichtern geblendet werde.
Am geilsten ist es in der Nacht, wenn solch einer hinter mir fährt und die Straße uneben ist, dann regelt die ALWR die ganze zeit, die Xenonlichter rauf und runter und somit immer wieder mir ins Gesicht. Die Augen wissen dann gar nicht mehr was los ist, ist es jetzt dunkel oder hell?
Das gleiche wenn jemand von vorne kommt....wie kann sowas legal sein und das andere nicht? Nur damit EINER besser sehen kann (denn davor sind wir anscheinend alle blind durch die Gegend gefahren, weil normale Lichter zu nix taugen), müssen andere dieses ständige Geblende ertragen....
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
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Oh ja, ich hasse regelrecht das xenonlicht. Ich habe peinlich penibel darauf geachtet das mein dicker nicht so ein schrott verbaut hat. Die können den müll abschaffen. Zu teuer, ist eine kaputt musst du beide wechseln weil sonst die andere dunkler ist, selber wechseln ist problematisch und die sind ekelhaft hell.
Ich steh auf dicke Ärsche und vier Ringe.
keine ahnung warum du hier so gegen das xenonlicht bist,fahr einfach mal ein auto mit xenon und auch du wirst erkennen das es nix besseres gibt (evtl. noch die neuen led)
natürlich immer vorausgesetzt das alles ordentlich eingestellt ist und richtig funktioniert
...und wenn dich das "böse" xenonlicht so sehr blendet hilft auch manchmal das putzen der frontscheibe von innen!
ich fahre beruflich im jahr ca. 200 000km und bin echt froh darüber das es xenon gibt,man sieht einfach besser und in extremsituationen kann man durch bessere sicht auch unfälle vermeiden!
Natürlich bin auch ich gegen das illegale gebastel was zu starken blendungen führt-das gehört meiner meinung nach härter bestraft als ein lauter auspuff o.ä.
Neid muß man sich erarbeiten-Mitleid bekommt man geschenkt
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Hubraum
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