So einfach ist das alles nicht.
Würde mich da mal bei den zuständigen Stellen schlau machen.
Die Gesetze haben sich da geändert.
Die BE erlischt nicht sofort.
Eine alleinige Änderung am Fahrwerk, z.B. Felgen, führt nicht dazu.
Kommt dann noch eine zweite (am Fahrwerk) dazu, z.B. Tieferlegung, sieht es schon wieder anders aus.
Die Relevanz der Teile wird in Betracht gezogen.
Die Gesetzgebung ist natürlich immer so ne Sache. Besser man ist auf der sicheren Seite und es ist alles eingetragen.
Oder mal hier nachlesen, gibt auch Aufschluss:
EintragungBearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 11:37:50