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Beitrag von: bmwpower1987bor Date: 11.11.2007 Thema: ohne eintragung ---------------------------------------------------------- hi leute was für konsequenzen drohen mir wenn ich mit felgen fahre die nicht eingetragen sind? bin noch auf probezeit |
Autor: plax Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, 3 punkte in flensburg, fz stillegung, erlischen der betriebserlaubnis, abschleppen zum gutachter, gutachten erstellen lassen, nachschulung, kein versicherungsschutz wenn du nen unfall hast darfst dein leben lang blechen. kosten von ca 500 euro aufwärts inkl. aller gebühren, abschleppen, verwaltung strafe etc. Hubraum statt Wohnraum !!! |
Autor: DoubleH Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verlängerung der Probezeit nicht zu vergessen |
Autor: Mekkatronik Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- So einfach ist das alles nicht. Würde mich da mal bei den zuständigen Stellen schlau machen. Die Gesetze haben sich da geändert. Die BE erlischt nicht sofort. Eine alleinige Änderung am Fahrwerk, z.B. Felgen, führt nicht dazu. Kommt dann noch eine zweite (am Fahrwerk) dazu, z.B. Tieferlegung, sieht es schon wieder anders aus. Die Relevanz der Teile wird in Betracht gezogen. Die Gesetzgebung ist natürlich immer so ne Sache. Besser man ist auf der sicheren Seite und es ist alles eingetragen. Oder mal hier nachlesen, gibt auch Aufschluss: Eintragung Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 11:37:50 ------------------------- |
Autor: bmwpower1987bor Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- und haftet der fahrzeughalter oder der fahrzeugführer? |
Autor: Mekkatronik Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Für Unfallschäden die Versicherung des Halters. Punkte und Geldstrafen werden wohl dem Fahrer auferlegt. Beispiel Falls es zum Prozess kommt liegen die Feinheiten beim zuständigen Richter. Punkte&Bußgeld etc kann es dann für beide (Fahrer&Halter) geben. Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 12:23:01 ------------------------- |
Autor: daniel.krueger Datum: 11.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es haften sowohl Fahrer als auch Halter, Bußgeld und ggf. Punkte können beide bekommen. |
Autor: Christian Sch. Datum: 12.11.2007 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der §19 StVZO hat sich nicht geändert. Die Betreibserlaubnis erlischt nach wie vor bei Änderungen die zu einer Gefährdung führen können und das sind Felgen auf jeden Fall. Lediglich die Begriffe haben sich geändert und der 19er wurde noch nicht angepasst. Die ABE heißt jetzt nationale Typgenehmigung, die EBE ist eine Einzelgenehmigung und der Begriff Betreibserlaubnis ist entfallen und heißt nur noch Zulassung. Der Tatbestand im Bußgeldkatalog ist jedoch geblieben und kostet immer noch 50 Euro und gibt 3 Punkte. Im Moment ist das Regelwerk aus StVZO und FZV etwas undurchsichtig, aber ich hoffe, es ändert sich bald. |
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