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ohne eintragung - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: bmwpower1987bor
Date: 11.11.2007
Thema: ohne eintragung
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hi leute was für konsequenzen drohen mir wenn ich mit felgen fahre die nicht eingetragen sind? bin noch auf probezeit


Antworten:
Autor: plax
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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hi,

3 punkte in flensburg, fz stillegung, erlischen der betriebserlaubnis, abschleppen zum gutachter, gutachten erstellen lassen, nachschulung, kein versicherungsschutz wenn du nen unfall hast darfst dein leben lang blechen.

kosten von ca 500 euro aufwärts inkl. aller gebühren, abschleppen, verwaltung strafe etc.
Hubraum statt Wohnraum !!!
Autor: DoubleH
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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Verlängerung der Probezeit nicht zu vergessen

Autor: Mekkatronik
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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So einfach ist das alles nicht.

Würde mich da mal bei den zuständigen Stellen schlau machen.

Die Gesetze haben sich da geändert.
Die BE erlischt nicht sofort.

Eine alleinige Änderung am Fahrwerk, z.B. Felgen, führt nicht dazu.
Kommt dann noch eine zweite (am Fahrwerk) dazu, z.B. Tieferlegung, sieht es schon wieder anders aus.

Die Relevanz der Teile wird in Betracht gezogen.

Die Gesetzgebung ist natürlich immer so ne Sache. Besser man ist auf der sicheren Seite und es ist alles eingetragen.

Oder mal hier nachlesen, gibt auch Aufschluss:
Eintragung

Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 11:37:50
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: bmwpower1987bor
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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und haftet der fahrzeughalter oder der fahrzeugführer?
Autor: Mekkatronik
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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Für Unfallschäden die Versicherung des Halters.

Punkte und Geldstrafen werden wohl dem Fahrer auferlegt.

Beispiel

Falls es zum Prozess kommt liegen die Feinheiten beim zuständigen Richter.
Punkte&Bußgeld etc kann es dann für beide (Fahrer&Halter) geben.

Bearbeitet von - Mekkatronik am 11.11.2007 12:23:01
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Autor: daniel.krueger
Datum: 11.11.2007
Antwort:
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Es haften sowohl Fahrer als auch Halter, Bußgeld und ggf. Punkte können beide bekommen.
Autor: Christian Sch.
Datum: 12.11.2007
Antwort:
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Zitat:


Die Gesetze haben sich da geändert.
Die BE erlischt nicht sofort.

(Zitat von: Mekkatronik)




Der §19 StVZO hat sich nicht geändert. Die Betreibserlaubnis erlischt nach wie vor bei Änderungen die zu einer Gefährdung führen können und das sind Felgen auf jeden Fall. Lediglich die Begriffe haben sich geändert und der 19er wurde noch nicht angepasst. Die ABE heißt jetzt nationale Typgenehmigung, die EBE ist eine Einzelgenehmigung und der Begriff Betreibserlaubnis ist entfallen und heißt nur noch Zulassung.

Der Tatbestand im Bußgeldkatalog ist jedoch geblieben und kostet immer noch 50 Euro und gibt 3 Punkte.
Im Moment ist das Regelwerk aus StVZO und FZV etwas undurchsichtig, aber ich hoffe, es ändert sich bald.




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Ende des Themas

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