Freiheit statt Angst - Vorratsdatenspeicherung
Zitat:
wie wirkt sich die umsetzung des eu-vertrags auf solche entscheidungen aus ?
denn dann haben die eu-rechlinien theoretisch absoluten vorrang vor unserem grundgesetz.
(Zitat von: Lucky-Slevin)
was soll sich da auswirken? das EU Gesetz bleibt so wie es ist. Nur die deutsche Umsetzung dazu wurde gekippt. Der gesetzgeber muss das Vorratsdatenspeicherungsgesetz so ändern das es konform ist.
kann auch die euphorische Freude in anderen Foren nicht verstehen die denken, dass die ganze Sache jetzt vom Tisch sei ...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo theblade,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Freiheit statt Angst - Vorratsdatenspeicherung"!
Gruß
@ theblade
hast du dich schonmal mit dem eu-vertrag auseinander gesetzt ?
>>Klick mich<<mfg
Lucky-Slevin
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so durchgelesen und nun? verstehe gerade ehrlich gesagt nicht worauf du hinaus willst.
Die Verfassungsrichter haben die derzeitige Form des >deutschen< Vorratsdatenspeicherungsgesetz gekippt und alle bisheren, unrechtmäßigen gesammelten Daten müssen gelöscht werden PUNKT
also sprich: Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zu Folge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Heißt, nach dt Recht erstmal gekippt, aber GG-konforme Neuauflage nicht ausgeschlossen.
Bearbeitet von: theblade am 02.03.2010 um 22:15:05
tja, nur leider wird es in näherer zukunkt keine "deutsche vorratsdatenspeicherung" mehr geben...
durch den eu-vertrag können sämtliche nationalen gesetze durch eine entsprechende eu-verordnung ersetzt werden.
"Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben."
oder anders ausgedrückt:
Europäischer Gerichtshof > Bundesverfassungsgericht
bzw.
EU-Verfassung > Grundgesetz
mfg
Lucky-Slevin
Bearbeitet von: Lucky-Slevin am 02.03.2010 um 22:31:39
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tja ja, die gute alte EU ...
Die EU geht mir schon seit Jahren auf den Keks. Die können gern Gesetztesvorschläge machen, aber keine Pflichten auferlegen. Die EU sollte einfach eine Freihandelszone werden, und sonst nichts.
Außerhalb des Handels bringt uns Deutschen die EU nämlich garnichts außer Pflichten und Ärger, sowie Kosten.
Unsere Politiker sollten mal Rückgrat zeigen anstatt immer zu tun was der Ami oder die EU von uns verlangt. Sei es Afghanistan und die VDS, wir tun immer brav was man uns vorschreibt. Typisch deutsch eben...
Zitat:
Die können gern Gesetztesvorschläge machen, aber keine Pflichten auferlegen.
(Zitat von: theblade)
tja, du kommst leider viel zu spät...
der vertrag von lissabon ist seit dem 1.12.09 in kraft. und beinhaltet auch den von mir geposteten abschnitt.
aber deine reaktion verwundert mich nicht. ich kenne in meinem näheren bekanntenkreis niemanden, dem die folgen dieses vertrages bewusst sind... und das, obwohl es unser aller leben erheblich beeinflussen wird.
traurig aber wahr...
mfg
Lucky-Slevin
Bearbeitet von: Lucky-Slevin am 02.03.2010 um 22:41:19
Einzelfälle... alles nur Einzelfälle
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nur reisse mal den Satz bitte nicht aus dem Zusammenhang!
Denke mal du hast nicht verstanden was ich damit sagen wollte. Die können von mir aus machen was sie wollen solange es uns nix kostet und nicht zu unserem Nachteil ist - was die EU nun mal ist.
... oder was sollte das zitieren?
dass die eu eben genau das kann, was du in deinem vorherigen post abgelehnt hast:
"pflichten auferlegen"
und das mit dem entscheidenden unterschied, dass hierbei der euröpäische gerichtshof die letzte instanz darstellt.
mfg
Lucky-Slevin
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achja die lieben guten eu richtlinien... habe ich in der bank auch täglich mit zu tun :) vor allen das sind echt teils schwachsinnige anordnungen!
beispiel:
kontogebühren müssen jetzt monatlich belastet werden, anstatt quartalsweise
wenn ein konto aufgrund lastschrift über den dispo hinaus überzogen ist, muss noch am abend diese zurückgegeben werden. früher konnte der kunde wenigstens am nächsten tag noch früh schnell geld auszahlen da erst am nächsten tag die lastschrift zurück ging.
und auf der anderen seite bekommen die eu abgeordneten kinder zuschüsse zum urlaub.... selbst wenn die 10.000 im monat verdienen gibts nen zuschuss!!! danke eu
Zitat:
und auf der anderen seite bekommen die eu abgeordneten kinder zuschüsse zum urlaub.... selbst wenn die 10.000 im monat verdienen gibts nen zuschuss!!! danke eu
(Zitat von: b-mw-323)
richtig, schweinerei sowas. neulich auch erst gelesen das die, die schon zig tausende im Monat haben von der EU noch den Urlaub bezahlt bekommen - samt kompletten Anhang. -.-
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten
Also ich weis ja nicht ob ihr gemerkt habt. Aber es werden ja schon wieder Daten von uns gespeichert.
http://www.das-elena-verfahren.de Zitat:
In der Tat registriert der Zentralspeicher in Würzburg - er ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung eingerichtet - auch Informationen über Fehlzeiten, Fehlverhalten, Abmahnungen. Erfasst wird, wer streikt und wie lange er das tut - egal ob es sich um einen legalen oder einen illegalen Streik handelt. Erfasst wird auch, wer vom Arbeitgeber ausgesperrt wurde.
Elena will darüber ebenso Bescheid wissen wie über die ganz normalen Beschäftigungs- und Krankheitszeiten, Kündigungsfristen und -gründe, weil diese Angaben Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld haben können.
Vom Zentralcomputer erfasst werden aber nicht nur die Daten sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, sondern auch die von Soldaten, Beamten und Richtern, von Personen also, die kaum in die Lage geraten, Arbeitslosengeld zu beantragen.
QuelleNaja. Jedenfalls wollte ich da mal meine Daten abfragen.
Geht aber gar nicht. :-D
Zitat:
Im ELENA-Verfahren besteht ab 2010 für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten.
Von daher wird es im Übergangszeitraum bis 1. Januar 2012 keine Auskunftsmöglichkeiten an die Teilnehmer geben.
Verfassungsbeschwerde gegen ElenaSchau ma mal.