Seiler & Kollegen im Auftrag der Telekom...
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Mitglied seit: 02.09.2006
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Zitat:
Seiler & Consorten auch bekannt als Kanzlei des Grauens, beruflich bedingt habe ich mich mal mit dieser Kanzlei beschäftigt und hatte sehr viel Spass mit denen, im Endeffekt haben sie entnervt aufgegeben! Das wichtigste ist, erstmal prüfen ob die Forderung überhaupt rechtens ist! Wenn das nicht ist ein "nettes" Schreiben an die, sollte ein Mahnbescheid kommen sollte einfach widersprechen, da keine Forderung existiert, kann Dich keine Gericht der Welt verurteilen. Nächste Möglichkeit ist, wenn die Forderung von Seiler & Consorten bzw. die dazugehörige Telekomrechnung nicht so alt ist. Einfach den offenen Betrag der Telekomrechnung an die Telekom überweisen. Denn Seiler & Consorten mitteilen das keine Forderung besteht, solang die keine Vollmacht nachgewiesen haben (§410BGB) können die gar nichts. Denn sollten die Schreiben keine Unterschrift als Programerguß haben sondern müssen original sein. Ich könnte noch weitere Tipps geben auch wie ein Schreiben an die aussehen kann, aber das würde den rahmen hier erheblich sprengen.
Aber für alle, habt keine Angst vor Seiler & Consorten, das Callcenter ist unfähig, da sitzen hauptsächlich 400EUR Kräfte und Studenten, fragt sie doch einfach mal. Wenn die unhöflich werden sollten lasst sie, werdet es auch. Ich hab es geschafft die Leute da in den Wahnsinn zu Treiben, denn schafft ihr das auch!!!
(Zitat von: Kasy761)
also die haben tatsächlich es geschafft uns eine die geforderte rechnung von uns zu schicken, jedoch ist die von februar 07 als der anschluss schon gekündigt war und außerdem stimmt der rechnungsbetrag nicht mit der forderung von seiler überein... werde das denen auch mitteilen und der tip mit der vollmacht ist auch gut :)
Mitglied: seit 2005
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Hallo b-mw-323,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Seiler & Kollegen im Auftrag der Telekom..."!
Gruß
Zitat:
solang die keine Vollmacht nachgewiesen haben (§410BGB) können die gar nichts.
(Zitat von: Kasy761)
Tja und wenn man vergessen hat zu widersprechen? Bei mir sieht es so aus das mittlerweile schon der Obergerichtsvollzieher da war und Geld will oder insolvenz. Seiler hat nie auf meine Schreiben wegen der Vollmacht im original geantwortet.
Mitglied seit: 06.12.2004
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15 Beiträge
Ganz grosse Vorsicht und unverzüglich reagieren. Habe mit den ebenfalls zu tun und mein Ex ebenfalls gerade. Durch schwerer Krankheit hatte ich 1999 das Problem meine Telekomrechnung zu begleichen. Irgendwann kam dann Post, Forderung 400 Euro. Ich bezahlte in Raten, da ich nur noch Krankengeld bezog. Für mich war somit die Sache erledigt. 2 Jahre später Aufforderung, 1300 Euro Forderung und ich das Schreiben vergessen, kamen 2 Forderungen insgesamt 2.400 euro. Bin damit zu meinem Anwalt. Die Abrechnungsarten dieser RAe Seiler & Kollegen, Telefon bekommst du da niemand, Briefe werden fast nie beantwortet und wenn Verstreichung der Fristen, Ratenzahlungsaussetzung Gebühr 80 Euro. Alles Sachen die nicht zum Ende kommen. Nur mit Anwalt reagieren diese, da genug verzweifelte Leute das aus Angst zahlen. Ich habe letztes Jahr sehr viel in dieser Angelegenheit mit mein Anwalt recherchiert. Mittlerweile ist die Forderung beglichen. Anwalt hat weiterhin die Hand drauf. Anwalt fragte auch nach der genauen Aufstellung (Foderung) nach, dann kam wieder ein anderer Betrag 1000 Euro weniger, wir setzten einen Vergleich auf. Bezahlten diesen und gaben dem Gericht das auf. Das Gericht bestätigte dies, da die ne Vollstreckung beauftragten. Alles gestoppt, ab und an versuchen sie es wieder, mein Anwalt schickt was und RUhe ist. Jetzt ist endlich Ruhe. Sie haben gemerkt das ich mir das net bieten lasse. Mein Ex hat vor einigen Tagen an seine Elterns Anschrift ebenfalls ein Schreiben erhalten wegen einem Streitigkeitsverfahren vor Gericht, Vergleich aufgesetzt zahlen sie 300 Euro. 1. er hatte keinen ANschluss mehr, 2. er hat auch kein Gerichtsverfahren zu laufen. Das Schreiben war auch von Mitte Oktober 2007, jetzt zugestellt, Frist haben die gesetzt 03.11. das man nicht mehr reagieren kann, gleicher Anwalt und Klage unsererseits eingereicht. Wer mit den Probleme hat, kann sich gerne melden. Habe so einiges an Material gesammelt.
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Seiler und Kollegen sind skrupelose Verbrecher.
Auf kein Mahnschreiben von denen reagieren und nicht antworten. Hat keinen Sinn!!! Sofort Strafantrag wegen Betrug einreichen. Ist nicht schlimm, da liegt bereits mehr von den Seilers vor. Kommt eine Klage vom Gericht. Einspruch einlegen. Dann einen Schriftsatz ausarbeitet, genau wie Deine Klage geschrieben ist, nur in Widerklage, als Widerkläger. Kostet nichts und drehe den Spieß einfach um und fordere selbst einen Schadensersatz.
Achte dabei immer auf den Tenor der Forderung: Das Beispiel ist zwar unlogisch, aber juristisch völlig richtig.
1) Die Klage wird abgewiesen. Auf Widerklage wird der Kläger verurteilt, einen Schadensersatz von mindestens 450 Euro zu zahlen.
Du hast ja unnötige Arbeit. In der Widerklage bist Du der Widerkläger und der Kläger ist der Widerbeklagte. Als Punkt zwei kannst Du Seilers, Telekom an die Staatsanaltschaft verweisen, und als Urteil schreibst Du: "... der Kläger soll sich strafrechtlich zur Verantwortung zeigen" und fängst genauso, wie Punkt eins, wieder an.
Ich habe es durch als Betroffener...
Seiler und Kollegen sind skrupellose Verbrecher. Wer eine unberechtigte Klage vom Gericht schon bekam sollte einen Gegenangriff starten mit einer Widerklage. Das kostet nichts und hat seine finanziellen Vorteile. Umso mehr Widerklagen bei den Amtsgerichten auflaufen, desto größer die Chance, um diese Verbrecher den Laden endlich schließen zu lassen. Immer selbst auf Schadensersatz.
Ich hoffe der Text unten sei hilfreich. Achten Sie immer dabei auf den Tenor. Der ist sehr wichtig.
Alle anderen Mahnschreiben mit einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei wegen Betrug antworten. Nicht auf die Mahnschreiben von Seiler und Kollegen antworten.
Nur bei gerichtlicher Post sofort Einspruch einlegen, gegebenenfalls Strafantrag stellen und eine Widerklage einreichen.
Gruß
Die Widerklage
Grundsatz: Die Widerklage ist die Klage des Beklagten gegen den Kläger im rechtshängigen Prozess.
Vorteile der Widerklage:
- zusätzlicher besonderer Gerichtsstand beim Prozessgericht der Klage, § 33
- bereits durch Antrag in mündlicher Verhandlung rechtshängig, § 261 II
- über Klage und Widerklage wird einheitlich verhandelt
- Widerklage ist billiger: Sie kostet keinen Gerichtsgebührenvorschuss, außerdem ist die Gebührenkurve degressiv.
Aufbauvorschlag bei Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess, 10. Aufl., S. 75 f.
(i) Klage und Widerklage haben einen gemeinsamen Sachverhalt
“Einleitung: Klage und Widerklage betreffen….
Unstreitiges zur Klage und Widerklage.
Streitiger Klägervortrag zur Klage.
Klageantrag.
Klageabweisungsantrag.
Widerklageantrag
Widerklage-Abweisungsantrag.
Streitiger Beklagtenvortrag zunächst als Klageerwiderung,
sodann zur Rechtfertigung der Widerklage.
Entgegnung des Klägers zur Widerklage.”
(ii) Klage und Widerklage haben verschiedene Sachverhalte
Grundsatz: “Betreffen beide Klagen unterschiedliche Sachverhalt, bspw. Kläger fordert Kaufpreis, Beklagter Schadensersatz, weil der Kläger vertragswidrig auch dritte Abnehmer beliefert habe, muss man beide Klagen nacheinander abhandeln.
Einleitung: Die Klage betrifft …, die Widerklage betrifft…
Unstreitiges zur Klage
Streitiger Klägervortrag zur Klage
Klageantrag
Klageabweisungsantrag
Streitiger Beklagtenvortrag zur Klage
Überleitungssatz zur Widerklage
Unstreitiges zur Widerklage
Streitiger Vortrag des Widerklägers
Widerklageantrag
Widerklage-Abweisungsantrag
Streitiger Vortrag des Widerbeklagten”