Zitat:
Der Spruch bezüglich angepasster Bereifung wurde jetzt eindeutig auf Winter- oder zumindest Allwettereifen umgeschrieben. Steht aber nur (soweit mir bekannt) im neuen Beiblatt zur Straßenverkehrsordnung, aber damit ist nun auch in Deutschland der Sachverhalt geklärt.
(Zitat von: autobahnraser80)
Echt?
Oh, das ist mir neu. Es geht ja auch nicht um ein Problem, bei Schnee mit SR belangt zu werden- das ist klar.
Aber wenn Du jetzt im Januar bei trockener Fahrbahn, Sonne und 15 Grad Plus mit Sommerreifen eine 2-Stündige Ausfahrt machst (und WR bei den Temperaturen ungeeigneter wären), was macht denn dann die Polizei? Verwarnung aussprechen, weil keine Ganzjahresreifen drauf sind? Und wenn Du auf dem Weg nach Griechenland bist, wo noch 25 Grad sind, nen zweiten Radsatz mitschleppen?
Bei mir sind noch einige Fragen offen...