Mietvertrag kündigen wegen Schimmel !! Geht das ??
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Hallo
Ich habe seit ca 6 - 8 Wochen in meinem Schlafzimmer an der Außenmauer Schimmel , einmal oben direkt am Eck und dann in der selben Ecke noch mal 50 cm vom Boden weg .
Im Wohnzimmer fängts auch an das es an der Außenmauer zu schimmeln beginnt .
Ich habe da aber Angst wegen meiner Gesundheit , da der Schimmel im Schlafzimmer lediglich 1 - 1,5 m von mir weg is wenn ich penne .
Jetzt haben meine Freundin und ich eine Wohnung gefunden wo wir ab 1.1.08 einziehen können . Das sind aber nur noch 2 Monate und die Kündigungsfrist beträgt doch 3 Monate oder täusch ich mich da ??
Gibts wegen dem Schimmel evtl ne Möglichkeit schon vor Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung zu verlassen ???
Ich hoffe das sich hier jemand mit Mietrecht auskennt .
Mfg Flo
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Hallo Piche_E39,
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Gruß
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Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.12.2005
Vilsbiburg
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378 Beiträge
Ich hätte da noch ne Frage :-)
Wie soll ich die Kündigung schreiben ??
1 : Wegen neuer Wohnung mit der Freundin ?
2 : Wegen dem Schimmel ??
3 : Oder neue Wohnung und Schimmel erwähnen ?
Mfg Flo
Mieter sind zur fristlosen Kündigung berechtigt,
1) wenn der vertragliche Gebrauch der gemieteten Wohnung ihm ganz oder teilweise nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird (§ 542 BGB)
2) die Benutzung der Wohnung seine Gesundheit erheblich gefährdet (§ 544 BGB)
Setz dich doch mal mit deinem Vermieter in verbidnung und sag Ihm das du früher ausziehen möchtest.. ansonsten wird es ärgerlich, Gutachter, Gerichtskosten und wenn alles so weit ist sind auch 3 Monate um! Oder hast du ggf. ne Rechtschutzversicherung?! Dann machen!
Viel Erfolg
Gruß
Benjamin
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.12.2005
Vilsbiburg
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Das hört sich och schon mal ganz gut an !!
Ja Rechtschutz is vorhanden ! Verkehr u Mietrecht
Mfg
Hi !
1. Mit dem Vermieter REDEN, nicht gleich mit Anwalt etc. drohen!
2. Vorsicht: Wenn vorher in der Wohnung kein Schimmel war, stellt sich die Frage, wo kommt er her ? Viele lüften falsch. Falls das der Fall ist, dann hast Du das mit dem Schimmel ruck-zuck an der Backe !
Gruß
Seh ich auch so, nicht direkt die Klappe aufreissen und drohen, erstmal normal und sachlich anfragen. Wenn der Vermieter direkt auf auf Angriffskurs geht und dir das unterschieben will --> Anwalt, bzw. IHM verkünden daß du diesen Schritt nun machen wirst.
Mitglied seit: 29.08.2002
Schwanstetten/bei Nürnberg
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2356 Beiträge
Also mal ernsthafte Leute, warum zum Kuckukc schreit denn jeder hier immer gleich bei jedem Furz nach Rechtsanwalt?! Ist hier in dem Fall noch absolut verfrüht.
Zunächst mal, solltes Du für Dich mal sondieren, warum Schimmel entstanden ist. So wie es sich für mich wieder anhört, handelt es sich hierbei um falsches Lüften/Heizen.
An den typischen Stellen an der Außenwand in den Ecken/Kannten an denen die Luft nicht so gut zirkuliert. Bei den 50 cm übern Boden wird vermutlich ein kleines Schränkchen oder ein Bett recht nahe an der besagten Stelle stehen, gestanden haben.
Bei ungedämmten Häusern, was hier sicher der Fall ist, kommt es eben häufiger zu Schimmelbildung, gerade im Schlafzimmer. Der Mensch verliert schon mal 1,5 l Wasser im Schlaf. Dieses setzt sich eben in Form von Kondenzwasser an den kalten Stellen ab. Vermutlich habt ihr in der Wohnung moderne Isolierglasfenster die so dicht sind, dass kein natürlicher Luftaustausch stattfinden kann. Also bleibt die Feuchtigkeit im Raum.
Im Wohnzimmer hast Du vermutlich div. Pflanzen oder gar nen "Springbrunnen" stehen. Oder lüftest einfach gar nicht. Hast Du Möbelstücke irgendwo an der Außenwand stehen? Wenn ja, rutsch die mal weg und wirf einen Blick auf die Wand dahinter.
Wie gesagt, in run 99 % der Fälle kommt Schimmelbildung durch falsches/ungenügendes Lüften und Heizen. Hin und wieder kommt es vor, dass Feuchtigkeit durch die Außenwand oder Dach eindringt für Schimmelbildung sorgt, aber nur selten.
Unterstütz wird die Sache noch durch fehlende Dämmung. Da Du aber die Wohnung ohne Dämmung schn gemietet hast, hast eigentlich keine Chance dich irgendwie darauf zu berufen.
Wenn Du dennoch sagst, es kann nicht sein, dass die Schimmelbildung durch Dich verursacht wurde kannst es mal versuchen es auf Kosten des Vermieters auszutragen. Aber einfach kündigen geht da nun mal auch nciht.
Schimmelbildung im beschriebenen Rahmen ist nicht so gravierend, dass es gleich den Auszug rechtfertigt. Die Wohnung hat einen Mangel. Du must dem Vermieter unter Setzen einer angemessenen Frist die Chance geben den Mangel zu behben. Also Brief am VM mit der Bitte den Mangel bis xy, sagen wir mal 2 Wochen, zu beheben.
Der VM wird sagen, NÖÖÖÖÖ. Dann könntest Dir überlegen, ob Du evtl. einen Rechtsanwalt beauftragst. Der RA wird Dir sagen, die Chancen stehen gut, der will ja was verdienen.
Nach x-Monaten kommts dann endlich zur Verhandlung die mit einem Vergleich beendet wird.
Und wenn man dann mal unterm Strich zusammenrechnet, was Dich die anteiligen Renovierungskosten und die nicht über die Rechtschutzversicherten gedeckten Kosten gekostet haben, dann wird man feststellen müssen, dass eine doppelte Miete deutlich günstiger gekommen wäre.
So zumindest meine Einschätzung der Situation. Und das ist noch die rosigste.
Kündige jetzt schnell die vorhandene Wohnung und nimm es in Kauf, dass Du eben für 1 Monat für 2 wohnungen miete zahlen musst. Solltest Dich aber beeilen, denn ein wichtiger Termin ist der 3. Werktag, hier im November, also der kommende Montag. Die Kündigung da dem Vermieter vorliegen. Ansonsten hast für 2 Monate die Doppelbelastung.
Ganz so ähnlich sehe ich das auch hier.
Ich habe jemanden in meinem Bekanntenkreis den es genauso erwischt hat.
Der Vermieter war der Meinung das dieser entstande Schimmel auf nicht richtiges Lüften zurück zu führen sei.
War aber an dieser Stelle absolut daneben, da die jenigen einen drang dazu hatten zu Lüften.
Das ganze ging glaub fast nen Jahr hin und her, und der Schimmel wurde einmal vom Vermieter beseitigt mit son 0815Zeug ausn Baumarkt.
Bei wieder auftreten des Schimmels in der anderen Jahreshälfte wollte der Vermieter meinen Bekannten wieder die Schimmelbildung anlasten.(Das Problem war bekannt hat aber trotzdem nen Doofen gesucht)
Nach dieser langen zeit der Schuldzuweisung und das nicht richtig reagieren des Vermieters haben sie dann eine Kündigung geschrieben und eine neue Wohnung bezogen.
Leider eben halt einen Monat doppelt gezahlt.
Dieses ewige hin und her mit Dem Vermieter und dann noch evtl. Anwalt kann mann sich auch sparen.
Deine Gesundheit wirds dir danken nicht nur Körperlich sondern auch Mentahl.
Ich an deiner Stelle würde Kündigen und für die neue Wohnung unterschreiben.
Desweiteren würde ich mich mit einem Eimer Essig an die Befallenden Stellen machen,und so lange schruppen bis sie fort sind.
Ein besseres Mittel wirst du erstmal nicht finden.
Natürlich beim schruppen wieder gut lüften:-)
So sieht der Vermieter die Flecken nicht und du bist drausen ohne großen Ärger.
Wenn ich heute meine Bekannten frage wegen damals, lachen sie nur und sagen hätten sie das mal lieber gleich so gemacht.
Hätte ne menge aufregung gesparrt.
... Esseiden natürlich du hast nen super Vermieter mit dem du über alles reden kannst, und der sich der Sache mit Herz annimmt.
Dann würde ich den Menschen auch nicht so behandeln und würd auf ihn zu gehen.
...aber auf der anderen Seite muß ich gestehen wenn ich Vermieter wäre wollte ich schon ganz gern wissen was mit meiner Kapitalanlage ist.Schimmelbeseitigung kann sehr teuer und sehr aufwändig werden.
nen Tip haste jetzt, aber wie du es machst liegt ganz bei dir
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.12.2005
Vilsbiburg
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378 Beiträge
Ich habe gestern meinem Vermieter die Kündigung von meiner Wohnung geschickt und ihn am Abend auch angerufen , das ich ausziehen möchte/werde . Er hat bei Mietbeginn gesagt das es ihm lieber wäre wenn ich min. 2 Jahre darin wohnen bleiben würde weil er dieses kommen und gehen nicht so gerne hat . Das war aber nur eine mündliche Aussage , da der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit läuft und von den 2 Jahren nichts drin steht .
Einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit kann ich doch jederzeit fristgerecht kündigen ? oder ich kümmere mich um einen Nachmieter ?
Kann der Vermieter mir da Steine in den Weg legen ??
Mfg
hallo,
also meines Wissens nach kann er dir gar nichts, wenn du Fristgerecht drei Monate vorher kündigst.
Da du nicht länger glaube ich als 5Jahre dort gewohnt hast, gibt es in deinem Fall auch keine auf die Zeit verlängerte Kündigungsfrist.
Das ist Gestzt, es seiden es steht was anderes in deinem Vertrag den du bei ihm unterschrieben hast.
Dieser Satz von wegen dieses kommen und gehen hat er satt, braucht dich nicht zu jucken.
Er hätte dir ja dann in diesem Fall auch einen befristeten Vertrag zum unterschreiben geben können.
Wichtig ist halt so wie es schon Marco535 sagte: Stichtag ist immer der 3Werktag des Monats.
Und mit nem Nachmieter selbst suchen ist auch sone Sache.
Er kann dir Heute sagen ja ist alles klar das machen wir so, und Morgen sagt er dir das er deine Empfehlung nicht haben will.
Was er ja dann darf.
Lass dich nicht auf so ein Blödsinn ein.
Eine einfache fristgerechte Kündigung und ordentlich (Schimmelfreie mit Essig abgeschruppte:-) )hinterlassene Wohnung ist nichts entgegenzusetzten.
So wird es gemacht, und da kann er nichts gegen tuhen.
Lass dir die Kündigung unterschreiben und achte auf das Datum (Stichtag)
Das wird schon...
mfg
Mitglied seit: 19.07.2004
FÜRTH
Deutschland
12 Beiträge
Hi,
bin auch letztes jahr wegen schimmel aus meiner wohnung ausgezogen, mein vermieter war allerdings kulant was das anging.
Der wusste auch schon was von dem schimmel vom vormieter, hat mich dann fristlos aus der wohnung rausgelassen.
Zwecks der schuldfrage, bei mir waren es ungedämmte aussenwände, und pfusch am bau.
Am besten du fragst mal die mitbewohner, oder den hausmeister ob denen was bekannt ist, ob die auch mit schimmel probleme haben oder ob an dem haus mal die aussen fassade renoviert wurde.
ist zwar ein bisschen doof einfach den obermieter zu fragen ob der schimmel in der wohnung hat, aber hat sich halt dann rausgestellt dass alle in dem haus das gleiche problem haben
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.12.2005
Vilsbiburg
Deutschland
378 Beiträge
Ich hab schon mehrere Mieter gefragt wegen Schimmel . Meine Wohnung ist die EG Wohnung im Anbau an das Haupthaus , mein Obermieter hat (noch) keinen Schimmel da der erst vor kurzem eingezogen ist .
Als ich im Mai eingezogen bin hatte kurz darauf das erste Problem !!
Im Schlafzimmer und Wohnzimmer ( wo jetzt der Schimmel ist ) hatte ich überall Silberfische rum krabbeln .
Der Vermieter hatte dann nach etwas längerer Zeit die Fußbodenleisten entfernt , rundrum mit Silikon abgedichet und neue Leisten wieder montiert .
Danach hab war es mit den Silberfischen vorbei und kurz drauf kam dann der Schimmel in Schlaf und Wohnzimmer .
Jetzt will ich unabhängig von den Vorfällen raus da ich mit meiner Freundin zusammenziehen will und wir eine Top Wohnung gefunden haben .
Ich hoffe das des alles klappt ohne das er mir Probleme macht .
Ich geh heute mal zu einer Rechtsanwältin für Miet und Pachtrecht und werde da mal nachfragen was alles ok ist .
Mfg
Mitglied seit: 19.07.2004
FÜRTH
Deutschland
12 Beiträge
na wenn ich dass schon höre schnell mal mit silikon abgedichtet. Mein vermieter hat auch so einiges selber in der wohnung gemacht. die fenster abgedichtet, mit dem total falschen füllmaterial, die sparen auch wo es nur geht.
würde einfach kündigen und den monat doppelbelastung in kauf nehmen, hast ja normalerweise immer wegen dem umzug.
den sichtbaren schimmel mit alkohol aus der aphoteke wegmachen, wohnung schön streichen und abflug.
der vermieter macht meist eh nix, bei mir hat der die wohnung danach mit irgend sonem schimmelmittel ausn baumarkt versucht zu bereinigen und hat dann die wohnung verkauft nett oder.
der hat auch weiter nix erzählt weis dass von meiner schwester die wohnt im haus nebenan