Vorab. Der Vermieter kann einen Zeitmiet- Vertrag nur abschliessen, wenn er in den Mietvertrag den Hinweis vornimmt "Eigenbedarf". Hierbei muss er den Namen der Person, für die Eigenbedarf geltend gemacht wird bei Vertragsabschluss eintragen.
Zweite Möglichkeit ist, der Vermieter erklärt, dass nach Ablauf der Frist die Wohnung völlig umgebaut werden soll und
die dritte Möglichkeit ist, dass die Wohnung nach Ende der Mietzeit beseitigt wird.
Andere Gründe sind unzulässig und ein Mietvertrag, der nicht mindestens einen dieser Gründe enthält ist unwirksam und wird als "Mietvertrag mit unbefristeter Dauer " bewertet.
Ansonsten kannst du nur außerordentlich kündigen. (Falls Beleidigungen oder tätliche Angriffe beiderseits erfolgtenoder die Wohnung gesundheitsgefährdent ist)