Bußgeld - Keine Eintragung
@Brennstoffdieb:
Erst mal richtig informieren. Anzeigen werden erst geschrieben, wenn Bußgeld mindestens 40€, es sei denn, daß Verwarngeld bis 35€ wird abgelehnt.
Desweiteren kann die Polizei ein Mopped doch stilllegen, da in §30StVZO auch von einer Belästigung gesprochen wird. Und jetzt sag mir nicht, eine Krawalltüte am Mopped ist keine wesentliche Belästigung. Kann man immer Begründen.
fechi28
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Hallo fechi28,
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Gruß
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Zitat:
@Brennstoffdieb:
Erst mal richtig informieren. Anzeigen werden erst geschrieben, wenn Bußgeld mindestens 40€, es sei denn, daß Verwarngeld bis 35€ wird abgelehnt.
Desweiteren kann die Polizei ein Mopped doch stilllegen, da in §30StVZO auch von einer Belästigung gesprochen wird. Und jetzt sag mir nicht, eine Krawalltüte am Mopped ist keine wesentliche Belästigung. Kann man immer Begründen.
(Zitat von: fechi28)
das bestreite ich ja auch nicht es ist nur so wenn ein auspuff egal ob zubehör oder Original mit der Zeit lauter wird kann ein Fahrzeug nicht stillgelegt werden. Ausgenommen wenn er Manipulirt ist dann sicher.
Und nichts anderes habe ich geschrieben.
Diese Sig hat keine Aussage
Zitat:
das bestreite ich ja auch nicht es ist nur so wenn ein auspuff egal ob zubehör oder Original mit der Zeit lauter wird kann ein Fahrzeug nicht stillgelegt werden. Ausgenommen wenn er Manipulirt ist dann sicher.
Und nichts anderes habe ich geschrieben.
(Zitat von: Brennstoffdieb)
In der Praxis passiert es nicht, in der Theorie ist es aber möglich, wenn durch einen Defekt (lauter werden) die zulässigen Geräuschwerte überschritten werden.
@Brennstoffdieb: Nicht angegriffen fühlen, ist nicht meine Absicht. Wollte nur ein paar kleine Fehler in Deiner, ansonsten guten, Ausführung berichtigen.
Aber: Wenn ein Auspuff zu laut wird, egal ob serie oder Zubehör, hat der Besitzer dafür zu sorgen, daß der Ursprungszustand wieder hersgestellt wird (sog. Halterverantwortlichkeit). Die Polizei kann dann sehrwohl eine Mängelkarte ausstellen und verlangen, daß Teil vom TÜV überprüfen zu lassen.
fechi28