Dürfen Polizisten Geschwindigkeiten schätzen???
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Hab heute nen Brief bekommen der sich auf den 28.08.07 bezieht. Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.
Als Beweis wird die Tachoablesung beim Hinterherfahren genommen und davon 20 % abgezogen.
Ich soll den Lappen jetzt für 4 Wochen abgeben und 120 € zahlen.
Hab ich da ne Chance, wenn ich zum Anwalt gehe? Dürfen die das?
Gruß
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.
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Hallo Tonio328,
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Gruß
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Ich möchte meinen das die Tachos geeicht sind (denke aber nicht bei alle) Und gehört hab ich das auch schon mal.
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Hallo,
ja es gab Urteile, bei denen eine geschätze Geschwindigkeit verwendet wurde (diese sogar ohne Tacho, sondern einfach so aus dem Stehen heraus).
Jedoch wird eine sehr große Toleranz (wie bei Dir) vom geschätzen Wert abgezogen.
Klar kannst Du zum Anwalt gehen, und wenn es um Deinen Lappen oder so geht, dann würde ich es auch versuchen.
Geht's nur um Kohl, bezahlen und gut.
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
bei 20% Abzug sind die Tachos nicht geeicht, sonst wären das eher 3-10%. In dem Fall bist du aber mit 20% großzügig bedient worden. Wenn man Scheisse baut und dann noch erwischt wird, sollte man diese Art der Bestrafung mit Erleichterung betrachten. Wie schnell warst du tatsächlich?
Mitglied seit: 25.10.2007
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1 Beitrag
Zitat:
Hab heute nen Brief bekommen der sich auf den 28.08.07 bezieht. Da war ich 90 statt 50 gefahren und Polizisten in Civil waren hinter mir.
Als Beweis wird die Tachoablesung beim Hinterherfahren genommen und davon 20 % abgezogen.
Ich soll den Lappen jetzt für 4 Wochen abgeben und 120 € zahlen.
Hab ich da ne Chance, wenn ich zum Anwalt gehe? Dürfen die das?
Gruß
@onca
dürfen sie nicht! ist mir auch passiert. bin zu meinem anwalt, wie zu oft. der hat mich da mangels handfester beweise rausgeboxt. rechtsschutz versichert? noch besser - dann erst recht!
Bearbeitet von - osy am 27.10.2007 00:16:09
ja is wirklich so. wenn sie in ner normalen streifenschleuder hinter dir her fahren und dich fragen wie schnell du warst, ist die beste antwor immer"keine ahnung sagen sies mir".
wenn du ihnen gleich von vorneherein wissen lässt dass sie dir eigentlich nichts können lassen sie dich in der regel gleich nach nem kurzen stop in ruhe.
hatt ich scho so oft die geschichte.
nur bei wirklich masieven überschreitungen kanns haarig werden.
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Mitglied seit: 03.08.2006
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@Onca
wie meinst du das? Freust du dich immer wenn du Strafen bekommst? Ich nicht. Außerdem brauch ich den lappen schon dringend?
Jedenfalls war es mitten in der nacht, die straßen leer und es war kurz vor der autobahn. Bitte nur was sachliches zum Thema sagen...(keine Moralpredigten)
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.
soweit ich mal in einer autozeitung gelesen habe (adac ?!) sind nur Tachos von LKWs geeicht aber keine von PKWs ..was da nun dran ist ekine ahnung! info ist schon ewig alt!
Das Thema gabs doch schonmal vor längerer Zeit, es gibt bestimmte Regularien, wo die Geschwindigkeit durch Hinterherfahren gemessen werden kann, eine "Schätzung" war in Deutschland noch nie zulässig und wirds auch nie sein
Denke das mit der Schätzung ist rechtens.
Habe ich leider auch schon erlebt.
Laut Polizist dürfen sie das, wenn:
- 2 Personen im Auto (Beamte)
- Meßstrecke min 400m (durch hinterherfahren)
- 20% Abzug der Schätzung
Mein Lappen war dann 2 Monate weg + 175€.
Was man dann über einen Anwalt noch raushauen kann weiß ich nicht, probieren sollte man es auf jeden Fall.
Hier noch etwas interessantes:
Urteil...und da sieht man es mal wieder.
Die gute alte Rechtsprechung!
Auf jeden Fall gegen angehen.
Und selbst wenn es im ersten Anlauf nicht klappt muss es nichts heißen.
Zwei Richter, drei Meinungen ;)
Warum habe ich das nicht gemacht? :(
Bearbeitet von - Mekkatronik am 27.10.2007 07:50:04
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
-------------------------
Aus eigener erfahrung kann ich sagen,daß mann mit so einen schätzwert nicht weit kommt beim richter.Suche dir einen guten Anwalt.
Wir Lasern den Wagen im Anschluss immer sofort, dann lass den Anwalt man kommen...
Ich bin mal mit nem Kumpel mitgefahren und er war auch recht flott unterwegs, war Abends und niemand unterwegs, und er hat auf den Geraden schon ziemlich Gas gegeben ich denke mal es war von der Geschwindigkeit ähnlich bei wie bei dir.
Auf jeden Fall war ne C-Klasse die ganze Zeit hinter uns und hat uns auch rausgezogen, Zivile halt.
Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten, was aber sowieso keiner in der Stadt hat, oder er geblitzt wird kann das blöd enden, haben uns noch ne schöne Weiterfahrt gewunschen und sind gegangen :-)
Zitat:
ja is wirklich so. wenn sie in ner normalen streifenschleuder hinter dir her fahren und dich fragen wie schnell du warst, ist die beste antwor immer"keine ahnung sagen sies mir".
Wie hat ein Anwalt mal gesagt: "Sie haben das Recht zu schweigen, also machen sie auch davon gebrauch. Wenn er Sie trotzdem in ein Gespräch verwickeln will, dann sagen sie ihm mit freundlicher Stimme, dass er doch bitte akzeptieren möge, dass sie sich zu der Sache nicht weiter äußern wollen.
So und nicht anders ^^
Un etz ab zum Anwalt mit dir.
Bei uns im bergigen Ösiland, dürfen die Bullen sogar ohne einem nachzufahren, nur durch ihre optische Einschätzungen Strafen austeilen!
Natürlich nur bis zu einem gewissen Grad.
mfg
Biete einen Umbau der Innenbeleuchtung an. Wahlweise in Blau oder Weiß.
Genauers per PN!
Innenbeleuchtung -Umbau in weiß oder blau
Mitglied seit: 30.12.2005
bergisch gladbach
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126 Beiträge
ich weiss nur im ferkehrs beruhigtem bereich
(schrittgeschw.) dürfen sie schätzen ohne radar oder so.
aber das bei dir?
warum haben die dich nicht an ort und stelle angehalten?
gruss
Mitglied seit: 01.05.2005
Erding
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45 Beiträge
-Ich dachte nur in Österreich dürfen sie schätzen! Würd mir auf alle Fälle nen Rechtsanwalt nehmen, wenn Du so auf den Lappen angeswiesen bist!
DAS LEBEN IST ZU KURZ UM GESCHLOSSEN ZU FAHREN
Zitat:
Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten
(Zitat von: phil_e36)
und selbst das würde nichts bringen. da die fahrzeuge ja wieder geeicht werden müssen >mit< den kameras.und laut frontal21 kann man keine fahrzeuge mit kameras eichen da es soviele versch. Faktoren gibt!
also wenn bei mir ne streife jemand mal kommen sollte und hält mit nen video vor die nase dann würde ich nen lachflash bekommen ^^
Zitat:
Zitat:
Die meinten das er das nächste mal net so schnell fahren soll, wenn sie nen Wagen mit Videokamera gehabt hätten
(Zitat von: phil_e36)
und selbst das würde nichts bringen. da die fahrzeuge ja wieder geeicht werden müssen >mit< den kameras.und laut frontal21 kann man keine fahrzeuge mit kameras eichen da es soviele versch. Faktoren gibt!
also wenn bei mir ne streife jemand mal kommen sollte und hält mit nen video vor die nase dann würde ich nen lachflash bekommen ^^
(Zitat von: theblade)
Du meinst doch jetzt wohl nicht die fest installierten Überwachungsgeräte in den Police-Pilot-Fahrzeugen? Glaube nicht, das der Lachflash lange angehalten hätte
Die kommen doch immer in den Reportagen, die sind mit Videowagen auf der Autobahn unterwegs, ich glaube schon das das funktioniert, nur müssen die das halt ne bestimmte Strecke aufzeichnen und in der Stadt geht das ja eher schlecht.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 03.08.2006
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280 Beiträge
Hallo Phil,
was meintest du mit dem Lasern^^???
Wer die Macht über die Geschichte hat, hat auch Macht über Gegenwart und Zukunft.