Zitat:
FELGE 8,5J x 17 ( sogar bei ET3 !!! )
und da ist die bereifung 215/40 / 17 zugelassen !!
GUTACHETN
FELGE 10J x 17 ( Sogar bei ET -15 " minus " )
UND DA IST DIE REIFENGRÖßE 235/40/17 ZUGELASSEN !
GUTACHTEN
UND DIESE RAD-REIFENKOMBINATION WIRD AUCH OHNE PROBLEME EINGETRAGEN !
@ pixsinger
Jetzt sag mir was hier nicht passen soll ??
DU WILLST MICH JA ANSCHEINEND FÜR DUMM VERKAUFEN ODER WAS ?????
Warum lasse ich mich immer wieder hinreisen dies noch zu kommentieren?
Also extra für Dich, Herzchen....
Wie du weißt hat die ET erstmal rein gar nichts mit der verwendbaren Reifenbreite auf der Felge zu tun, ob der Reifen freigegeben wird oder nicht hängt nur an der Felgenbreite.
Das Gutachten ist vom Februar 2000!!!! Mittlerweile werden Reifen von den Herstellern in gewissen Dimensionen nicht mehr freigegeben - ganz einfach!
Vor 5 Jahren oder mehr war es kein Thema sogar einen 215er auf einer 9,5" zu fahren oder einen 245er auf einer 11"!!!
Die Zeiten sind aber vorbei und KEIN Hersteller gibt einen z.B. einen 245er über 10" frei!
Welcher Reifen freigegeben wird, bestimmt nicht der Felgenhersteller sondern der Reifenhersteller, dass sollte auch dir klar sein!
Ein 215er auf einer 8,5" ist ja uch nicht das Problem, sondern der 235er auf der 10"!
Die Kombination von 215/40 und 235/40 hat eine Differenz des Abrollumfangs von VA zu HA von 2,6%!!! Hier kann (muss nicht) es aber bereits Probleme mit dem ABS/ASC geben. Bei 215/40 und 245/35 beträgt die Differenz aber gerade mal -0,1% oder in cm eine Differenz des Umfanges von nur 2mm!!!
Nicht alles was machbar ist oder geht macht auch Sinn - ganz einfach. Mit den im Gutachten angegebenen Größen bezieht sich der Hersteller "als Standart" sowieso nicht auf einen E36 sondern auf einen E34 oder E39.
Für eine Eintragung via Einzelabnahme ist es für den TÜV unumgängliche eine Reifenfreigabe einzuholen oder vorgelet zu bekommen, was nicht heißt das mache Prüfer dies locker handhaben und erst gar nicht sehen wollen.
Kommt es zu einem Unfall womöglich mit Todesfolge bei dem es darauf zurückzuführen ist, dass eine Reifen/Felgenkombination verbaut und abgenommen wurde für die der Reifenhersteller keine Freigabe erteilt hat, hat TÜV nachlässig und Fahrlässig gehandelt und kann u.U. Haftbar gemacht werden!
Sollte sich dies tatsächlich einmal ereignen (was wir alle nicht hoffen), kannst du von ausgehen, dass Rad-Reifenkombinationen nichteinmal mehr annähernd so einfach abgenommen werden wie Heute. Wenn es nach den EU-Richtlinien geht ist es sowieso nicht zulässig, dass die Felgen über die Karosserie herausstehen, da dies auf eine Gesetzelücke in der BRD zurückzuführen ist, was du aber ja sicher weißt.
Und bei einer 10x17 ET-15 auf dem E36 werden in keinster Weise die Richtlinien zur Abdeckung der Lauffläche erfüllt, da dies jedoch im Ermessen des Prüfers liegt ist das wie mit allem immer Ermessensache.
@Danix
Im Teilegutachten sind ja auch die event. anfallenden Karosseriearbeiten aufgeführt. Reifen würde ich Dir unebdingt zu 215/40 und 245/35 raten. Die bekommst du problemloser unter als einen 235/40 auf der HA, was daran liegt, das sich der 245er über die Flanken besser zieht, weil der Querschnit reduziert ist.
Weshalb noch habe ich je gerade erklärt!
Bearbeitet von - Pixsigner am 14.10.2007 15:23:41