Strafanzeige? Was erwartet mich?
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Zitat:
Dacht' ich mir's doch! Erst das:
Zitat: Die Uhrzeit kommt überhauptnicht hin und in der gegend sind ne menge BMW's unterwegs. Also keine ahnung...ich wars jedenfalls nicht!
Dann das:
Zitat: ALso der Typ konnte sich ein Kennzeichenfragment merken (SFA-AS). mein kennzeichen lautet SFA-AS-343. Und so viele bmw's gibts nicht hier in der umgebung die aussehen wie meiner...:-(^^. ... um mal ehrlich zu sein: ja, an einem Tag war es ein wenig knapp beim überholen. aber der typ ist nicht auf den grünstreifen und hat nichtmal gehupt! ich hab noch in den rückspiegel geguckt und gesehen das er normal weitergefahren ist. war also alles ok. sonst hätte ich sofort angehalten!!! mir blieb in der situation nix anderes übrig als durchzutreten und möglichstschnell an dem LKW und den 2 autos dahinter vorbeizukommen. die haben mich nicht reingelassen. also musste ich weiterfahren, denn für zurückfallen lassen und wieder einscheren war es einfach schon zu spät. die bullen waren vorhin nochmal da und haben fotos von meinem auto gemacht...:-(...! achja, noch eine schlechte nachricht: ich hab probezeitverlängerung auf 4 jahre (2,5 jahre sind mittlerweile um). das macht das ganze nochmal schwerer meinte auch die bullerei.
Erst einen auf völlig unschuldig machen -zu deutsch: das Forum belügen- und hier um Rat fragen und dann häppchenweise mit der Wahrheit rausrücken, das hab ich gerne... Falls da was nachkommt, dann halt mal schön Deinen Arsch hin, damit Dir ordentlich rein getreten werden kann. Bei Deiner Vorgeschichte hast Du einfach schlechte Karten, was die Justiz angeht. Da giltst Du gewissermaßen als "unbelehrbar", und da werden sie dich empfindlich strafen, wenn's denn so weit kommt.
Da hilft wirklich nur der Gang zu einem Anwalt, aber zu einem guten. Der kostet aber erstmal richtig Geld, denn ich geh mal davon aus, daß Du die Kosten für eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bisher auch gescheut hast. Nun gut, wenn dem so ist und falls es überhaupt so weit kommt, dann darf es Leuten wie Dir ruhig mal richtig weh tun.
So seh ich des auch in etwa !!!
Tja ... ob Schiss oder nicht is meiner Meinung nach egal! Eine Lüge bleibt ein Lüge!
Die Leute die in der Vergangenheit meine Autos verbeult haben, (bis auf einen haben wir sie alle gefunden!!) hatten mit Sicherheit auch Angst und sind deshalb abgehauen bzw haben versucht sich mit Lügen rauszuhauen - für sowas hab ich NULL VERSTÄNDNIS!!!
Wer Scheiße baut soll dazu stehen und sich ned hinter faulen Ausreden verstecken (so wie hier in diesem Beispiel) egal ob jemand zu Schaden gekommen is oder nicht!
Solche armen Würstchen können einem eigentlich nur leid tun die nicht nur die Leute anlügen denen sie geschadet haben sondern auch die von denen sie sich Rat holen!
Gruß
Bearbeitet von - Serious am 10.10.2007 08:08:10
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Hallo Serious,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Strafanzeige? Was erwartet mich?"!
Gruß
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die ganzen beiträge hier sind geprägt von relativer ahnungslosigkeit und "ich habe mal gehört" fällen oder "mein kumpel". tu dir selber einen gefallen und geh zum adac-anwalt. erstberatung ist auch für normale mitglieder kostenlos. und nicht zur polizei!
wenn du willst kann ich dir einen in deiner nähe sagen, pn.
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Hallo!
Habe bereits einen Termin beim ADAC-Anwalt. Danke soweit für eure "Hilfe". Werde den Verlauf hier posten und euch auf dem laufenden halten.
Wer das mit meinem schwindeln so ernst nimmt...der übertreibt ein wenig. wisst ihr wie ich schiss in der hose hatte?! morgens um halb 9 die bullen vor der türe!! da dachte ich erzähl ich halt erstma die halbe wahrheit. wollte ja nur wissen was mich erwartet und was ich tun sollte. aber dann habe ich ja gemerkt das es eh nix bringt und die bullen sowieso wissen das ich es war, anhand des kennzeichenfragments. Also nochmal großes SORRY fürs anlügen. wird nicht wieder vorkommen!
zum thema "was ich mir einbrocke, muss ich auch auslöffeln: was hab ich mir denn eingebrockt? ich habe überholt und es wurde etwas knapp. jedoch habe ich den entgegenkommenden nicht so gefährdet wie er es beschreibt (und mich deswegen gleich anzeigt). der lügt schlichtweg! er musste weder auf den grünstreifen noch hat er angehalten. also! ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen. es nichts passiert. so knappe überholvorgänge passiern jeden tag - da könnte ja jeder gleich zu den bullen rennen und nach vergeltung brüllen. ich hoffe das verläuft nach meiner aussage bei den bullen im sand.
MfG Alex
--> ! BMW - Freude am Fahren - das ist nicht nur ein Werbespruch, sondern REALITÄT ! <--
Ich finds scheiße, daß ihr hier als Forum teilweise nicht zu unserem User loud and proud steht, jetzt wo er hier um Hilfe fragt und Unterstützung braucht...
Ich finds richtig zum kotzen, wenn manche hier meinen er solle jetzt bluten...
Mich hat auch mal so ein Verklatschter bei den Bullen angewichst, der ist geschlichen und da hab ich ihn halt im Überholverbot überholt, er mir hinterher (da konnte er plötzlich gasgeben mit seinem SL) und die Bullen angerufen...naja, da ham die mich halt gekriegt, konnten aber nichts nachweisen, ich hab gesagt der war langsamer als erlaubt und ich dachte er wolle vielleicht abbiegen, dazu hab ich gesagt, daß er sich was die Stelle angeht geirrt haben muss, da wo ich überholt habe war kein Überholverbot...Dann hab ich noch hinzugefügt, daß es mir leid tut, wenn er sich provoziert gefühlt hat, wollte ihm die Hand reichen und sagte, das es ein mißverständnis gewesen sein muß, er wollte nicht schlug aus und da war die Sache gegessen...Die Bullen haben sich bei mir verabschiedet, mir ne gute weiterfahrt gewünscht und dann ham die halt den cholerischen Alten beruhigt...
So einfach ging das, ahnungslos aber verständnisvoll reagieren, von einem Mißverständnis ausgehen und arschlecken...
Loud and proud, nimm dir in deiner fortgeschrittenen Situation nen Anwalt und lass dich von dem gut beraten wie du dich verhalten sollst...Ich hasse so Verkehrerzieher Hu***söhne auch...
Blick auf die Strasse, Fuß aufs Gas, das wird schon wieder, mit so ner Lapalie kriegen die deinen Lappen eh nicht wenn du dich geschickt anstellst...
"Wieso bin ich der einzige, der immer irgendwie Recht hat?
Ich möchte das bidde ma wissen! (Zitat: Dittsche)
@ andig
sorry,unterstützung und genug gut gemeinte ratschläge hat er wohl bekommen.
das einige user nicht darüber jubilieren das er sich mit ner angstlüge im forum bekannt gemacht hat sollte man aber auch durchaus verstehen koennen.
man gibt sich mühe jemandem zu helfen udn dann stellt man fest das man im prinzip verar.. wurde.nen anwalt legt bei sowas sein mandat nieder was die user hier trotzdem nicht gemacht haben.
das sollte man auch mal sehen.
ausserdem muss man letzten endes fuer den mist einstehen den man verbockt hat.ganz abgesehen davon ob er jetzt gefaehrlich überholt hat oder nicht.
nicht jeder sieht eine sache genauso udn es gibt meist zwei meinungen.
dem anderen war es eventuell zu knapp udn er hat dabei angst bekommen.eventuell frau udn kleien kinder im auto udn dann nen aufgemotzter bmw da faellt einigen das gern gezeigte fernsehklischee der gummi gummi brüllenden autofans ein udn der lichthupende bmw auf der bahn.socleh berichterstattung gibts ja vorrangig im fernsehen und bildet die oeffentliche meinung.
wo noch keiner dran gedacht hat ist eventuell mal den anzeigeerstatter anzurufen und sich zu entschuldigen.selbst wenn man der meinung ist das man sich nichts vorzuwerfen hat.
man kann ja freundlich sagen es taete einem leid wenn er sich durch das überholmanöver genötigt gefühlt haette udn aus der eigenen sichtweise waere das nicht so knapp gewesen.halt kleien brötchen backen.freundlcih nachfargen ob die anzeige nicht eventuell zurückgenommen werden kann.
das schlimmste was passieren kann ist das der andere sich als sieger fühlt und glaubt das man den anderen aufgrund angst vor der anzeige jetzt so richtig in die pfanne hauen kann.
aber da passiert ja nichts,die anzeige bleibt halt bestehen,man hat sich vergeblich entschuldigt udn kann nach dem auflegen laut a... loch rufen um sich abzureagieren.
wie man oft in den medien sieht ist fuer viele ein bestarfung des angeklagten erstmal nebensaechlich.viel wichtiger ist dne meisten eine persoenliche entschuldigung fuer einne vorfall.
versuch waers vieleicht wert.
gruss sascha
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Hallo sanituning!
Ist ne gute Idee! Hast du ne ahnung wie ich an die telefonnummer oder die adresse von dem typ rankomme? ich hatte nämlich auch schon an so etwas wie entschduldigen gedacht. nur wie? die bullen geben mir doch sicher nich die adresse oder?
MfG Alex
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Zitat:
Hallo sanituning!
Ist ne gute Idee! Hast du ne ahnung wie ich an die telefonnummer oder die adresse von dem typ rankomme? ich hatte nämlich auch schon an so etwas wie entschduldigen gedacht. nur wie? die bullen geben mir doch sicher nich die adresse oder?
MfG Alex
(Zitat von: loud and proud)
die solltest du auch nicht fragen, wird sonst definitiv als schuldeingeständnis gewertet.
sorry,aber das ist humbug.die polizei entscheidet nicht über schuld oder unschuld.und solange du kein gestaendnis unterschreibst ist es auch keins was rechtlich verwertbar waere.
die polizei hat nicht die aufgaben eines anwaltes,staatsanwaltes oder richters.
die frage ist wohl eher ob die dir auskunft erteilen wer der anzeigeerstatter ist.
klar der rechtsanwalt kann einsicht verlangen aber wenn der in aktion tritt ist es bereits zu spaet um ne anzeige zurücknehmen zu lassen denke ich.wenn die mühlen erstmal mahlen.
wir haben doch hier angehende rechstverdreher die bestimmt sagen koennen ob die polizei auskunft erteilen darf oder muss.
veielicht sollte man dem polizisten auch einfach darlegen das man sich zwar keiner schuld bewusst ist aber das man denjeneigen sprechen moechte um sich zu entschuldigen.
ehrlich waehrt am laengsten hab ich mal gelernt.
gruss sascha
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Die Polizei wird Dir in einem laufenden Strafverfahren die Personalien von dem Anzeigenden nicht aushändigen, die bekommt der Anwalt, wenn er um Einsichtnahme der Akten mit Prozessvollmacht bittet (was ja schon ein Widerspruch in sich selbst ist)
Naja das "ich bin mir keiner Schuld bewusst und entschuldige mich" würd ich erstmal aussen vor lassen. Die Polizei nimmt keine rechtliche Bewertung in dieser Sache (kann und darf sie auch gar nicht) vor, aber vielleicht der Anwalt von der gegnerischen Partei....man kann halt nie so doof denken wie es manchmal kommt.
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, das gegen eine Tante von mir vor ein paar Monaten Anzeige wegen "Strassenverkehrsgefährdung" erstattet worden ist, letztendlich war es eigentlich eine Missachtung der Vorfahrt, die aber auch keine war...also hab ich meiner Tante den gefallen getan und Ihr den Schrieb aufgesetzt, da sie selber halt nicht so formulieren kann....nach 4 Wochen ist die Anzeige wegen der Strassenverkehrsgefährdung eingestellt worden und anbei gleich nen Zahlbeleg über 35 Euro...von der Bussgeldstelle. Sie hat es dann gezahlt, ich hab ihr geraten, dagegen anzugehen...weil es einfach eine Sauerei war...soviel zum Thema Ehrlichkeit und Gerechtigkeit
wei geht das denn?? anzeige eingestellt aber es liegt nen bussgeldbescheid dabei oder war es nur nen zahlschein oder wie?
das sidn ja methoden wie bei nepper,schlepper,bauernfaenger.
gruss sascha
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Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft hat den Tatbestand der Strassenverkehrsgefährdung nicht gesehen und eingestellt, es dann aber an die zuständige Bussgeldstelle weitergegeben. Tenor: "Sie missachteteten die blablabla und gefährdeten dabei einen anderen"
Ist eigentlich eine übliche Variante wie z.B. bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, wo kein Strafantrag gestellt wird. Das komische an der Sache war, das in dem Schrieb nicht mal der Ansatz eines Verkehrsverstosses zu erkennen war....hat die oder der Sachbearbeiter wohl ein wenig übermotiviert geurteilt...
....ach ja, es gab in dieser Sache auch nur einen Anzeigenden ohne weitere Zeugen und einen Beschuldigten..deshalb: Anwalt auch wenn das Geld schmerzt
Zitat:
Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft hat den Tatbestand der Strassenverkehrsgefährdung nicht gesehen und eingestellt, es dann aber an die zuständige Bussgeldstelle weitergegeben. Tenor: "Sie missachteteten die blablabla und gefährdeten dabei einen anderen"
Ist eigentlich eine übliche Variante wie z.B. bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, wo kein Strafantrag gestellt wird.
(Zitat von: E36-Freak)
Unwahrscheinlich, dass es am fehlenden Strafantrag liegt. Denn die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c verlangt keinen Strafantrag - neben den individuellen Schutzgütern (also Leib, Leben, Sachen von bedeutendem Wert) schützt die Vorschrift auch die Sicherheit des Straßenverkehrs (Tröndle / Fischer StGB, 51. Auflage 2003, § 315c Rn. 2).
Ich vermute eher, dass es an den Tatbestandsmerkmalen der groben Verkehrswidrigkeit und / oder der Rücksichtslosigkeit gefehlt hat.
Der Strafantrag wird "nur" zur Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) benötigt - es sei denn, die StA bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 StGB).
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
ich schau mal besser jetzt boston legal weiter,da sind die anwaelte lustiger und man kann vieleicht noch was lernen.
eins ist klar,recht haben und bekommen sind zwei verschiedene dinge.
gruss sascha
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Zitat:
ich schau mal besser jetzt boston legal weiter,da sind die anwaelte lustiger und man kann vieleicht noch was lernen.
eins ist klar,recht haben und bekommen sind zwei verschiedene dinge.
gruss sascha
(Zitat von: sanituning)
Da stimm ich Dir zu 105% zu...
Zitat:
Zitat:
Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft hat den Tatbestand der Strassenverkehrsgefährdung nicht gesehen und eingestellt, es dann aber an die zuständige Bussgeldstelle weitergegeben. Tenor: "Sie missachteteten die blablabla und gefährdeten dabei einen anderen"
Ist eigentlich eine übliche Variante wie z.B. bei Verkehrsunfällen mit Verletzten, wo kein Strafantrag gestellt wird.
(Zitat von: E36-Freak)
Unwahrscheinlich, dass es am fehlenden Strafantrag liegt. Denn die Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c verlangt keinen Strafantrag - neben den individuellen Schutzgütern (also Leib, Leben, Sachen von bedeutendem Wert) schützt die Vorschrift auch die Sicherheit des Straßenverkehrs (Tröndle / Fischer StGB, 51. Auflage 2003, § 315c Rn. 2).
Ich vermute eher, dass es an den Tatbestandsmerkmalen der groben Verkehrswidrigkeit und / oder der Rücksichtslosigkeit gefehlt hat.
Der Strafantrag wird "nur" zur Verfolgung der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB) benötigt - es sei denn, die StA bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung (§ 230 StGB).
(Zitat von: mb100)
...war klar, war auch bezugnehmend auf die Variante "Abgabe und Weiterleitung an die Bussgeldstelle" gemeint.
Hallo!
Also ich habe da auch schonmal was von gehört. Da ist der Lappen wohl längere Zeit aus dem Verkehr!
der beste Satz in der ganzen Geschichte ist:
.......
immer diese kaputten autofahrer und wir müssens ausbaden...!
****
wir nicht!! - DU !
aber.... Munter bleiben!
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Hallo!
Die Sache geht nun weiter. Ich habe über die Polizei die Telefonnummer von dem Typ bekommen und mit ihm telefoniert. habe mich entschuldigt, reue gezeigt und das ganze geklärt. Ich konnte meinen Ohren kaum trauen: Total unerwartet hatte er keineswegs vor mir schaden zu zufügen (er hat sich sogar "entschuldigt"). er sagte nur das er in letzter Zeit öfter sowas erlebt hat und das nun einfach mal melden wollte.
er hat weder was gegen Tuner (er ist sogar selber einer und fährt mehrere getunte Audis) noch gegen BMW's. Er wollte mir keineswegs "einen reinwürgen". als ich ihm dann erklärte das ich (wenn die staatsanwaltschaft nur ihm glaubt) keinen lappen mehr hätte wegen probezeit und und und da sagte er: "Oh...das sollte garnicht passieren. soweit sollte es nicht kommen. das wollte ich nicht!" als er dann sagte das er das gleich morgen bei der polizei klärt habe ich ihm erklärt das es nicht reicht die anzeige zurückzunehmen, da es halt "gefährdung des straßenverkehrs" ist so wie er es beschrieben hat. ich hab dann gesagt das er quasi seine aussage ändern müsste, damit es nicht mehr als "gefährdung" gesehen wird und ich damit keinen führerschein-entzug und strafe bekomme.
Meine frage an euch (bitte nur die, die wirklich ahnung haben und mir helfen können): was muss der anzeigen steller machen oder was muss geschehen damit die sache niedergelegt wird und das ganze beendet ist? also so das ich keine strafe bekomme.
wortwörtliches Zitat des Typen eben am telefon: "ich wollte keineswegs das Sie eine Strafe bekommen. lediglich eine einsicht. mehr nicht!"
MfG Alex
Bearbeitet von - loud and proud am 17.10.2007 18:52:32
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Hallo??
Interessiert euch die Sache auf einmal nicht mehr? ich sollte doch berichten!
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jaja,
A sagt er,
B meint er,
C schreibt er und
D ist richtig!
Gruß,
Tobi
Bearbeitet von - RS_La am 31.10.2007 20:27:17
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