Zitat:
- Was sagst du zu dem von mir geposteten Link?
(Zitat von: ThaFreak)
Welchen der Beiträge meinst Du da genau?
Der eine Beitrag ist letztendlich auch nur der Hinweis auf StVZO §54 und ECE R48, das habe ich weiter oben schon erklärt, der Rest des Beitrages (die Erläuterungen) sind persönliche Argumentation des Erstellers.
Daß in einem der anderen Beiträgen erwähnte Teilegutachten, laut dem die Blinker in dem besagten Falle nicht entfernt werden dürfen, mag so stimmen, das heißt aber nicht zwingend, daß es nicht zulässig wäre, die Teile auszubauen, es sagt lediglich aus, daß beim Weiterverwenden der Blinker die Betriebserlaubnis nicht erlöscht und ein anderer Fall nicht begutachtet wurde.
Es gibt verschiedenen Gutachten, in denen Auflagen gemacht werden, die nicht zwingend notwendig sind. Das hat aber in vielen Fällen nur den Sinn, daß man nur einen Fahrzeugzustand begutachten muß und nicht tausend Eventualitäten berücksichtigen muß, indem man diese durch Beschränkungen ausschließt.
Zitat:
- Was sagst du zu der Aussage von "E36-Freak"? Er ist ja soweit ich weiss Polizei-Beamter und sollte deshalb schon Ahnung davon haben...
(Zitat von: ThaFreak)
Wie Du schon sagst: SOLLTE
Dazu sage ich, daß seine Aussage im Gegensatz zu dem von mir geposteten Paragraphen 54 steht und daher falsch sein muß und er daher auch nicht in der Lage sein wird, mir die von Ihm genannte Ausführungsbestimmung zu zeigen.
Zitat:
- Was sagst du auf meine Frage, warum dann ALLE Hersteller Seitenblinker verbauen, obwohl sie angeblich nicht vorgeschrieben sind?
(Zitat von: ThaFreak)
Wenn Du meine vorigen Beiträge gelesen hättest, dann hätte sich diese Frage von selbst beantwortet, ich wiederhole es aber auch nochmal: Für die Erteilung einer europäischen Betriebserlaubnis, welche heute bei 99% der Fahrzeuge der Standard ist, sind die Seitenblinker zwingend erforderlich. Dies heißt aber nicht, daß sie nicht nachträglich entfernt werden dürfen, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. In anderen Ländern mag das anders sein, daß weiß ich nicht.
Im übrigen ist dieser Argumentationsversuch absolut belanglos. Bloß weil ein gewisses Teil in jedem Fahrzeug verbaut wird heißt es noch lange nicht, daß es vorgeschrieben ist. Bis vor wenigen Jahren hatte auch jedes Auto ein Reserverad und einen Wagenheber (heute bei vielen ja nur noch eine Flasche Reifenpilot) obwohl nichts davon jemals vorgeschrieben war oder ist.
Zitat:
- Was sagst du zu meiner Aussage, dass die StVZO mehr oder weniger "überholt" ist und nicht mehr gültig?
(Zitat von: ThaFreak)
Diese Aussage ist so, wie Du sie geschrieben hast ebenfalls falsch. (Ich vermeide jetzt mal das Wort "Blödsinn", obwohl es passen würde.) Die StVZO gilt neben den ebenfalls gültigen internationalen Regelungen uneingeschränkt weiter. Lediglich dort, wo es zwischen der StVZO und den internationalen Regelungen zu Unvereinbarkeiten kam (oder bei neuen Regelungen in Zukunft kommt) wurde bzw. wird die StVZO entsprechend angepaßt.
Ansonsten ist das Thema hiermit für mich erledigt, da hier außer mir ja offenbar niemand in der Lage ist, seine Äußerungen auch nur annähernd konkret zu belegen und eine Diskussion auf der Basis von unbelegten Behauptungen keinen Sinn macht.
Bearbeitet von - daniel.krueger am 22.09.2007 23:47:05