Der Vertrag über die Anerkennung der ECE-Regelungen sagt aus, daß alle Unterzeichnerländer verpflichtet sind, die nach den Regelungen geprüften Teile und Fahrzeuge in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassen, insofern ist es richtig, daß die Regelungen über anderslautenden Regelungen der einzelnen Staaten stehen. Durch die ECE-Regelungen wird es aber den Unterzeichnerstaaten nicht verboten, nach ihrem nationalen Recht auch Fahrzeuge und Fahrzeugteile zuzulassen, die nicht den ECE-Regelungen entsprechen.
Wenn dem nämlich so wäre, dann wäre jede deutsche ABE, jedes Teilegutachten und jede Einzelabnahme gesetzeswidrig, weil nicht den ECE-Regelungen entsprechend.
Oder mal ganz einfach ausgedrückt: Jedes Fahrzeug oder Fahrzeugteil, welches ENTWEDER den ECE-Regelungen ODER den Vorschriften der StVZO entspricht ist in Deutschland zulässig.
Die gepostete Broschüre stammt aus dem Special-OE-Bereich von Hella, richtet sich also an Fahrzeughersteller. Für diese sind (auf Grund der Tatsach, daß Fahrzeuge heute in der Regel eine EU-Betriebserlaubnis haben) selbstverständlich die Regelungen der ECE R48 (auf die sich diese Broschüre laut Aufruck auf der ersten Seite bezieht) relevant und nicht die möglicherweise bestehenden zusätzlichen Regelungen der Einzelstaaten.