Eltern drohen meiner Freundin mit Prügel oder Tod!
Zitat:
Leute, wenn ihr das ganze gelesen hättet, dann wüsstet ihr normal Bescheid! ;-)
Sie war damals 9.2007 17 jahre alt.
Sie müsste theoretisch jetzt 18. sein!
Sollten die beiden noch zusammen sein, dann wird sie höchstwahrscheinlich seit ihrem 18. geburtstag bei ihm wohnen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren! ;-)
mfg,
Tom
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
aha und mit 17 kann sie nicht bei ihm wohnen rofl
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
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Hallo g-part-one,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Eltern drohen meiner Freundin mit Prügel oder Tod!"!
Gruß
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des räff ich auch nit!
Ausziehen kann man ja nicht erst ab 18, ist halt eherdie Frage ob man das will!
...don´t care about tomorrow!
So einfach ist das aber nicht, die Eltern haben bis zum 18. Jahr das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sowas geht dann nur über das Jugendamt.
Die Polizei muss sich bei solchen Geschichten immer wieder vor den Karren spannen lassen, ist sie doch verpflichtet, bei einer entsprechenden Vermißtenanzeige die Tochter zurückzuholen
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^^ es hat ja keiner gesagt das es einfach sein würde aber es ist def. möglich!
...don´t care about tomorrow!
Zitat:
So einfach ist das aber nicht, die Eltern haben bis zum 18. Jahr das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sowas geht dann nur über das Jugendamt.
Die Polizei muss sich bei solchen Geschichten immer wieder vor den Karren spannen lassen, ist sie doch verpflichtet, bei einer entsprechenden Vermißtenanzeige die Tochter zurückzuholen
(Zitat von: E36-Freak)
also ich denk mal weniger das die die polizei einschalten würden, wenn sie dem mädchen mit prügel oder tod drohen!
were ja dann so zusagen en eigentor!
KLICK SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.
Hätte auch gerne gewusst, was daraus geworden ist...
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Zitat:
Zitat:
Leute, wenn ihr das ganze gelesen hättet, dann wüsstet ihr normal Bescheid! ;-)
Sie war damals 9.2007 17 jahre alt.
Sie müsste theoretisch jetzt 18. sein!
Sollten die beiden noch zusammen sein, dann wird sie höchstwahrscheinlich seit ihrem 18. geburtstag bei ihm wohnen.
Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren! ;-)
mfg,
Tom
(Zitat von: BMW_KRaNKeD)
aha und mit 17 kann sie nicht bei ihm wohnen rofl
(Zitat von: g-part-one)
Nö! ^^
Genauso wie es e36-Freak erläutert hat.
Erst ab 18. hat man hier in Deutschland gegenüber den Eltern absolute Narrenfreiheit.
Mit 17. haben deine Eltern (leider) noch Aufsichtspflicht.
Und ich denke wohl, dass ihre Mutter eine Anzeige aufgegeben hätte, dass ihre Tocher vermisst wird...alleine aus dem grund, weil die Eltern ja nicht wollten, dass ihre Tochter mit ihm zusammen ist!
Und dass mit den Prügeln angedroht ist hierbei wohl totale Nebensache...da die Polizei dagegen null machen kann, wenn eine Mutter ihre Tochter schlägt....denn laut Gesetz darf eine Mutter ihre Tochter auch mit leichter Körperlicher Gewalt erziehen!
mfg,
Tom
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^^ wenn die Mutter ihr Kind schlägt (dazu zählt auch ne Backpfeife oder ne Ohrfeige) gibts ne schöne Anzeige wegen Körperverletzung!
Ich weiß ja nicht in welchem Jahrhundert ihr lebt, aber schlagen darf man niemanden und erst recht nicht seine Kinder!
(das sage ich obwoh ich früher auch 1-2 mal den Hintern ordentlichst versohlt bekam und es mir nichts geschadet hat)
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so,
ich hatte schon erwartet, dass diese Antwort kommen wird!
Dazu ein aktuelles Beispiel:
Eine Freundin von mir(16) bekam eine Ohrfeige von ihrer Mutter, weil diese in einem Streit zu ihrer Mutter "arsch" gesagt hatte und knallte nach dieser Ohrfeige mit dem Kiefer an das Treppengeländer ihrer Treppe....Folge: Das Kiefer war angebrochen und musste stationär geschient werden!
Die Tochter (welche normalerweise bei ihrem Vater wohnt, da eltern geschieden) ging zur Polizei und machte eine Anzeige gegen ihre Mutter. Jedoch sagte der Polizist schon gleich bei der Aufnahme der Anzeige.."Frau....damit kommen sie sowieso nicht durch. Wollen sie nicht auf die Anzeige verzichten, da dies ihre Mutter ist?"
Und ja, sie hat ihre Mutter dennoch angezeigt!
Fazit: Nach kurzer Besprechung mit einem Anwalt (ich war dabei) war klar, dass sie damit nicht durchkommen wird...da eine Ohrfeige, Klapps auf den Hintern, leichte körperliche Gewalt....im Volksmund immer noch zur Erziehung eines Kindes gehört!
Das bestätigte auch nach kurzer Zeit das zuständige Gericht.
Raus kam: Die Mutter wurde zwar ermahnt, ihre Tochter nicht mehr so hart zu schlagen....der Fall wurde aber niedergelegt und nicht bearbeitet.
Die Mutter musste nur die Kosten (10,- Euro Praxisgebühr) für die Schienung des Kiefers übernehmen....toll!
So hart es auch klingt...sowas gehört einfach in unserer Gesellschaft zur Erziehung.
Sollten aber die "Erziehungs-schläge" ausarten und vielmals hintereinander vorkommen...dann zählt dieses nicht mehr als Erziehung und wird natürlich als Körperverletztung geahndet.
Ebenfalls wenn die Schläge angedroht werden.
Es kommt natürlich auch auf die aktuelle Lage in der Familie drauf an.
Das ganze wird damit begründet, dass die Eltern für das Wohlbefinden ihrer Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) verantwortlich sind und sie deshalb auch nicht vor ihrem 18. Lebensjahr aus dem haus schmeißen können....nur unter gewissen Umständen.
Soweit mein persönliches Wissen!
Ich lasse mich natürlich gerne anhand von StGB oder BGB § belehren!
mfg,
Tom
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BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
Fassung vom 02.01.2002
Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
^^
Büdde schön!
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Krass...wie engagiert du bist! ;-)
"Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig."
Im Kino zu filmen ist auch unzulässig. ;-)
Aber:
Wo kein Kläger.....
Und um ehrlich zu sein, hab ich mich bei dem Vorfall bei der Freundin auch sehr gewundert...
mfg,
Tom
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@BMW_KRaNKeD
deine geschichte mag ich kaum glauben.
zum einen ist es in der elterlichen sorge klar formuliert
und wenn sie beim arzt war und der kiefer geschient werden mußte, dürfte es garkeinen zweifel geben, dass es sich nicht um einen leichten klaps gehandelt hat.
es ist doch dabei auch völlig egal welche straftaten noch begangen werden.
Bearbeitet von - Pug am 14.07.2008 13:51:34
Nu mal los....
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Rechtlich ist die Lage aber klar!
Rechtlich ist die Androhung von (körperlicher) Gewalt auch schon strafbar wenn sie dadurch seeliche Schmerzen oder Schäden hervorrufen kann!
Also hat sich das auch schon geklärt!
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Zitat:
Rechtlich ist die Androhung von (körperlicher) Gewalt auch schon strafbar
das ist in der regel aber schwer nachweisbar, weil solche "mutti" rennt mit ihrer tochter ja auch nicht zum psychologen.
Nu mal los....
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^^ das ist ja das Problem!
ich wollte ja nur klarmachen das körperliche Gewalt gegenüber seinen Kindern definitiv strafbar ist, dazu passt halt ganz gut das es gesetzmäßig schon strafbar ist (körperliche)Gewalt anzudrohen!
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Und das Ende vom Lied ist? ...
Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht
Zitat:
Und das Ende vom Lied ist? ...
(Zitat von: Boogie)
Wie heißt es so schön pack schlägt sich pack verträgt sich lol :-D
LAUNCH TIME CREW 2006