Nehmen wir mal an eine sehr nördliche FH stellt den Studiengang Elektrotechnik (Diplom) auf Energiesystemtechnik (Bachelor) um und beschliesst den Prüfungszeitraum 2007-2 als letzten Prüfungszeitraum für diejenigen die ihr Vordiplom noch nicht vollendet haben.
Nach diesem Termin würde man automatisch auf Bachelor umgestellt...sofern man einen Antrag, welcher einem bei gefährdetem Vordiplom zugesandt würde, innerhalb einer gesetzten Frist ausfüllt und einreicht.
Bei der Umstellung wurde einem mündl mitgeteilt das es keinen Unterschied macht ob man nun den 3. Versuch vergeigt oder ob man den zeitlichen Rahmen gesprengt hat.
Ausserdem lässt sich ein Student darüber hinaus, am 19.7.07einen Antrag auf Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen gegenzeichnen.
Das neue Semester beginnt am 1.9.07 und der Student arbeitet in dieser Zeit in dem Betrieb in welchem er als Werksstudent geführt wird.
Anfang August bekommt dieser Student eine Mitteilung er wäre auf Grund des nicht bestandenen 3. Versuchs in diesem Studiengang exmatrikuliert.
Auf telefonische Anfrage wird mitgeteilt die umstellung würde trotzdem gerade bearbeitet und man bräuchte sich keine Sorgen machen.
Auch der schon geleistete Semesterbeitrag würde auf das Bachelorkonto überschrieben.
Am 11.9.07 hat der Student und auch sämtliche anderen Betroffenen von denen er weiss noch immer keinen Bescheid.
Bei telefonischer Anfrage ist kein durchkommen möglich.
Bei persönlichem Vorstellig werden erfährt man von einer der zahlreichen studentischen Hilfskräfte welche ohne stetige Aufsicht einer festangestellten Fachkraft die Einschreibungen verwalten, die Fachkraft welche für den Vorgag zuständig wäre sei seit 4 Wochen im Urlaub und die andere Fachkraft welche sie vertreten hätte können, sei seit mindestens 6 Wochen längerfristig krankgeschrieben.
Als der Student am nächsten Tag die Fachkraft an Ihrem ersten Arbeitstag aufsucht steht er zunächst vor verschlossener Türe um dann eine 1/4Std nach Öffnungszeit die Sachbearbeiterin mit einer Kanne Kaffee ihr Büro betreten sehen zu dürfen.
Als er diese dann auf den Stand der Bearbeitung des Antrages auf Umstellung anspricht erfährt er der Stand hat sich seit Abgabe des Antrages (2,5Monate) nicht geändert.
Ausserdem hätte die Bearbeiterin jetzt keine Zeit da sie arbeiten müsse und Sie hätte es auch nicht geschafft weil sie ja schliesslich 4Wochen im Urlaub war.
Sie hätte jetzt 61 Emails und der Anrufbeantworter würde blinken.
(Zeit für ne Kanne Kaffee war aber offensichtlich noch drin...)
Der Student wird abgewiesen.
Ein Gespräch kommt gar nicht erst zu Stande.
Meine Frage ist, gibt es da rechtliche Handhabe um die Bearbeitung des Antrages zu beschleunigen und/oder gibt es für den Vorgang der Bearbeitung eines solchen Antrages auf Umstellung des Studienganges gesetzlich vorgeschriebene Fristen welche vom Studentensekretariat / Prüfungsamt einzuhalten sind?
Welche rechtlichen Mittel kann man als dieser Student einsetzen um den Vorgang zu beschleunigen und keine zeit zu verschenken und evtl auch ein halbes Jahr in dem man früher "echtes" Geld verdienen könnte zu verlieren.
Die beantragte Anrechnung der schon erbrachten Leistungen im neuen Studiengang ist ebenfalls noch im Status "Antrag abgegeben" wobei der Student den Verdacht hat, das dieser Zustand auch bis Semesterende verweilen wird.
Daher wird zu Semesterende wahrscheinlich die Punktezahl nicht ausreichen um für weitere Prüfungen zugelassen zu werden, von dem Umstand das der Student nicht weiss welche Vorlesungen er nun in dem seit 12 Tagen begonnen Semester besuchen muss mal abgesehen.
Ideen?
MfG
'plop'