Frage wegen Rückgabe eines Autos
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Mitglied seit: 15.05.2006
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So ich habe da mal ne frage.
habe mein e30 vor knapp 2 wochen verkauft.der käufer wollte kein kaufvertrag.
gestern hat er mich angerufen und meint zu mir das das auto schrott wäre.ich sagte zu ihm das er die möglickeit hatte sich das auto an zu gucken und es probe zu fahren.jetzt soll ich ihm 250 euro entgegen kommen oder er will vor gericht gehen und das auto zurück bringen.
meine frage nun,wie soll das funktionieren ? das auto ist 20 jahre alt und er hatte die möglickeit es an zu gucken und es probe zu fahren.er ist mit dem auto noch ca 200 km nach hause gefahren und meldet sich eineinhalb wochen später.
könnt ihr mir da was zu sagen ?
danke schon mal
mfg christian
BMW,Freude am Fahren
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Hallo Hoffi18,
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Gruß
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Mitglied seit: 06.02.2007
Düsseldorf
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gekauft wie gesehen
der kann drohen womit er will, du brauchst keine angst haben
ausser du hast was verschwiegen
1,2 Hossa bis zum Testerossa
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Mitglied seit: 15.05.2006
Kaufungen
Deutschland
127 Beiträge
ich hatte 2 freunde dabei,die bezeugen können was ich gesagt habe. habe ihm alles gsagt was ich wusste. habe das auto selber nur paar monate gehabt.
BMW,Freude am Fahren
Zitat:
der käufer wollte kein kaufvertrag
wie hast du denn ohne Kaufvertrag Gewährleistung/Garantie ausgeschlossen?
wenn das mal gut geht
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Mitglied seit: 15.05.2006
Kaufungen
Deutschland
127 Beiträge
ja ist von privat. ich habe ihm gesagt das ich auf das auto keine garantie oder so was in der art drauf geben kann. habe 2 freunde die alles bezeugen können was ich gesagt habe.
BMW,Freude am Fahren
Mitglied seit: 19.09.2005
Niestetal
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290 Beiträge
lass es auf dich zu kommen ... die meisten erzählen doch eh nur und machen nix ...
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so der hat mich gestern angerufen. ich habe ihm gesagt das ich ihm kein geld geben und das auto nicht zurück nehme.dann meinte er: also machen wir das nun mit dem anwalt. habe ich gesagt ja machen wir und dann hat er auf enmal aufgelegt.
naja ich lass mich mal überraschen :-)
gruß hoffi
BMW,Freude am Fahren
beim 20 jahre alten auto wird sich der richter (wenn es überhaupt dazu kommt) totlachen. keine sorge...auch ohne kaufvertrag wird da nichts passieren. ;-)
Sagt mal, es ist doch keine Pflicht eine Garantie auf ein Auto zu geben wenn man keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat (also von Privat jetzt) oder?
Mitglied seit: 17.09.2005
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229 Beiträge
Zitat:
Sagt mal, es ist doch keine Pflicht eine Garantie auf ein Auto zu geben wenn man keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat (also von Privat jetzt) oder?
(Zitat von: pedro23)
Wenn ein Auto von Privat an Privat verkauft wird, dann hast du keine Garantiepflicht. Egal ob mit oder ohne Kaufvertrag.
Da er aber keinen Kaufvertrag hat, kann der Käufer eh nichts machen. Es steht Aussage gegen Aussage. Wenn du ihm das Auto als Unfallfrei verkauft hättest, und das so im KV steht, und er dann rausfindet das es doch einen Unfallschaden hatte, dann sieht es anders aus. Wobei das wie schon gesagt wurde bei einem 20 Jahre alten Auto immer schwer nachzuweisen ist, ob der Verkäufer wirklich was bewusst verheimlicht hat.
Gruß Cleaner
I never feared death or dying
I only fear never trying
den wird nicht der richter auslachen, sondern sein anwalt.
ich mein streitwert - ähm quasi nicht vorhanden
Zitat:
den wird nicht der richter auslachen, sondern sein anwalt.
ich mein streitwert - ähm quasi nicht vorhanden
(Zitat von: kwadde)
...oder so! obwohl es ja bei den anwälten so eine sache ist. auch wenn die keine chance sehen, einen rechtsstreit zu gewinnen, versuchen sie es gerne (wenn keine Rechtsschutz hinterhängt). sie werden ja nicht nach erfolg, sondern nach aufwand bezahlt. ;-)
mfg copy
Deshalb grundsätzlich mit Kaufvertrag,
der kann auch formlos auf einem Blatt
Papiersein...
so gobt es auch keinen Ärger wg Altauto-
verordnung..
-->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer !
Mitglied seit: 07.08.2007
Asperg
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12 Beiträge
Sowas in der Art hatte ich vor 3 Jahren mit meinem 520i. Der Gaskopp hat die Kiste gekauft, hat sie mit Vollgas Richtung Holland geprügelt und dabei ist ihm der Zylinderkopf gerissen. Dann wollte er von mir einen Teil der Kohle zurück...
Hat natürlich nix bekommen, da Privatverkauf (mit schriftlich ausgeschlossener Gewährleistung).
Darauf hat er am Telefon mit Anwalt gedroht. Kam aber dann nie wieder was.
Ich denke mal, dass in den Preisregionen sowieso kein Anwalt darauf einsteigt, weil - wie weiter oben schon erwwähnt - der Streitwert einfach zu gering ist.
Aber merk dir's für die Zukunft: immer einen Vertrag machen - besser ist das :o)
Gruß Ralf
Kubbee is schee
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Mitglied seit: 15.05.2006
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127 Beiträge
so der typ hatte mich angerufen und meinte wie wir das nun machen wegen dem auto, ich sage jo,das auto kannste behalten und was de mit machst ist mir egal.dann meinte er,ja dann müssen wir das mit dem anwalt also machen ! ich sage, ha klar,kein problem, mein anwalt hat gesagt das er sich schon drauf freud und dann hat er auf einmal aufgelegt und hat sich nie mehr gemaldet
naja was solls,
gruß Hoffi
BMW,Freude am Fahren