Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 01.05.2007
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Hi!
Ich komme aus Österreich und möchte wissen wie das nun ist mit der Bodenfreiheit.
In Österreich muss man angeblich 11 cm mindestens aufweisen!
Kennt sich jemand von euch darin gut aus und kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich weniger als 11 cm Bodenfreiheit auch typisieren kann??
Danke
Mix it, baby
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Hallo Lixl,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Bodenfreiheit"!
Gruß
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Idar-Oberstein
Deutschland
1312 Beiträge
Frag doch einfach bei einer TüV Stelle bei dir in der Nähe nach, die können dir dann genaue Aussagen machen.
MFG: Sven
http://s8.bitefight.de/c.php?uid=21566
Hi nein du kannst in Östereich nicht weniger als 11cm eintragen. mir habens in baden die taferl gezwickt weil ich 10,6 gehabt hab. Leider is es so selbst wenns dir das fahrwerk eintragen und sie dich nachher bei einer Verkehrskontrolle aufhalten bekommst eine einladung zu einer §56 überprüfung. nach de neuen Gesetzeslage is das beim ersten mal halb so wild du musst das Auto nur in den Gesetzes konformen zustand bringen und vorführen. Wenn sie dich 2 mal so erwischen bekommst eine Anzeige das Auto wird stillgelegt und du hast 3 Punkte. LEIDER :-(
Ich verkaufe:
E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
Wie ist das eigentlich, wenn ein Deutscher mit seinen eingetragenen 6mm Bodenfreiheit durch Österreich fährt und wird von der Gendarmerie angehalten?? Nehmen se dem dann auch die Plackette weg??
Bearbeitet von - hellrider2001 am 07.08.2007 20:21:22
du kannst es eventuell als sondergenemigung anmelden aber das kostet meistens einen ganzen haufen, bzw ist ohne die richtigen Freunde :-) auch sehr schwer
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ja theoretisch können sie dir die fahr erlaubnis enziehen. (Stillegung) Passiert am Wörthersee andauern
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Zitat:
Hi nein du kannst in Östereich nicht weniger als 11cm eintragen. mir habens in baden die taferl gezwickt weil ich 10,6 gehabt hab. Leider is es so selbst wenns dir das fahrwerk eintragen und sie dich nachher bei einer Verkehrskontrolle aufhalten bekommst eine einladung zu einer §56 überprüfung. nach de neuen Gesetzeslage is das beim ersten mal halb so wild du musst das Auto nur in den Gesetzes konformen zustand bringen und vorführen. Wenn sie dich 2 mal so erwischen bekommst eine Anzeige das Auto wird stillgelegt und du hast 3 Punkte. LEIDER :-(
(Zitat von: E36-320i)
Da muss aber mehr gewesen sein als 10,6 cm Bodenfreiheit ...
Hatte 9cm und durfte meine behalten...
Unter 11 kriegst nicht eingetragen, nichtmal mehr mit Sondergenehmigung ... und wenn dann nur so dass du ned immer damit fahren kannst sondern nur zu Veranstaltungen usw.
Kann dir nur aus Erfahrung sagen das is besser, was ich jetz Ärger und Aufwand hab ...
Greetz
mahe
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Mitglied seit: 01.05.2007
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51 Beiträge
DAnke für eure Hilfe!
Ich werde aber trotzdem noch zur Prüfstelle gehn und nachfragen.
Aus welchem Grund darf man eigentlich nicht weniger als 11 cm haben?
Mix it, baby
Verletzungsgefahr und zur eigenen Sicherheit auf Baustellen/Schlaglöchern/Bodenwellen usw.
-----www.michelic-customs.net.tc-----
Weil die 11cm 1967 im Kraftfahrzeuggesetz festgelegt wurden und bis jetzt noch nicht geändert wurde. Aber angeblich kommt eine Änderung per 01.01.2008, die ein Eu weites gesetz in Kraft tretten lässt. Hoffentlich wirds besser :-) 11cm tz tz da kannst ja noch eine Bergrally fahren :-)
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Dorn-Dürkheim
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278 Beiträge
also ich weiß ja nicht wies bei euch ist, aber ich hab schon sehr viele Fahrwerke eintragen lassen und die hatte immer weniger bodenfreiheit als 11cm.... mein bmw hat vom boden bis zur ölwanne ca 8cm... hatte noch nie probleme bei eintragen deswegen... was eigentlich immer zu einer nicht-eintragung kommt ist, wenn die räder schleifen...also denke ich mal das es keine mindestbodenfreiheit gibt.
Hier ist das ULTIMATIVE BMW e36 Video: http://youtube.com/watch?v=EEMtxguvtJs
powered by www.michaelis-chiavetta.de
Zitat:
also ich weiß ja nicht wies bei euch ist, aber ich hab schon sehr viele Fahrwerke eintragen lassen und die hatte immer weniger bodenfreiheit als 11cm.... mein bmw hat vom boden bis zur ölwanne ca 8cm... hatte noch nie probleme bei eintragen deswegen... was eigentlich immer zu einer nicht-eintragung kommt ist, wenn die räder schleifen...also denke ich mal das es keine mindestbodenfreiheit gibt.
(Zitat von: pp.69)
es geht um ösiland ;-)
aber um das aus dem weg zu gehen kann man doch sein auto in D anmelden oder geht das nicht?
Lieber riskieren alles fallen zu lassen, als zweimal zu gehen!
Genau was Passiert genau wenn ich mit meinem Tiefergelegtem Auto durch Östereich eier??? Habe vieleicht 50-60mm an der Tiefstenstelle unterm Auto,eigentlich können die nix machen oder? Wohne ja nicht da! Wollte bzw.muss nächste Woche nach Östereich!!!!
Bearbeitet von - Doug 318Ti am 15.08.2007 15:42:06
man muss nicht nur Fuchs sein, man muss sich auch im Wald auskennen !
Na ja wennst zb in Wien auf der Triesterstraße erwischt wirst und die sthen mitn TÜV Zug dort hsat auch ein Problem. Höchstwahrscheindlich werden sie dir das Auto stillegen. nach dem jedem Deutschen Bürger auch ein strafzettel nachgesendet wird wird das bei einer Strafanzeige nicht anders sein immer hin gefährdest du ja den Verkehr und deine Mit Menschen :-). Kann sein muss aber nicht sein. Bei so 5-6 cm bist aber eher schon auf der Seite woh du keine Taferln mehr am auto hast.
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E36 Cabrio& Coupe Spiegel elektrisch und beheizt, Kardanwellen E36 320i M50/M52, Abtriebswellen li+re 320i,
wenn mein wagen die eingetragene höhe von meiner zulassungstelle hat
legt mir kein "D oder ösi-rennleiter" den wagen still, darauf kannst du wetten !!
und schilder abschrauben schon gar nicht, wenn er meine schilder will
dann ... aus meinen kalten, toten händen ...
... Wer King Cornflakes © nachmacht od. fälscht, od. nachgemachte od. gefälschte King Cornflakes © in Umlauf bringt,
anderen verschafft, feilhält, oder einem anderen überläßt, muss zur strafe golf 1 C diesel fahren ....
Wenn du das sagst :-) das mag schon sein das die Teile eingetragen sind nur wenn du anstatt der 11 cm nur 5cm Hast bist sowas wie der Staatsfeind Nr. 1 in Österreich, geschweige den du Hast Scheiben Folien oder einen Sportluftfilter drinnen. Stell dir mal vor der Sportluftfilter bringt dir sage und schreibe eine Mehrleistung von 300PS da musst als Fußgänger ja aufpassen das du nicht vom Motor angesaugt wirst un ddich verletzt :-)
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jaja ich weiss, mit gewissen modifikationen ist man in gewissen länder
staatsfeind nr. 1, kenn ich, in der CH ist es so, dass sobald der motor
läuft in einem auto, dann fährt es nicht, sondern es rast gleich ;-)
hier noch was zu meiner bodenfreiheit, in der CH eingetragen, LEGAL
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Nene, soweit ich weiß dürfen die Ösibullen unsere deutschen Fahrzeuge überhaupt nicht anrühren, vielleicht in Ausnahmefällen wie bei total abgefahrenen Reifen aber ansonsten dürfen die da nix machen und scho auf keinem Fall die Taferl abnehmen ^^
Wenn du weniger als 11cm hast ist es eigentlich egal obs eingetragen ist oder nicht. Ein Freund von mir hat sich seinen 2 GTI um soviel tiefer gelegt das das Zigareten packl nur noch liegent drunter passt. Ja war auch eingetragen nur halt vor 10 Jahren. Wenn du weniger als 11 cm hast ist das lt Polizei Gefahr im Verzug. Wie jeder einzelen Polizist das handhabt ist auch eine andere sache
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Wie gesagt wie jeder Polizist das handhabt is eine andere sache. Nachdem wir alle in der EU sind gelten unsere Gesetze genauso für euch wie eure für uns. Und abgefahrene Reifen sind Gefahr in Verzug is das selbe wie wenn du zu tief unten bist und wo hängen bleibst und dabei einen Unfall verursachst ;-)
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für A fahrzeuge kann es ja sein, aber nicht bei ausländer, no way ...
vorallem nicht, wenn es noch komform ist, sprich dem eintrag entspricht
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