Totalschaden auf der Autobahn
Zitat:
Da kannste leider rechtlich nichts machen, der wusste schon genau, warum er "Teilespender" reinschrieb...
Denke das bringt dem Händler nichts?!
Mal abgesehen vom dem Alter, 14 Jahre.
Zitat:
Aber es gibt ne Klausel!!!! Ein Unternehmen darf rechtlich gesehen kein Auto verkaufen ohne eine Gewährleistungspflicht erfüllen zu müssen.
Darum geht es ja die ganze Zeit!
Das heißt konkret? Ist gerade sehr widersprüchlich.
MfG
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Hallo Mekkatronik,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Totalschaden auf der Autobahn"!
Gruß
Mitglied seit: 14.10.2006
Schweich
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Das ist vielleicht interessant wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn im Kaufvertrag unfallfrei steht.
Wenn das Auto jedoch mehrere Monate gefahren wurde und dann einen Motorschaden hat wird wohl kaum der Motor bezahlt werden.
Leute in welcher Welt lebt ihr?
Das wäre echt zu schön. Ich heize einfach ununterbrochen, warmfahren brauch ich ja jetzt nicht mehr, da ich ja den Motor bezahlt bekomme, wenn er kaputt geht und auf alles andere, was meinem Motor gut tut, kann ich auch verzichten.
Echt lustig zu lesen. Aber bitte realistisch bleiben. Schaut euch mal Fahrzeuge an, die 3-4 Jahre alt sind und durch einen kleinen Elektrikfehler (irgendein Sensor defekt) den Motorschaden erlitten haben. So, Garantie abgelaufen. Selbst da, gibt das Autohaus meist nur kulanterweise 50-70% der Kosten zurück.
Jetzt geh ich mir nächste Woche einen uralten BMW kaufen bei einem freien Händler für 1500-2500 Euro. Das Auto hat keine Mängel, keinen Unfall und das steht auch im Vertrag.
So ich bin doch klever und heize jetzt extrem ala Michael Schuhmacher. Geb der Kiste laufend den Begrenzer. Warmfahren? Nie gehört. Eben voll die Sau rauslassen und einmal wundere ich mich: geht nicht mehr.
Ich fahr zum Händler und sag ihm: Du hör mal, mein Motor ist kaputt. Du bezahlst das.
Händler: Nach einem riesen Lachanfall wird er dich wahrscheinlich vom Hof schicken udn fragen ob du noch alle Tassen im SChrank hast.
Bei solchen Geschichten wird dir einfach vorgeworfen mit dem Motor umgegangen zu sein wie die alte Sau. Das kannst du dann abstreiten, aber sowas kann man schlecht beweisen.
Ich will dir jetzt nicht unterstellen mit dem Auto gefahren zu sein, wie ein Henker. Es war nur ein Beispiel!
Wenn er das Auto als Auto verkauft ohne Einschränkungen muss er haften. Er verkauft es aber als Teilespender und nicht als fahrfähiges Auto. Was der Käufer damit macht ist seine Sache. Wenn ich mir morgen eine Karre für ein paar Euro zum Schlachten kaufe, das Ding auf die Bahn fahre und er mir kaputt geht, kriege ich es dann auch repariert? Wenn ja, gehe ich morgen los, da ich gerade ein Auto suche.
Zitat:
Das ist vielleicht interessant wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass es sich zum Beispiel um ein Unfallfahrzeug handelt
Das ist ein Fall von vielen im Sachmängelrecht!
Theoretisch hätte er (wer auch immer) dann das Recht auf Wandelung, Minderung (oder Umtausch) des Kaufpreises.
Es geht mir hier um die blanke theorie.
Ausserdem ist sie nicht monatelang mit dem Auto gefahren sondern ZWEI.
Jetzt wäre es interessant zu wissen wie ausschlaggebend solche Klauseln wie "Bastlerfahrzeug", "Teilespender" etc
im Vertrag zwischen Unternehmer und Privatperson sind.
Evlt weißt du da ja mehr, Rs-125-Killer?!
Bearbeitet von - Mekkatronik am 04.08.2007 21:34:49
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Ich vermute, dass diese Klauseln wirkungsvoll sind. Wäre es nicht so, würde es doch schon eine ganze Prozesslavine geben. Eigentlich ALLE Autos in der Klasse unter 5 Scheine werden doch als Bastlerfahrzeug, Teilespender oder Ähnliches verkauft. Würde es nichts bringen, wäre das ja komisch.
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Lange Rede - kurzer Sinn. Der Kaufvertrag ist rechtlich wirksam. Egal ob der "Teilespender, für Export oder Bastlerfahrzeug" drin steht. Du wirst den sogenannten Händler nicht drankriegen können und bleibst auf deinem kaputten Wagen sitzen. Da im Vertrag "Teilespender" stand und du den Vertrag mit besten Wissen und Gewissen unterzeichnet hast, ist ein wirksamer Rechtvertrag zustande gekommen. Du wirst dich in diesem Fall nicht mal auf das Sachmangelrecht berufen können.... Das ist traurig, aber wahr!
Wenn ein Gewerbetreibender ein PKW an eine Privatpersonen verkauft, haftet der Verkäufer 1 Jahr (im ersten halben Jahr sogar verschärft -> Beweislastumkehr). In dem ersten halben Jahr müsstest du dann beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat. In dem Zeitraum von einem Jahr könntest du Nachbesserung verlangen. Das aber nur, wenn nicht etwas wie "Export, Bastlerfahrzeug, Teilespender" oder ähnliches im Vertrag steht.
Andererseits frage ich mich, wieso du bei diesen möchtegern Händlern überhaupt Autos kaufst, wo du keine Garantie bekommst. Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen. Wenn es von einem Händler sein soll, dann von einem Vertragshändler, wo du auch Gewährleistung für deinen gebrauchten bekommst.
Bearbeitet von - stylympic am 04.08.2007 22:31:39
Bearbeitet von - stylympic am 04.08.2007 22:35:04
! ! ! Nur fliegen ist schöner als BMW fahren! ! !
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Zitat:
Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen.
(Zitat von: sTyLyMpIc)
So sehe ich das auch. Leider ist man oft gezwungen in der Preisklasse von so einem zu kaufen. Viele Privatleute wollen solche Mond-Preise, dass man nur die Wahl hat zwischen ersteigern und dubiosem Händler. Seriöse Händler mit Gewährleistung verkaufen leider keine Autos für kleines Geld.
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Zitat:
Zitat:
Das sind keine richtigen Händler sondern Leute, die an einem Kiesplatz 4 Gitter aufstellen,da ein paar Schrottkarren reinsetzen und sich Händler nennen.. Und jedes Fahrzeug wird als für Export oder Bastlerfahrzeug verkauft, um der Gewährleistung zu entgehen.
(Zitat von: sTyLyMpIc)
So sehe ich das auch. Leider ist man oft gezwungen in der Preisklasse von so einem zu kaufen. Viele Privatleute wollen solche Mond-Preise, dass man nur die Wahl hat zwischen ersteigern und dubiosem Händler. Seriöse Händler mit Gewährleistung verkaufen leider keine Autos für kleines Geld.
(Zitat von: Christian Sch.)
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass du mit Privatleuten sehr oft die besseren Geschäfte machst als mit den "Händlern". Und auch beim Privatverkauf hast du die Möglichkeit auf den WAgen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben, wenn was nicht stimmen sollte.
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Ich hatte bisher noch nie Probleme, da ich die Autos natürlich gut anschaue oder gleich defekt kaufe. Im Moment suche ich einen E34 525TDS und von Privat sind die Dinger so teuer, da denkt man echt die haben schlecht geträumt....
Durch meine Ausbildung zum Automobilkaufmann kann ich definitiv sagen, dass ein "Umtausch der Ware" nicht möglich ist. Wer schreibt denn sowas, dass das möglich sei????
Aber wie gesagt, wenn ein Unternehmen einer Privatperson etwas verkauft, muss, ich wiederhole, muß es eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten zahlen!!!!!
Er kann nur die Gewährleistung ausschließen,wenn der Käufer,also Du, auch eine Firma hättest.
Der Ausschluß einer Gewährleistung an Privatleute ist nicht möglich, also kannst Du ihn damit dranbekommen!!!
Mach es, ein versuch ist es wert!Die Bezeichnung " Teilespender" kann er mit dem Ausschluß der Sachmängelhaftung nicht begründen.
Wenn ein Händler nur zum Bsp. ein Getriebe verkaufen würde ( Sind ja auch Teile),dann muß er auch wieder eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten einräumen!!!
Grüße
Andre
Zitat:
Wenn ein Händler nur zum Bsp. ein Getriebe verkaufen würde ( Sind ja auch Teile),dann muß er auch wieder eine gesetzliche Gewährleistung von mind. 12 Monaten einräumen!!!
(Zitat von: bgssaarpfalz)
Gutes Beispiel. Verkauft er das Getriebe aber als DEFEKT oder als Teilespender, muss er natürlich nicht haften, wenn es defekt ist. Verkauft er das Auto zum Ausschlachten und es ist defekt, ist es genau so wie beschreiben und es liegt kein Sachmangel vor. Sollte es anders sein, sollten wir alle in Zukunft nur noch defekte Waren kaufen und über Gewährleistung reparieren lassen. So könnte man ja richtig schnell reich werden :-)
Habe eben mal nachgelesen:
§434BGB:
"...soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet"
Das ist hier eindeutig der Fall. Das Auto wird als Teilespeder verkauft und ist hierfür bestens geeignet.
MOMENT !!!!!
ein vermerk wie teilespender o.ä. ist unzulässig, sobald das Fahrzeug über einem gewissen preis liegt (ich galub des sind so ca 500 euro) für alles drüber muss er sachmangelhaftung übernehmen !!!!
dadurch, dass du in den ersten 2 monaten einen motorschaden hattest, muss der verkäufer beweisen das der schaden beim verkauf nicht da war (fast unmöglich)
MEIN RAT! !!!!!
geh am besten zum anwalt, investier die 50 euro in ein beratungsgespräch und du kannst dir deiner sache sicher sein.
Hubraum statt Wohnraum !!!
Zitat:
ein vermerk wie teilespender o.ä. ist unzulässig, sobald das Fahrzeug über einem gewissen preis liegt (ich galub des sind so ca 500 euro) für alles drüber muss er sachmangelhaftung übernehmen !!!!
(Zitat von: plax)
Das glaube ich nicht, müßte aber wirklich ein Anwalt klären. Sollte das stimmen, müssen wir dringend bei ebay zuschlagen. Da gibt es so viele schöne Teilespender für deutlich über 1000 Euro. Aber die meisten sind schwer vom Hof zu fahren....
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Zitat:
Er kann nur die Gewährleistung ausschließen,wenn der Käufer,also Du, auch eine Firma hättest.
Der Ausschluß einer Gewährleistung an Privatleute ist nicht möglich, also kannst Du ihn damit dranbekommen!!!
Grüße
Andre
(Zitat von: bgssaarpfalz)
Die Klausel "Export, Bastlerfahrzeug etc" ist 100% zulässig.
Wenn das Fahrzeug für Export, als Teilespender, als Bastlerfahrzeug oder im Kundenauftrag vekauft wird, ist der gewerbliche Verkäufer von der Haftung ausgeschlossen (siehe: BGH - VIII ZR 175/04 ). Mit seiner Unterschrift erklärt der Käufer, dass er dem Vertrag zustimmt!!! Du kannst also den besten Anwalt einschalten, der könnte aber auch nicht weiterhelfen. Sobald der Käufer mit bestem Wissen und Gewissen unterschreibt, ist das Kind in den Brunnen gefallen. Glaub mir, ich weiss wovon ich spreche. Unser betroffener Kollege kann sich ja von einem Anwalt beraten lassen und anschließend wieder hier reinposten. Er hat
keine Chance den Verkäufer dranzukriegen.
Die Realität und das gelernte liegen fast immer weit auseinander.
Bearbeitet von - stylympic am 05.08.2007 01:05:04Bearbeitet von - stylympic am 05.08.2007 01:06:05
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Zitat:
Die Klausel "Export, Bastlerfahrzeug etc" ist 100% zulässig.
Hat nie jemand bestritten.
Und ich sage es noch einmal:
Wenn der Kauf zwischen einem Unternehmer und einer Privat- (natürlichen-)...person abgeschlossen wird, kann der Händler sich Floskeln wie Bastlerfahrzeug, Teilespender oder Export in die Haare schmieren oder sich dahin stecken wo die Sonne nicht scheint!
Er wird immer die mindest Gewährleistungspflicht von 12 Monaten an den Hacken haben!!!
Autos für den Export dürfern exportiert werden, Fhz´s für Händler an Händler verkauft werden.
Wenn es den Anschein hat dass diese Klauseln in den Vertrag aufgenommen wurden um aus der Haftpflicht zu kommen ist es nicht rechtens.
Zitat:
Bis 6 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel und muss im Streitfalle auch beweisen, dass er den Wagen dem Käufer mangelfrei übergeben hat (Beweislastumkehr). 6 bis 12 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler (oder jeder andere Unternehmer) haftet als Verkäufer für alle Mängel. Der Käufer muss allerdings im Streitfalle beweisen, dass der Wagen schon bei Übergabe mangelhaft war. 12 bis 24 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler darf die Haftung für Mängel für diese Zeit im Kaufvertrag ausschließen. Wirksam ist der Haftungsausschluss allerdings nur, wenn der Käufer die Klausel unterschrieben hat oder sie Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers sind und der Käufer von den AGB auf zumutbare Weise Kenntnis erlangen konnte (zum Beispiel durch deutlich sichtbaren Aushang). 24 bis 36 Monate nach Übergabe des Autos an den Käufer: Der Händler haftet nur noch für einen „arglistig verschwiegenen Mangel“. Das sind solche Fehler am Auto, die der Händler dem Käufer wider besseren Wissens nicht mitgeteilt hat. Als Sachmangel im Sinne des neuen Gewährleistungsrecht gilt alles, was von der vertragsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes abweicht. Ein Auto muss also zumindest fahrtüchtig und verkehrssicher sein. Ausnahme: Der Händler haftet nicht für Mängel, die er sich vom Käufer beim Kauf des Autos hat quittieren lassen. Die Rechte des Käufers Liegt ein Mangel vor, für den der Händler haftet, kann der Käufer folgende Rechte geltend machen: Kaufpreisminderung – Der Käufer bekommt einen Teil des Kaufpreises zurück und behält das defekte Auto. Rücktritt vom Vertrag – Der Käufer gibt das Fahrzeug zurück und bekommt sein Geld zurück. Dabei muss er sich die zwischenzeitliche Nutzung des Autos mit 0,67 Prozent des Kaufpreises je 1.000 gefahrene Kilometer anrechnen lassen. Schadenersatz – Der Händler muss auch Folgeschäden bezahlen, zum Beispiel die Kosten eines Unfalls, der wegen des Fahrzeugmangels passierte.
Edit:
Mein Gott, alles nicht so einfach.
Hab dann doch noch etwas gefunden.
Alleine der Zusatz
"zum Ausschlachten"bringt den Händler auf die sichere Seite.
Oder wie stylympic schon sagt, "im Kundenauftrag". Weil dann ein Vertrag zwischen privat und privat entsteht.
Oder der Käufer weist im Vertrag konkret auf die Mängel das Fhz hin.
Zitat:
Alle Angaben ohne Gewähr! Für Fehler und daraus entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 05.08.2007 08:47:24
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Vielleicht steht noch was im KLeingedruckten, das hilft auch manchmal.
MfG
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Also, bevor uns noch weiter die Finger wund schreiben und uns fast an die Gurgel gehen, sollte unser betroffener Kollege sich Rat von einem Anwalt holen. Der kann definitiv sagen, was da noch zu machen oder auch nicht....
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Das meine ich auch der Händler kann alles in seinen Kaufvertrag reinschreiben (bastlerfahrzeug Teilespender usw.)was er will, er hat trotzdem eine gewährleistung zu leistung wenn er an Privat verkäuft!!!!!!!!!!
Zitat:
Das meine ich auch der Händler kann alles in seinen Kaufvertrag reinschreiben (bastlerfahrzeug Teilespender usw.)was er will, er hat trotzdem eine gewährleistung zu leistung wenn er an Privat verkäuft!!!!!!!!!!
(Zitat von: Phil83)
Nö. Habe ja schon das BGB zitiert. Er haftet nur, wenn es sich um einen Sachmangel handelt, also das Fahrzeug von der Beschreibung abweicht. Das ist hier nicht der Fall. Das Auto ist als Teilespender verkauft und genau dafür eignet er sich auch. Zu nichts anderem. Wenn du eine Handyatrappe kaufst kannst du dich auch nicht beschweren, weil du damit nicht telefonieren kannst.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 05.08.2007 13:54:27