Totalschaden auf der Autobahn
schau mal hier in die kleinanzeigen. oder bei ebay natürlich.
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Mitglied: seit 2005
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Hallo BmW-MoGuL,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Totalschaden auf der Autobahn"!
Gruß
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 07.07.2007
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21 Beiträge
hmmm also meint ihr von wegen: "oh ich bin auf der autobahn stehen geblieben... so ein ärger... wo bekomm ich nun nen neuen motor her? kannst du mir einen besorgen?" oder wie mache ihc das... sorry steh grad echt bissl aufm schlauch. wie würdet ihr das sagen dass es zieht?
BMW fahrer sind SEXY !!!
:-)
Würde eventuell sogar auf m43 umrüsten.
Oder bleibst bei m40 dann kannst auch Motor aus e30 nehmen, kriegst ja fürn appel undn ei
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
besser als wenn du gleich auf konfrontation gehst. da macht er dann dicht und rechtlich scheint er im vorteil zu liegen!
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LinkLinkdas erste scheint das bessere angebot, habs aber nicht gelesen!
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Sagst ihm auf jeden Fall das dich das Ankotzt weil solange hast du das Auto ja noch nicht und ob der eventuell Möglichkeit hat einen ATM zu besorgen usw. und dann je nachdem wie der reagiert mal gucken
Wir zahlen ein halbes Jahrhundert und knien vor der Welt, so manch ein Gebilde aus Lügen einst zerfällt, wir sind nun mal ein Tätervolk für alle Zeit und ihr euch selbst eure Verbrechen verzeiht.
also das zweite scheint das bessere angebot zu sein! jetzt gelesen...
frag aber auch auf schrottplätzen in deiner nähe nach!
und wie gesagt, versuch die kosten zumindest mit dem händler zu teilen. vielleicht übernimmt er auch die gesamtkosten, wenn du sagst, du baust ihn ein!
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Da sie ja vom Händler gekauft hat, greift da nicht die, seit 2002 eingeführte, Sachmängelhaftung???
Es muss nur klar sein dass es sich um einen
Verbrauchsgüterkauf handelt.
Also ein Vertragsabschluss zwischen Unternehmer und Privat- (natürliche-)...person.
Die Sachmängelhaftung kann nicht einfach ausgeschlossen, höchstens auf ein Jahr verkürzt werden.
In diesem einen Jahr muss der Verkäufer, wie oben schon gesagt, für Sachmängel haften die bereits beim kauf vorlagen.
Und da der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf aufgetreten ist gilt hier die Beweislastumkehr, d.h. es wird vermutet dass der Schaden bereits bei Kauf vorlag.
In dieser Zeit hat der Verkäufer das Problem, nach den sechs Monaten liegt es beim Käufer.
Selbes Recht hat man ja auch im Einzelhandel, sprich Garantiehaftung.
Die Klausel "Bastlerfahrzeug" ist nicht zulässig!!!
Damit der Verkäufer aus der Haftung genommen wird muss er auf konkrete Mängel hinweisen.
Also er hätte z.B. schreiben müssen ZKD defekt, selbst dann ist es nichts 100%iges!
Alsooo, mit dem Recht haben und Recht bekommen ist es ja immer so ne Sache, aber so schlecht sieht es für dich garnicht aus!
Wichtig ist nur dass du Privatperson bist, vom Händler gekauft hast, der Schaden innerhalb der ersten sechs Monate aufgetreten ist!!!
Mach dich da nochmal schlau!
da da di, da da da di da da....wer nicht fragt bleibt dumm *sing*
Edit: Puh, is schon so spät.
Gibt ja noch die Klausel mit dem arglistigen verschweigen von Mängeln!
Wenn der Verkäufer dann schon solche Spiränzchen wie "Bastlerfahrzeug" in den Vertrag schreibt, sonst aber sagt Fhz ist top-i.o., kann man ja auch davon ausgehen dass ihm gewisse Mängel bekannt sind und er sie dir nicht mitgeteilt hat.
Bearbeitet von - Mekkatronik am 04.08.2007 04:13:15
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Wenn er das Fahrzeug zum Verwerten verkauft, muss er nicht haften. für Schrott gibt es doch keine Sachmängelhaftung. Wenn jemand ein Totalschaden oder Brandschaden verkauft, haftet er auch nicht, wenn das Auto nicht oder nicht lange fährt.
Was erwarten denn manche Leute für 2000 Euro vom HÄNDLER? Ich würde mich einfach etwas ärgern und den Wagen reparieren. Die M40-Motoren sind teilweise für unter 100 Euro bei Ebay zu haben.
Ihr müßt das Problem auch mal von der anderen Seite sehen. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt in der Preisklasse unter 5000 Euro auf die Gewährleistung zu verzichten, wird es bald für uns Deutsche keine Autos mehr in dieser Preisklasse geben, weil die alle ins Ausland gehen würden. Es ist ja eh schon schwer an die günstigen Autos zu kommen, da die ja eigentlich für Export oder Wiederverkäufer sind. Je mehr Leute sich diese Autos holen und versuchen trotzdem volle Gewährleistung raus zu holen, je geringer wird das Fahrzeugangebot.
Ein Händler macht an so einem Auto ein paar Hundert Euro Gewinn. Wenn er dafür alle Teile austauschen müßte die im nächsten Jahr kaputt gehen werden, kann er seinen Laden dicht machen.
Bearbeitet von - Christian Sch. am 04.08.2007 10:04:29
@Christian
Da hast du sicherlich Recht!
Händler ziehen bei solchen Angeboten sicherlich den kürzeren.
Nur wo hat er erwähnt dass dieses Auto zur Verwertung oder als Schrott verkauft wird?
Wenn er solche Schoten macht gibt es da sicherlich andere Möglichkeiten, z.B. den Verkauf über dritte (Mitarbeiter) um aus der Sachmängelhaftung zu kommen.
Ich würde sagen unter den Umständen hat er schlechte Karten! Bin aber auch kein Jurist.
Zumal sie sagt dass das Auto von Anfang an stark gequalmt hat.
Sicherlich ihre Schuld so einen blauäugigen Kauf zu machen aber auch kein feiner Zug von einem Fachmann so ein Auto als i.O. an einen Laien zu verkaufen.
Selbst mit der Klausel "Bastlerfahrzeug", sollte er es als Händler besser wissen!
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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Das Fahrzeug wurde doch wie beschrieben als "Teilespender" verkauft und außerdem, seit wann greift beim Motor die Sachmängelhaftung und Sie ist damit ja immerhin 2 Monate spazieren gefahren bis was passierte.
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Mitglied seit: 14.10.2006
Schweich
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74 Beiträge
Also so schlecht das jetzt für dich klingt, aber da wirst du gar nichts erreichen, wenn der Händler nicht kulant ist.
Denn rechtlich gesehen, muss er dir gar nix geben. Denn er hat ja schließlich ausdrücklich geschrieben, dass es sich um ein Teilespender handelt und du hast es unterschrieben.
Desweiteren kann dir keiner vorhersagen wie lange ein Motor noch genau hält. Dieser Motor hat sicherlich seine Anzeichen gehabt, dass er nicht mehr lange macht, bloß hats von euch keiner gemerkt.
Du kannst einfach nicht erwarten, dass du auf einen 14 Jahre alten Motor noch Garantie bekommst, zumal es ein Verschleißteil ist. Ganz nebenbei der Grund des Schadens ist auch ein Verschleißteil und da du die ausschlagende Temperatur nicht bemerkt hast, wird er dir noch unterstellen, dass du es selbst schuld bist.
Also, besorg dir für 100-200 Euro neuen Motor und gut ist!
Was war das denn für ein "Händler" wenn ich fragen darf? Ein Autohaus oder wieder so ein Wald und Wiesen Abzocker a´la "Autoparadies" oder sowas? Bei einem Autohaus lässt sich vieleicht noch was machen, bei den Wohnwagenbetrügern sicher nicht.
Zitat:
Das Fahrzeug wurde doch wie beschrieben als "Teilespender" verkauft und außerdem, seit wann greift beim Motor die Sachmängelhaftung und Sie ist damit ja immerhin 2 Monate spazieren gefahren bis was passierte.
Solche Aussagen wie Teilespender oder Bastlerfahrzeug haben bei der Sachmängelhaftung keinen Wert.
Und auch dass die Sachmängelhaftung bei einem Motorschaden NICHT haftet kannst du so pauschal nicht sagen.
Hier mal zwei Beispiele:
Sachmangel Motorschaden 1...viel Spass beim lesen :)
Sachmangel Motorschaden 2Natürlich liegen hier andere Ursachen vor, soll nur zeigen dass es trotzdem möglich ist!
Im Fall der Fälle dürfen sich dann Gericht bzw Revisionsbericht und Gutachter streiten (die sich meistens auch nicht einig sind) und letzten endes entscheiden dann Verfahrensfehler.
Nach dem ganzen gelese bin ich aber auch der Meinung dass sich das in deinem Fall nicht lohnt. Chancen hättest du , steht aber in keinem Verhältnis zum Aufwand dem Risiko und evtl Kosten!!!
Versuch dich trotzdem irgendwie mit dem Verkäufer zu einigen, z.B. du stellst den Motor...er baut ihn ein. Er stellt den Motor...du lässt ihn einbauen.
Oder du lernst aus der Geschichte, achtest das nächste mal besser auf das was du dir kaufst, nimmst Personen mit Fachkenntnissen mit.
Wie auch immer, ist viel Lehrgeld.
So bleibt es wenigstens im Kopf hängen.
SHG --> Säufer, Huren & Ganoven!
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erst versuchen auf vernünftigen wege und dann kannst ja mal mit anwalt drohen. glaube aber nicht das es was bringen wird.
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Zitat:
Knapp 10.000 Euro hatte er für den Gebrauchtwagen ausgegeben, einen Diesel, gerade einmal vier Jahre alt und mit 80.000 Kilometern auf dem Tacho. Doch nur dreieinhalb Monate und 8.000 Kilometer später war der Motor Schrott. Der Käufer verlangte vom Verkäufer, den Wagen zu reparieren.
4 Jahre statt 14, kein wirklicher Vergleich
Zitat:
Ich kann einen Motorschaden haben, der ist bei 70.000 Kilometer noch nicht unbedingt angezeigt, bei 150- bis 200.000 Gesamtkilometer - da ist er durchaus angezeigt, weil dann das übliche Lebensalter des Fahrzeugs erreicht ist.
Sollte wohl der Fall sein.
Zitat:
Vor allem sollte sich der Käufer vor dem Kauf versichern, dass das Auto in Ordnung ist. Auch die Probefahrt hält die ADAC-Anwältin für sehr wichtig. Denn wenn Fehler schon vor der Übergabe auffallen, kann der Käufer den Wagen noch ablehnen.
Zitat:
Hab ich den Wagen erst mal mit nach Hause genommen und stelle erst im Nachhinein fest, welche Mängel vorhanden sind, dann muss ich wiederum zweimal nachbessern lassen, bevor ich überhaupt vom Vertrag zurücktreten kann.
Und der Wagen aud dem 1. Beispiel auch über 8000€ Euro und 6 Jahre alt, bei einem 14 Jahre alten Auto Sachmängelhaftung auf den Motor??? Wenn als "Teilespender" verkauft? na, beim besten Willen, daran glaub ich ja nun wirklich nicht. Ich würde versuchen nett mit dem zu reden, vielleicht auch noch vom Anwalt beraten lassen, aber jeder Gang vor Gericht macht das Auto doppelt und dreifach teuer.
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Zitat:
jeder Gang vor Gericht macht das Auto doppelt und dreifach teuer.
Sischa, sischa.
Nur nicht zwingend für den Käufer.
Und das wurde hier von vornherein ausgeschlossen.
Sicher sind 14 Jahre keine gute Ausgangsposition, nur ebend nicht unmöglich und abhängig von den verschiedensten Faktoren.
Im selben Fall, nur mit anderen Personen, kann schon wieder ganz anders entschieden werden.
Fazit (meins):
Augen auf beim Budenkauf!
...und noch viel Erfolg bei der Geschichte.
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Hallo,
ich bin gelernter Automobilkaufmann.
Da kannste leider rechtlich nichts machen, der wusste schon genau, warum er "Teilespender" reinschrieb...
Aber es gibt ne Klausel!!!!
Ein Unternehmen darf rechtlich gesehen kein Auto verkaufen ohne eine Gewährleistungspflicht erfüllen zu müssen.
Deswegen liest man bei vielen Inseraten "Verkauf nur an Händler oder Export".
Mein Tipp: Auf jeden Fall mal mit nem Anwalt reden!
Biste im ADAC? Die haben ne Rechtsberatung!!!!
Gruß
Andre
Mitglied seit: 30.03.2007
Meldorf (Dithmarschen)
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482 Beiträge
so mal nebenbei....
habe noch nen rumpfmotor, also den motornlock vom 318i (316 müsste gleich sein), wirst auch noch den M40 motor haben oder?
möchte 50€ dafür haben...
ist der leere motorblock mit kolben...eben was kauputt ist beim kolbenfresser...
habe den motor aufgrund eines nockenwellenschadens geschlachtet...
bei interesse kannst dich ja mal melden
Also wenn vor Gericht da etwas bei raus kommt, wäre es echt der Tod für alle Autohändler die an Deutsche verkaufen. Ein 14 Jahre altes Auto für 2000 Euro und dann soll der Händler für einen Motorschaden haften und das obwohl er von vorn herein gesagt hat, dass Auto dient als Teilespender? Wenn das Auto ein paar Jahre alt und knappe 10 Wert würde ich es anders sehen, aber in diesem Fall echt nicht.