Zitat:
ein Hinweis dabei dass das Fahrzeug, falls es mit Kennzeichen und Vers-Schutz übergeben wird, innerhalb einer gewissen Frist vom Käufer abgemeldet werden muss.
Somit bist du auf der sicheren Seite falls der damit Scheisse bauen sollte.
das ist leider kein schutz!
ein freund von mir hatte dies auch so gemacht, der käufer fuhr noch ewigkeiten auf seinem versicherung weiter und zum krönenden abschluß baute der auch noch einen unfall.
für diesen schaden inkl. hochstufung mußte der versicherungsnehmer aufkommen!
(und das war nicht der käufer!)
das ganze mußte er sich zivilgerichtlich wieder einklagen, mit der folge, dass der käufer jetzt einen titel hat.
und dreimal dürft ihr raten wer auf den schaden sitzen geblieben ist?
zwei andere freunde hatten es auch schon, dass die käufer noch ewigkeiten auf deren versicherung rumgefahren sind.
wobei ich bei denen auch nicht weis, ob im kaufvertrag auch eine frist zur ab/ ummeldung stand.
ich weis nur das sie die versicherung nicht kündigen konnten ohne abmeldung!
Fazit: NIE einen wagen angemeldet verkaufen bzw. ubergeben.
man kann sich ja auch zum ummelden bei der zulassungsstelle treffen.