Hallo, ich war letztens beim Arbeitsamt und meine "Arbeitsvermittlerin" gab mir eine "Einladung" zu einer Maßnahme, diese fängt am 2.7. an. Da mein Arbeitslosengeld auch an diesem Zeitpunkt endet sagte sie zu mir ich müsste nicht daran teilnehmen (könnte aber wenn ich wollte), denn ich hätte keine Leistungssperrung zu befürchten weil das bei Arbeitslosengeld 2 anders geregelt ist.
Stimmt das.
Gruß Stefan.