alles schön und gut, mit zwei Zeugen und ner Anzeige ist aber nicht zu spassen.
Warte ab wie es sich anlässt.
Mitglied: seit 2005
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Hallo Mr.Olzo,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "beamtenbeleidigung"!
Gruß
wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/11/1281311/1280_6461666664613636.jpg
Zitat:
wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..
(Zitat von: Evolution)
Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...
Hip Hop hieß früher stottern und war heilbar
Wer is eigentlich dieser LAN? Und warum schmeißt der immer so viele Partys?
Zitat:
Zitat:
wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..
(Zitat von: Evolution)
Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...
(Zitat von: E30massder)
hat ja keiner Gesagt,aber Beleidigung, eine Anzeige und zwei Zeugen
In der regel kostet eine beamtenbeleidigungen zwischen 600 und 650 euro. die summe wird dann einer gemeinnützigen einrichtung gespendet. Arbeitskollege hat mal aus seinem auto raus zu nem polizisten arschloch gesagt und der wiederrum hat das aus seinem auto gehört. dazu bekommt man noch ne anzeige wegen beamtenbeleidigung die wiederrum in deinem führungszeugnis steht. alternativ: anwalt nehmen bissel mehr zahlen und so der anzeige und dem eintrag entgehen. der arbeitskollege von mir hat es so gemacht musste dann ca. 1000 euro (650 polizei + 350 anwaltskosten) zahlen.
Ich denke du hast ein kleines problem !!!
MfG
Bearbeitet von - kühlbomber am 04.06.2007 19:53:57
Wer andere in der Kurv verbrät, hat meist ein 2-takt Heizgerät!
Suzuki RV50 rockt
§185 Beleidigung:
Beleidigungen werden in aller Regel mit Geldstrafe geahndet. Rechnen können Sie mit einer Strafe von 10 bis 30 Tagessätzen. Noch teurer kommt die Beleidigung von Polizisten. Je unverschämter, desto teuerer dürfte es werden. Ein ausgestreckter Mittelfinger kann Tausende kosten. Die Höhe eines Tagessatzes berechnet sich nach Ihrem Einkommen. Der mittellose Langzeitstudent kann mit einem niedrigeren Tagessatz rechnen als der Konzernmanager. Deshalb erscheinen manche Beleidigungen trotz Verhängung gleicher Tagessätze als sehr hart bestraft.
Neben einer Strafverfolgung können Sie sich übrigens auch schmerzensgeldpflichtig machen. Das hängt davon ab, ob der Beleidigte seine Ansprüche auf dem Zivilrechtsweg Ihnen gegenüber geltend macht.
Mitglied seit: 20.01.2006
Hildesheim
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345 Beiträge
Zitat:
Zitat:
wikipedia?
ich bitte euch...
da kann hunz und kunz zeug reinschreiben was nicht immer unbedingt stimmen muss...wikipedia ist kein lexikon..
(Zitat von: Evolution)
Trotz allem gibt's den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht explizit als solchen...
(Zitat von: E30massder)
§1 des Grungesetzes(oder welcher auch immer) sagt aus, vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Was auch sagt, daß ein Beamter kein besserer Mensch ist, als ein Ottonormalbürger.
Schmerz ist nichts anderes als Schwaeche, die den Koerper verlaesst....
Mitglied seit: 13.05.2005
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177 Beiträge
Nur weil er ne Uniform dran hat, sollte es ihn nich schwerer treffen als andere. Kurze Frage nebenbei. Warum hat du das zu ihm gesagt?
Und wenn er privat da war, also in Zivil, fällt es doch nicht unter "Beamten" Beleidigung oder?
Bearbeitet von - Boogie am 04.06.2007 23:15:49
Marauder haun eig alles vom Protoss weg was am boden herum latscht
Den genauen Sachverhalt werde wir hier wohl nie erfahren.
Trotzdem meine Meinung: Wer Bullenschwein sagt weil er Polizisten dafür hält, dem gehört eine eingschenkt.
(wenn ich schon MC-Kulak lese....)
Mitglied seit: 30.07.2005
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135 Beiträge
Zitat:
Den genauen Sachverhalt werde wir hier wohl nie erfahren.
Trotzdem meine Meinung: Wer Bullenschwein sagt weil er Polizisten dafür hält, dem gehört eine eingschenkt.
(wenn ich schon MC-Kulak lese....)
(Zitat von: mucoutback)
@mucoutback
Aber du hast das recht über welche zu Urteilen die zB mc-kulak heißen oder? Denke du bist so ein BEAMTER sonst würdest vielleicht eine andere Aussagen machen.Denn nicht alle B.... sind nette Kerle gibt auch andere.Sieht man ja.Darf man denn schon Privat nicht mehr sagen was man von einen hält? Armes Deutschland!!Mir wäre es auch egal wer vor mir steht denn sage ich auch meine Meinung egal ob Polizist usw. Ist auch kein anderer Mensch wie ich oder sind die Götter in Grün???
Mitglied seit: 12.07.2006
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117 Beiträge
sehe ich auch so...vor allen Dingen hatte er ja was getrunken. Und da jeder anders reagiert denke ich das sollte man ihm nicht allzu übel nehmen das im das "rausgerutscht" ist !!!
Will mal hoffen das das Verfahren der Umstände halber eingestellt wird.
Sind ja alles auch nur Menschen und nicht perfekt. Das so zu bestrafen wäre totaler schwachsinn meiner Meinung nach.
Beam me up
Mitglied seit: 04.08.2006
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253 Beiträge
er ist zunächst mal beamter auf probe weil er anwärter ist danach wird er dann vollwertiger beamter
mach dich neht verrückt! bekommst 650€ strafe oder wenn du nicht arbeitest dann sozialstunden!
ich wurde angezeigt wegen wiederstand gegen vollstreckungsbeamte und beleidigung, hab aber paar schlimmere sachen gesagt und getan!
und zu den besserwissern hier, warum kann man nicht die meinung gegen über einem polizisten sagen?
ich kenn einige polizisten persönlich, wo wirklich super typen sind! und auch sonst gibt es sehr nette! aber es gibt halt ein paar wo sonst nix zu melden haben und dann denken wenn sie ne uniform anhaben das die was sind!
und grad die machen immer ihr maul auf! und solche mache ich immer blöd an! und da ist es mir egal ob der ne uniform an hat oder sonst was!
gruß
gruß
Er steht aber in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis....naja wie auch immer der Öffentlichkeitsfaktor ist sehr entscheidend. Die "Beleidigung" muss geeignet, sein den Berufsstand des Polizisten in der Öffentlichkeit zu diskreditieren (Uniform oder Zivilkleidung) ansonsten ist es wohl eher ne stinknormale Beleidigung. Da er in zivil und wahrscheinlich auch ausserhalb des Dienstes da gewesen ist (warum hat er denn die Kollegen gerufen, hätte das Ding ja auch selbst aufnehmen können). War bestimmt son wichtiger, oder? Auf die Aussage, Du hattest was getrunken wirst Du Dich in jedem Falle nicht zurückziehen können, egal wie de Sache ausgeht
Hast du dir mal überlegt, ob vielleicht mit einer Entschuldigung alles erledigt wäre?
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 17.03.2007
Munster
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13 Beiträge
das glaube ich nicht.wer weis was er dann beim gericht labern kann zb das ich in bedroht habe das er die anzeige zurückzichen soll usw .wenn er schon so ein arsch ist das er selber nichts machen kann sonden über seine kolegen dann kann ich in alles zu trauen.
Also meiner Meinung nach wär es einen Versuch wert. Sorg für nen Zeugen und auch wenn er die Anzeige nicht zurückzieht, wird es auf jeden Fall milderne Wirkung haben, wenns wirklich vor´s Gericht geht.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.