15 Euro Strafe weil Auto nicht abgeschlossen... (geschlossen)
Also Tocket an die Scheibe und abhauen und Wagen offen lassen? Geht ja mal gar nicht...
Mitglied: seit 2005
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Hallo E36-Freak,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "15 Euro Strafe weil Auto nicht abgeschlossen..."!
Gruß
ja schon heftig!
würde mich auch ärgern!
wenn die ganz gestört sind, dann strafens dich auch, wennst das cab offen stehen läßt!
irgendwie habens ja recht, aber 1) 15€ ist zuviel, weil man macht das nicht mit absicht
2) haben die einen knall!
sollte man denen mal sagen, dass man ja nicht absichtlich will das einen der bimmer gestohlen wird.
das war sicher irgendein neidhammel!
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frauen sie wie autos, je schöner sie sind, desto teurer werden sie ...
Würdet ihr als Ornungsamtsmensch stundenlang in der Hitze stehenbleiben nur weil einer sein Auto nicht zugesperrt hat?
Ich glaube nicht. Und das ist auch nicht deren Aufgabe.
Die hätten ne Sicherungsverwahrung anordnen können, aber dann wärs richtig teuer geworden.
Ich an deren Stelle hätte dir aber den Strafzettel innen aufs Lenkrad gelegt ;)
Aber du hattest halt einfach Pech.
Dein Auto war halt offen und grad genau die richtige Politesse (die seit Jahren keinen Sex mehr hatte) kam vorbei und hat dir die 15€ reingedrückt.
Hatte meinen alten Golf schonmal 6h lang in der Nürnberger City offen stehen lassen.
Da war weder ein Strafzettel dran noch hat was gefehlt. Und da sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ein Paar Politessen dran vorbeigelaufen.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
Aber eigentlich ist es blödsinn denn:
- Der den Wagen wirklich klauen kann, der bekommt die Türen eh in 2 Sekunden auf. Das ist nicht das schwierige. Schwer wird die EWS
- Wenn ich mein cab offen rum stehen lasse dann ist das mein ding und ich hab mir auch was bei gedacht. Aus dem grund hab ich meine Radarsensoren so eingestellt, dass der Voralarm gibt wenn man in die nähe der scheibenwischer kommt.
Vielleicht reichts ja mal für nen kleinen herzinfalkt bei so nem freak. :)
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
Zitat:
- Der den Wagen wirklich klauen kann, der bekommt die Türen eh in 2 Sekunden auf. Das ist nicht das schwierige. Schwer wird die EWS
(Zitat von: Maveric)
Es geht ja nicht nur um das Fahrzeug an sich, sondern auch um die sich darin befindlichen Gegenstände.
"Gelegenheit macht Diebe!"
Zitat:
Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
(Zitat von: Bru)
Polizei darf, Ordnungamt darf nicht....verschließen.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Polizei Muss....hat ne Garantenpflicht
Hinweis:
Zwischen obenstehenden und untenstehenden Themen liegt ein Zeitraum von mehr als 12 Monaten
Sei doch froh, dass das Ordnungsamt nicht eine Mindermeinung in der Literatur vertritt, wonach ein nicht abgeschlossenes Auto schon als Anstiftung zum Diebstahl gewertet werden soll. Das wäre dann nämlich eine Straftat und da kommst du nicht so billig davon.
Außerdem sind 15 euro doch verdammt wenig, wenn du bedenkst, welchen Schaden ein gestohlenes Auto dargestellt hätte, auch für deine Versicherung. Also nicht so viel jammern meine Damen und Herren!
Mitglied seit: 16.07.2007
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Nach einem Jahr dürften das nun schon 25€ ordnungsgeld sein...
*duckundwech*
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:
Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
(Zitat von: Bru)
sei froh das er das nicht gemacht hat! :-)
den wagen von nem freund haben sie abschleppen lassen!
der wagen wurde dann "sicherheitsverwahrt" = sehr hohe parkgebühr!
der war daraufhin bei der ADAC rechtsberatung, den dass steht eigentlich überhaupt nicht im verhältnis (so sollte jeder klardenkende meinen!), aber das gesetz sieht das anders und da bist du mit den 15€ sehr preiswert weggekommen.
@JuniaJean
ich frag mich warum du eine antwort auf einen so alten thread gibst?Bearbeitet von - Pug am 20.05.2008 16:40:45
Nu mal los....
Zitat:
Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!
und was sagste wenn dein auto plötzlich weg ist ?? dann heulste rum, sei doch froh das dich jemand darauf hinweist !
mfg
also ich würde ja ne anzeige aufgeben das dir jemand das portemonaie aus dem VERSCHLOSSENEN fahrzeug geklaut hat..
und dann gleich einspruch einlegen weil das auto verschlossen war als du es verlassen hast...
Erdbeben abschalten, Sofort!
Tsunami, Nein Danke!
Zitat:
also ich würde ja ne anzeige aufgeben das dir jemand das portemonaie aus dem VERSCHLOSSENEN fahrzeug geklaut hat..
joa is klar.... für 15€ verwarngeld, eine straftat begehen, indem man eine andere straftat vortäuscht.... ;-)