15 Euro Strafe weil Auto nicht abgeschlossen... (geschlossen)
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Mitglied seit: 26.02.2007
Behringersdorf
Deutschland
24 Beiträge
Hallo zusammen,
glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...
Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!
Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...
Mitglied: seit 2005
Deutschland
Hallo Bru,
schau mal hier
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Gruß
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Zitat:
Hallo zusammen,
glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...
Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!
Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...
(Zitat von: Bru)
Das ist leider okay. Die Polizei bzw. das Ordnungsamt hat dich drauf hinzuweisen dein Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen. Dazu gehört neben das falsche Parken auch das Auto vor Diebstahl zu schützen, sprich abzuschließen. Weil, du bist der erste der dann eine Anzeige aufgibt wenn es weg ist. Hab das jetzt schon öfter gehört.
Gruss
Mitglied seit: 10.04.2006
Idar-Oberstein
Deutschland
1312 Beiträge
Das legen die glaub ich so aus:
'Verleitung zum diebstahl'
Das ist Deutschland da wird halt mit allem Geld gemacht.
MFG: Sven
http://s8.bitefight.de/c.php?uid=21566
Zitat:
Das legen die glaub ich so aus:
'Verleitung zum diebstahl'
Das ist Deutschland da wird halt mit allem Geld gemacht.
MFG: Sven
(Zitat von: reaver)
Jop, das ist mir grad nimma eingefallen :-)
jop ist ordnungsgemäß. in der stvo vorne weiter...irgendwas zwischen § 15 und 30 glaub ich :)
da steht,dass der fahrzeugführer dafür zu sorgen hat,dass das kfz ordnungsgemäß verschlossen ist.
dich haben halt gerad die erwischt,die sowas auch zu papier bringen und nicht drüber weg sehen ;)
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.02.2007
Behringersdorf
Deutschland
24 Beiträge
Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:
Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
find das ganz ok.. Die 15euro werden dir eine Lehre sein.. Nächstes mal schaust du 2x ob du abgeschlossen hast *g*
Zitat:
Hallo zusammen,
glaub ich werd nicht mehr, komm grad von der Arbeit heim, seh ich an meinem Auto nen Strafzettel. Hab mich gleich gewundert weil war ja nirgends Parkverbot oder sonst was, ist ja direkt vor der Wohnung, naja, schau ich drauf ist als Grund angegeben das mein Fahrzeug nicht abgeschlossen war...
Die wollen allen ernstes von mir 15,-€ weil das Auto nicht abgeschlossen war!!!
Haben die nichts zu tun oder wie??
Hab gleich mal im Bußgeldkatalog nachgeschaut und nichts gefunden. Hat schon mal jemand so was gehabt, zumal die das Auto nicht mal zu gemacht haben sondern einfach weiter offen gelassen...
(Zitat von: Bru)
das is hart!
aber ich finde es übertrieben!
ich denke, daß es wirklich wichtigere aufgaben für das ordnungsamt gibt!
15,- EUR??? Na geil... früher waren's 10 DM!!!
Mitglied seit: 07.02.2006
Becks-Town (HB)
Deutschland
1945 Beiträge
Zitat:
Ja ok, kann ja tatsächlich sein das vom Ordnungsamt dafür ein Bußgeld ausgestell werden kann, aber:
Wenn es als fahrlässig bzw. als verleitung zum Diebstahl ausgelegt werden soll, ist der gute Mann meines erachtens auch verpflichtet das Auto dann zu verschließen bzw. zu sichern, sonst macht es doch gar keinen Sinn???
(Zitat von: Bru)
Kann dich ja wirklich verstehen, aber die hätten rein theoretisch deinen Wagen auch "sicherstellen" dürfen. Dann wär's mal richtig teuer geworden.
Bearbeitet von - marueg am 22.05.2007 20:54:57
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Sei mir nicht böse aber wie hätte in der vom Ordnungsamt abschließen sollen? Oder hast du dort einen Schlüssel abgegeben?
Sei froh, dass er ihn nicht hat abschleppen lassen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Was n schrott! Kann mit dir fühlen... wär auch sauer.
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
was?? hahaha die spinnen doch ... ich würds nit zahlen jez ehrlich.. es ist dein eigentum! was will der staat noch einem vorschreiben..
was macht man denn beim cabrio MUSS man das verdeck zu machen oder wie? die spasten
Zitat:
was macht man denn beim cabrio MUSS man das verdeck zu machen oder wie? die spasten
(Zitat von: 187)
auf jeden wa...
ich mach des wenn ich unterwegs bin tagsüber nicht zu... warum auch... liegt ja nix drin und alarmanlage ist an...
wenn die da mal auf die idee kommen.... boah... das gibtn prozess. :)
523iA zu verkaufen
LOUD PIPES SAVE LIVES!!!
nun ja, wenn es wirklich in der stvo steht, wird er wohl oder übel zahlen müssen..
mit nem einspruch kann man es aber trotzdem versuchen!
auf jeden fall ist es dummf**k hoch 12!
Also ich kann offengestanden das Gejammer nicht verstehen, 15 Euro ist zwar ärgerlich, aber das nächste Mal denkst Du sicherlich dran,den Wagen abzuschliessen. Sei froh, das sie Dir nix aus der Karre geklaut haben. Uir Sicherstellung: Nur wenn der Wagen nicht abzuschliessen geht oder der Eigentümer nicht erreicht werden kann (sinnvoll, man lässt hinter der Windschutzscheibe die Handynr. liegen)
Zitat:
Sei mir nicht böse aber wie hätte in der vom Ordnungsamt abschließen sollen? Oder hast du dort einen Schlüssel abgegeben?
Sei froh, dass er ihn nicht hat abschleppen lassen.
(Zitat von: Kingm40)
Hmm sollte aber machbar sein:
Beifahrertür öffnen, rüberkrabbeln und Türpin der Fahrertür schließen.
Dann Türpin Beifahrertür reindrücken und Türe schließen.
Wenn er ZV hat, sollte nur noch der Tankdeckel und der Kofferraum offen sein.
Ich finde eine schriftl. Verwarnung hätte gereicht, das solch ein Verhalten zum Diebstahl führen kann, und das es gesetzlich vorgeschriebene Strafen für so ein Verhalten gibt.
Tja, leb damit, und mach beim nächsten mal deinen Wagen zu, das sollte man auch machen, wenn man nur zum zahlen in die Tanke geht, schnell ist ein Handy oder wertvolleres etwas weg.
Ersteller dieses Themas
Mitglied seit: 26.02.2007
Behringersdorf
Deutschland
24 Beiträge
Es ist ja nicht so das ich das Auto prinzipiell offen lasse, ganz im Gegenteil! Hab mich schon sehr gewundert das es offen war, hab Funk ZV, evtl. bin ich versehentlich drauf gekommen, wer weiß...
Finde halt das ein Ticket dafür einfach übertrieben ist, bin mir auch sicher das es bei nem alten Corsa oder so keinen Menschen interessiert hätte...
Meines wissens nach müsste der Wagen auch ohne Schlüssel abschließbar sein (gutes altes Knöpfchen drücken an der Beifahrerseite) und das ist es halt was mich oben drein noch aufregt, erst Ticket schreiben und dann alles so lassen wie´s ist, wird schon nichts passieren - vielen Dank auch!
Werd auf jeden Fall Einspruch einlegen, mal schauen was passiert...
Die Vorschrift gibt es, fertig! Leb damit...
Wäre dein nicht verschlossenes Auto geklaut worden, dann wäre das Geheule auch riesengroß....
Und warum sollte das Ordnungsamt dein Auto verschliessen?
Was glaubst du wieviele Leute dann behaupten würden, dass dabei etwas kaputt gemacht wurde?
Mitglied seit: 20.04.2005
bad Urach - Wittl.
Deutschland
62 Beiträge
Und wie siehts da mitm Cabrio, laut meiner Versicherung was Diebstahl angeht muss es abgeschlossen sein und die Scheiben oben, dach kann offen sein, was meint ihr? Also im Bezug auf die Sache wegen dem Strafzettel...
BMW Fahrer schalten nicht, sie LADEN NACH!
frechheit... hätten sie sich wenigstens daneben hingestellt und aufs auto aufgepasst bis du wieder kommst.