Strafe wegen unangepasster Fahrweise?!
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Hi, darf das die Polizei einfach so festlegen und einem ein Brief zuschicken, ohne irgend ein Blitzer-photo, Video oder einen angehalten zu haben?
Würd mich ma intressieren ... wie schauts da mit Einspruch usw aus? Sind zwar nich viel ocken, aber man staunt schon.
mfg
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Hallo P3rf3ct10n,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Strafe wegen unangepasster Fahrweise?!"!
Gruß
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Würd mal den Brief genau checken,ob der wirklich von der Rennleitung kommt.
Muß ja ein Briefkopf mit Telnr. drauf sein.
Mir wünscht ein jeder was er will.
Und Gott geb ihm dreimal so viel.
und falls ja, sollen sie dir beweise vorlegen. obwohl da die aussage den grünen beamten schon reicht!
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Hab ich noch nie gehört.Vielleicht ne neue Kohleabzockmasche!
Lass es auf ne Mahnung ankommen.
Bearbeitet von - Frankster am 08.04.2007 09:55:58
Was issn das fürn Brief? Anhörungsbogen? Wenn Dich ein anderer Verkehrsteilnehmer angezeigt hat oder Du nen Unfall verursacht hast, wären 35 Euro möglich (nicht angepasste Geschwindigkeit), aber ansonsten ist das sicherlich niemals möglich
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Mein Kumpl hat mir davon erzählt, dass er so ein bekomm hat und ich war halt heute in eine ähnliche Situation verwickelt. Daher wollt ich ma anfragen, da ich mir das kaum vorstellen konnte, dass die einfach solche Briefe herumschicken?!
Ich frag den nochma ..
PS: Glaub die haben heut mein Kennzeichen notiert ... naja ma schaun ob was kommt (war aber nix krasses, hab kein gefährdet, nur ein zacken zu schnell)
zu schnell ist zwar nicht in ordnung (zeigefinger hoch), aber leider hat man immer wieder anscheißer dabei. n kumpel wurde vom nachbarn beim auto waschen gefilmt. als ers gesehen hat, hat er noch schön posiert und gewunken. da ist der nachbar total abgedreht und hat ihn beschimpft. deshalb konnte er das video auch nicht der polizei zeigen, weil er sonst wegen beleidigung dran gewesen wäre! *g*
Bearbeitet von - BmW-MoGuL am 08.04.2007 10:34:33
Bearbeitet von - BmW-MoGuL am 08.04.2007 10:35:26
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Ach man draf ja nich sein Auto zuhaus waschen oder so^^
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Zitat:
Ach man draf ja nich sein Auto zuhaus waschen oder so^^
(Zitat von: P3rf3ct10n)
Autowaschen darfst Du zwar zu Hause, aber nur, wenn Du über eine "dichte" Oberfläche und Ölabscheider etc. verfügst :-))
Ansonsten nur in ausgezeichneten Arealen (Waschboxen etc.)
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
@Sumo: Also nichtmal mehr aufm Privatgrundstück ohne Abscheider?
@BmW-MoGuL: Soviel ich weiß gelten doch Videos und Tonaufnahmen nicht vor Gericht oder? Zumindest private Aufnahmen. Bei Polizeivideos sieht das glaub schon anders aus.
Bearbeitet von - Fabricio am 08.04.2007 11:20:12
Lesen gefährdet die Dummheit !
na und wenn du nen brief bekommst,
was wollen sie dir denn BEWEISEN?
kannst doch selbst vor der polizei zu schnell fahren und wenn sie dich anhalten, sagen nein das war nicht so (Widerspruch). solange sie kein mess und aufzeichnungsgerät ham passiert dir rein gar nix.
und etz bin ich auf nachfolgende kommentare gespannt ;)
gruß
Understatement ist alles
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Das hab ich mir ja auch gedacht, jedoch wurde mir ma auch gesagt, wenn irgendwie 2 Polizisten sagen, das wär so ...
hm, wär wirklich mal intressant
Denn wenn ich bei den vorbeisause, was wollen die denn sagen, das waren 85?!
dein beispiel gilt nämlich nur in österreich soweit ich dass noch in erinnerung habe.
ansonsten gilt ja, im zweifel für den angeklagten (du).
Understatement ist alles
....das schätzen der Geschwindgikeit gilt vielleicht bei Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone, aber doch nicht auf deutschen Landstrassen...das hat vor Gericht überhaupt keine Beweiskraft
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OK, danke, dann brauch ich mir ja keine Sorgen machen. Hab mich nur gewundert wieso die dann noch ewig an der grünen Ampel rumstanden ...
hab vor ner woche oder so noch gehört, dass das wohl eine beweiskraft vor gericht hat.
das gericht begründete es damit, dass ein polizist sehr wohl einschätzen könnte, ob die geschwindigkeit angemessen oder unangemessen sei.
Ist Off Topic ein serbischer Fussball-Star?
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Genau, das hab ich auch gehört, war wohl hier im Forum ...
ja, war hier im forum. und da meinte jemand, das aussagen von polizisten schon eine beweistkraft haben. ob auf landstraßen ja oder nein weiß ich nicht.
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Ich würd auch sagen so ohne trifftigen Grund oder Beweis, wann und wo du irgendwas verbrochen haben sollst, geht das nicht.
So Briefe kommen immer gern wenn ein gelangweilter Rentner mit dem Geschwindigkeitsmesser per Augenmaß dich gesehen haben will, oder die alte "Laut = Schnell" Leier.
Freitag Nacht haben wir ein nettes Bobby Car Rennen veranstaltet, auf einer 3km langen Bergstraße. Liegt kommplett ausserhalb und um die Zeit (nach 23.00Uhr) kommt da auch kaum ein Auto lang, aber trotzdem hat sich natürlich die Kuh im ersten Haus vom Ort belästigt gefühlt....."Das ist Ruhestörung".......blöde Ziege. Mann bei sowas wird mir immer ganz warm ums Herz und die Gewaltbereitschaft steigt.......
Kann man aber nichts machen, gibt halt immer und überall so Charakterärsche......
jop das gleiche problem hatte ich auch mal...ich wurde angeblich in dem fahrzeug meines bruders gesichtet wie ich unangenschnallt durch die city fuhr...
als ich dann mit meinem bruder vor gericht (sehn uns wirklich ähnlich) erschienen bin, glaubte aber die richterin an eine verwechslung und die sache wurde fallen gelassen.
ansonsten hat man schlechte karten in so einem fall...
http://foto.arcor-online.net/palb/alben/11/1281311/1280_6461666664613636.jpg
Per Augenmaß zu schnell gibt es nicht! Auch wenn da 100 Polizisten dran stehen und sehen wie du vorbeifährst.
Das Problem ist hatl, wie wollen sie die Strafe festlegen? "Zu Schnell" in dem Sinne gibt es ja nicht, es muss ja eine bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitung vorgefallen sein, z. B. 26 Km/H oder was auch immer. Nach Augenmaß kann keiner sagen du bist 20 Km/H schneller gewesen, jeder Mensch nimmt Geschwindigkeit anders auf und Polizisten sind auch nicht Supermann ;).
Einen Freund von meinem Bruder haben die mal aufgehalten der ist mit knapp 200 Km/H auf einem Autobahnteilstück gefahren wo nur 80 Km/H erlaubt waren, aber der Polizist war alleine im Auto (ohne Videoüberwachung und ohne irgendwelchen Meßgeräten am Straßenrad usw.), so stand Aussage gegen Aussage (Polizist sagt: viel zu Schnell ; Fahrer sagt: genau angepasst), also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die Aussage eines Polizisten nicht ausschlaggebend.
Das man ohne Gurt gefahren ist kann aber ein Polizist sehr wohl bezeugen, oder das man mitm Handy telefoniert hat usw. bzw. sowas kann auch ein sehr nützlicher Rentner machen... das sind halt die, die mal früh von uns scheiden sollte.
Bearbeitet von - pedro23 am 08.04.2007 13:40:59