Hallo Leute,
hier mal ne Frage, die mich seit einer Weile beschäftigt.
Angenommen, am Auto ist ein Defekt. Ich fahre in die Werkstatt (egal ob BMW oder freie) und will, dass das Auto repariert wird, also der Schaden behoben ist.
Soweit, so gut.
Es gibt aber manchmal Sachen, die sich nicht so einfach reparieren lassen.
An meinem Ex-Compact damals die "check engine"-Lampe. Bin in der Werkstatt 4mal gewesen
und hab jedes Mal zwischen 110 und 350 Euro gelöhnt. Der Fehler war aber nie weg, trat nach 5-10km immer wieder auf, manchmal auch direkt nach Verlassen des Werkstatthofes.
Klar, die hatten auch Teile verbaut und Arbeitszeit investiert. Der Auftrag lautet doch
aber nicht, z.B. "LMM tauschen", sondern "Mach, dass der Fehler weg ist". :-)
Mich hat das ganz schön genervt, dass die immer wieder "auf gut Glück" rumgedokert haben und die Ausgabe am Ende für die Katz gewesen ist; der Fehler woanders lag.
Meiner Kollegin mit ihrem W126 gings jetzt auch so. Der Wagen hat einen schwer lokalisierbaren Fehler am Motor, der Wagen fährt einfach nicht. Und für jede neue Sache,
die repariert wird, werden 700 Euro fällig. Sie ist schon ganz genervt.
Wie sieht denn da die rechtliche Lage aus? Wie sind Eure Erfahrungen mit den Werkstätten?
Gibt es dann einen Punkt, an dem man sich die Kosten teilt?