Magazinerstellt am 28.01.2014 um 19:19:57
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Drohnen und Multicopter regeln den Verkehr
Drohnen und Multicopter regeln den Verkehr?
Der Fortschritt ist nicht aufzuhalten - überall und in jedem Anwendungsbereich sowie in jeder Branche.
Erst kürzlich wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten (UAE) von den Behörden und Regirungen entschieden, neue Quadrocopter für Feuerwehreinsätze auf Mission zu schicken. Speziell in Dubai sollen die Multicopter eingesetzt werden. Zwar nicht zur unmittelbaren Brandbekämpfung - aber dennoch zur Aufklärung und Früherkennung potentieller Brände.
Gleichzeitig überlegt man anderenorts, kleine und wendige Drohnen, ausgestattet mit Kameras, für die Verkehrsüberwachung einzusetzen - so die neusten Meldungen im führenden Drohnen- und Multicopterforum www.drohnen-forum.de.
Die Technik der kleinen Helferlein wird immer besser und ausgereifter - autonome Navigation per GPS, Fluglagenerkennung mittels IMU und dreidimensionale Orientierung mittels integriertem Kompass sind mitlerweile Standard in den kleinen technischen Wunderwerken. Doch wie realistisch ist das Szenario der Verkehrsüberwachung? Und geht es dabei nur um die Aufklärung und Einsatzkoordination bei Unfällen? Oder sind gar mobile "Blitzer" aus der Luft zu erwarten, die potentielle Raser auf der Autobahn heimlich und aus der Luft observieren und bei Geschwindigkeitsübertretungen gar überführen?
Technisch scheint selbst ein solches Szenario kein Problem darzustellen. Sicherlich wird in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten oder den USA dies in nicht allzu ferner Zukunft auch Realität werden. In Europa oder Deutschland im speziellen werden wir aber keine Verkehrsüberwachung per Drohnen und Multikopter zu befürchten haben. Die Gesetzeslage bzgl. Flugsicherheit, Privatsphäre und Luftrecht sind in unseren Breitengraden viel zu eng gestrickt - Gott sei Dank!
Dem Hobbypilot und Modellbauer stehen zwar einige Freiheiten zu, was den privaten Betrieb der unbemannten Flugobjekte (UAV = Unmanned Areal Vehicle) betrifft. Doch im gewerblichen Einsatz - also z.B. für professionelle Luftaufnahmen oder zu Aufklärungs- und Überwachungszwecke gelten andere Regeln. Und auch der private Hobby-Einsatz von RC-Flugmodellen (RC= Radio Controlled = Funkferngesteuert) unterliegt gewissen Regeln. So sind Aufstiegsgewicht, Flughöhe und Flugbetrieb natürlich entsprechend limittiert. Auch das mitlerweile sehr beliebte FPV Fliegen (FPV = First Person View = Flug aus Pilotensicht) ist nur erlaubt, solange das Flugobjekt (also die Drohne bzw. der Quadrocopter) noch in Sichtreichweite ist. Obwohl es mitlerweile technisch problemlos möglich ist, sich mehrere Kilometer vom eigenen Standort mit dem Kopter zu entfernen und nur mittels Videobrille (z.B. Modell FatShark Dominator) und im Multicopter installierter Kamera zu navigieren.
Bleibt zu sagen, daß moderne Multicopter wie der Dji Phantom 2, der Flame Wheel Hexacopter oder die Phantom 2 VISION sicherlich schon längst die Spielzeugdrohnen der vergangenen Jahre (z.B. AR Drone 2.0) überholt haben und die Grenze zwischen Profi-Kopter und Hobby-Drohne immer mehr verschwimmt.
Die Lufträume werden schon bald gefüllt sein - in Österreich wurde bereits die Gesetzeslage und geltendes Luftrecht dementsprechend angepasst. In Deutschland werden Multicopter bereits zur technischen Überwachung von Hochspannungsleitungen von Energieerzeugern und -konzernen eingesetzt. Luftaufnahmen und Videos hatten wir euch ja bereits zu Asphaltfieber 2013 präsentiert - um nur einen weiteren spannenden Anwendungsbereich dieser Technologie zu nennen.
Fahrzeugkontrollen und Speed-Tickets via Drohne bleiben jedoch Vision - zumindest auf den deutschen Autobahnen!