hallo, ich habe vor 3 wochen einen 525i gekauft das auto hat eine standheizung die leider kaputt ist . der händler hat versucht die zu reparieren naja auseinader gebeut undwieder zusamenn gebautnit der hofnung das die wieder geht was aber nicht der fall war, jetzt will er eine gebrauchte auf dem markt suchen die er mir dann einbaut und ich muss immer 120km zu ihm fahren, darf er das?
die ander sache kann ich mir selbst eine standheiz. einbauen oder ist das nicht möglich , der kabelbaum ist von bmw da die heizung schon mit dem auto zusammem gebaut wurde also nicht nachgerüstet sondern vom band, es ist die webasto termo Z/C mit K bus.
Wie er es anstellt, den Mangel zu geheben, ist ihm überlassen. Der Kunde bzw. Käufer kann ihm nicht vorschreiben, das er etwas bestimmtes tun soll wie z.B. ein bestimmtes Bauteil ersetzen, um den Mangel zu beheben, wenn ein anderer Lösungsweg auch zur Aufhebung des Mangels führt und günstiger ist.
Diesen Vorgang nennt man "Nacherfüllung", nachzulesen im Paragraphen 635 des BGB, Buch II unter Schuldrechtverhältnis.
Ja, es ist ok, wenn er ein Gerät bei Ebay erwirbt.
Nein, du hast keine Garantie, sondern Gewährleistung. Um genau zu sein. Aber ich weiß schon was du meinst und du kannst beruhigt sein. Mach dir keine Sorgen.
Grundsätzlich: Man muss unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Kulanz wiederum ist auch etwas anderes, aber darauf gehe ich nicht weiter ein. Erstens weil es hier nichts zur Sache tut, zweitens weil das Thema schon oft genug erörtert wurde. Nutze die SuFu einmal wenn du mehr darüber wissen willst.
Nicht böse oder abwertend gemeint, aber: du wirfst die beiden Begriffe hier durcheinander. Eben weil es unterschiedliche Begriffe mit unterschiedlichen Bedeutungen sind, sind sie auch korrekt anzuwenden.
In deinem Fall sehe ich keinerlei Problematik. Der Händler kümmert sich um dein Anliegen, ist Willens den Mangel zu beheben und die ganze Sache läuft ordentlich über die Bühne.