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Hallo Leute
bin grad ziemlich sauer, hab mir vor ca 4 Monaten meinen 323i bei einem Händler gekauft, damals hatte er noch ein Pickal und der Verkäufer meinte er macht mir aber nach ablauf ein neues auf seine Rechnung.
Nun in der Zeit wo ich mein Auto hatte begann das Lämpchen für´s ASC zu leuchten, dachte mir eigentlich das dafür der Händler aufkommen würde.
Leider ist dem nicht so und er meinte jetzt das ich mich drum kümmern muss weil es erst nachdem ich das Auto kaufte auftrat...
Jetzt hab ich aber das Auto schon verkauft und wollte den heute dem neun Besitzer übergeben mit gerichtem ASC!
Der neue Besitzer meinte nun das ich es richten lassen muss weil er mit diesem Problem nicht fahren wird...
Was soll ich nun tun?
lg
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Hallo XxXmichiXxX,
schau mal hier
(klick) - da gibt es sicher etwas passendes zum Thema "Problem mit Händler..."!
Gruß
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ich weis nicht wie das in österreich genau ist, aber in D-land hat der verkäufer, wenn er dies nicht ausdrücklich ausschließt, eine gewährleistung zu erbringen. sprich die reparatur trägt dein verkäufer.
dein käufer ist da zugegeben etwas schlauer, der nimmt/bezahlt den wagen erst, wenn alles so ist wie vereinbart.
Nu mal los....
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Regensburg & Amberg
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340 Beiträge
Hast du denn das ASC beim Händler reparieren lassen oder in einer freien Werkstatt?
Am besten du holst dir einfach das Scheckheft und haust die Rechnung da rein...oder zeige dem Käufer die Rechnung der Reparatur.
mfg,
Tom
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Himberg
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1586 Beiträge
nein hab den Wagen bei ihm stehn lassen weil er eine Wekstatt hat, bekommt man überhaupt mit diesem Problem bei einer Werkstatt ein Pickal?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen...
ist jetzt alles sch***
entweder ich beginne mit meinem Händler zu streiten - was besser sein wird
oder ich verkraul den Käufer...
aktuell gesperrt
Regensburg & Amberg
Deutschland
340 Beiträge
Hast du keine "1 Jahres Gebrauchtwagengarantie" von deinem Händler bekommen?
bzw. gibts sowas eigentlich in Österreich?
Am besten du spricht sachlich und ganz normal mit deinem Händler und versuchst das irgendwie zu klären.
Wenn das nicht hilft, kannst du immer noch beginnen mit ihm zu streiten! ;-)
mfg,
Tom
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Mitglied seit: 04.08.2005
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288 Beiträge
Zitat:
aber in D-land hat der verkäufer, wenn er dies nicht ausdrücklich ausschließt, eine gewährleistung zu erbringen.
(Zitat von: Pug)
Dies ist so nicht richtig. Wenn ein Händler in Deutschland ein Fahrzeug als Gebrauchtwagen verkauft, kann er noch soviel wie er lustig ist in Kaufvertrag schreiben das er keine Garantie übernimmt, muß er aber trotzdem geben. So ein Vertrag hat vor Gericht keine Chance. Wenn er die Garantie ausschließen will, darf er nur an Händler oder Export verkaufen. Übrigens, Laut gesetzt gibt es den begriff Garantie (Gewährleistung) nicht mehr, das heißt jetzt Sachmangelhaftung.
Nun noch zum Problem. Schau mal in die AGB´s von Deinem Händler. Entweder die stehen mit auf dem Kaufvertrag, oder er "muß" sie irgendwo in seinem Laden ausgeschrieben haben. So ist das jedenfalls bei uns in Deutschland. Oder Du schaust mal in euer Gesetzbuch. Da muß es auch drin stehen. Bei uns in Deutschland fängt es ab §433 BGB an, falls es einer nachlesen will.
Bearbeitet von - Joshy am 15.07.2008 19:24:10
Mitglied seit: 16.07.2007
ausm Sächsischen
Deutschland
562 Beiträge
Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, kann ich also mit meinem Gebrauchtwagen, bei dem nach 2 Monaten die Klimaanlage ausgefallen ist, zum Händler (mit Werkstatt) fahren und den Fehler auf seine Rechnung beheben lassen??
Glaube, was wahr ist!
Sammle, was rar ist!
Trinke, was klar ist!
Bumse, was da ist!
Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!!
Zitat:
Laut gesetzt gibt es den begriff Garantie (Gewährleistung) nicht mehr, das heißt jetzt Sachmangelhaftung.
(Zitat von: Joshy)
Nur so nebenbei: Garantie darf man nicht mit Gewährleistung gleichsetzen. Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ist das, was im Gesetz steht und der private Verkäufer im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer ausschließen darf. Garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers (was drüber zu finden z.B. im § 443 BGB und für den Verbrauchsgüterkauf im § 477 BGB)
Zu den ersten sechs Monaten der Gewährleistung: hier wird grds. vermutet, dass der Mangel bereits beim Gefahrenübergang vorlag. Das heißt aber auch, dass der Verkäufer die Vermutung widerlegen kann, also nachweisen kann (sofern möglich), dass der Fehler eben beim Gefahrenübergang noch nicht vorlag.
[Edit: Zahlendreher ausgebessert]
[Edit 2: "geben muss" mit "ausschließen darf" getauscht - der Private darf die Gewährleistung ausschließen, der Gewerbliche muss sie geben und ich sollte nicht nebenbei CSI gucken]
Bearbeitet von - mb100 am 15.07.2008 21:25:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Mitglied seit: 04.08.2005
Schleswig Holstein
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288 Beiträge
Zitat:
Garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers (was drüber zu finden z.B. im § 443 BGB und für den Verbrauchsgüterkauf im § 447 BGB)
Bearbeitet von - mb100 am 15.07.2008 19:33:42
(Zitat von: mb100)
Aber doch nicht beim Gebrauchtwagen?
Zitat:
Zitat:
Garantie ist ne freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers (was drüber zu finden z.B. im § 443 BGB und für den Verbrauchsgüterkauf im § 477 BGB)
(Zitat von: mb100)
Aber doch nicht beim Gebrauchtwagen?
(Zitat von: Joshy)
Warum nicht? Die vom Händler übliche Gebrauchtwagen-Garantie in Höhe von einem Jahr würd ich -ab dem siebten Monat - als ganz normale Garantie, also als ganz normale Zusatzleistung des Verkäufers ansehen. Vorgeschrieben sind ja zwei Jahre Gewährleistung, die gem. § 475 II a.E. bei Gebrauchtwaren (also auch Gebrauchtwagen) auf ein Jahr verkürzt werden dürfen.
In den ersten sechs Monaten trägt der Händler ohnehin die Beweislast, und durch seine Garantie übernimmt er sie freiwillig noch weitere sechs Monate...
(Zahlendreher auch hier ausgebessert)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Ersteller dieses Themas
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Himberg
Austria
1586 Beiträge
Morgen!
Konnte mich mit dem Händler einigen, das ASC wurde noch am gleichen Tag gerichtet!
Manchmal muss man eben ein bischen druck machen, leider...
lg
naja was soll man sich da einigen.. ist in der gewährleistung drinnen die 6 monate beträgt. das musste er zahlen, sonst hättest ihm die schüssel zurückgeben können ;) --> käuferschutz
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
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Naja als ich ihn kaufte sagte er ich habe 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe.
Das komische ist ja das er mit diesem Problem ein Pickal bekam denn Zitter meinte wenn das ASC nicht funktioniert, funktioniert das ABS auch nicht...
lg
Noch eine kurze Anmerkung zu den AGB´s: Diese sind nur gültig, wenn sie bereits in der Angebotsphase als Vertragsbestandteil deklariert sind, also am Angebot angehängt sind oder zumindest auf die Stelle verwiesen wird, wo sie zur Einsicht aufliegen. Wenn sie zuvor nie angesprochen wurden und erst auf Rechnung, Lieferschein oder sogar Auftragsbestätigung angesprochen werden, sind sie nicht Bestandteil des Vertrags. (ist zumindest in Ö so, wird in D nicht anders sein. Quelle: ABGB im Kodex Unternehmensrecht)
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
was haben agb mit diesem händler verkauf zu tun??
gar nix^^ hier gehts um gewährleistung und die ist 6 monate verpflichtend
Bearbeitet von - 318ci_2001 am 16.07.2008 10:04:20
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Zitat:
Zitat:
(Zitat von: Pug)
Nun noch zum Problem. Schau mal in die AGB´s von Deinem Händler. Entweder die stehen mit auf dem Kaufvertrag, oder er "muß" sie irgendwo in seinem Laden ausgeschrieben haben. So ist das jedenfalls bei uns in Deutschland. Oder Du schaust mal in euer Gesetzbuch. Da muß es auch drin stehen. Bei uns in Deutschland fängt es ab §433 BGB an, falls es einer nachlesen will.
Bearbeitet von - Joshy am 15.07.2008 19:24:10
(Zitat von: Joshy)
Hier wurden AGBs angesprochen, drum hab ich meinen Antwort geschrieben. Ganz abgesehen davon stehen in den AGBs immer wieder sachen, die den gesetzlichen Bestimmungen wiedersprechen. Sind dann natürlich ungültig, schrecken aber doch immer wieder unwissende Leute davon ab, ihre Ansprüche geltend zu machen.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
Mitglied seit: 04.08.2005
Schleswig Holstein
Deutschland
288 Beiträge
Zitat:
Noch eine kurze Anmerkung zu den AGB´s: Diese sind nur gültig, wenn sie bereits in der Angebotsphase als Vertragsbestandteil deklariert sind, also am Angebot angehängt sind oder zumindest auf die Stelle verwiesen wird, wo sie zur Einsicht aufliegen. Wenn sie zuvor nie angesprochen wurden und erst auf Rechnung, Lieferschein oder sogar Auftragsbestätigung angesprochen werden, sind sie nicht Bestandteil des Vertrags. (ist zumindest in Ö so, wird in D nicht anders sein. Quelle: ABGB im Kodex Unternehmensrecht)
(Zitat von: Kingm40)
Bei uns in Deutschland ist es so das ein Hinweis zu den AGB´s auf dem Vertrag vermerkt ist. Diese AGB´s müssen natürlich in greifbarer nähe sein.
Zitat:
Das komische ist ja das er mit diesem Problem ein Pickal bekam denn Zitter meinte wenn das ASC nicht funktioniert, funktioniert das ABS auch nicht...
Wtf ist ein "Pickal" und wer oder was ist "Zitter" ???
Bearbeitet von - Rechtshänder am 17.07.2008 04:10:22
zitter ist ein bmw händler :)
pickerl: unsere jährliche überprüfung des autos (bekommt man nen aufkleber (=pickerl) wenn mans besteht)
Töte ihn mit einem Mouspad aus Hart-PVC
(Zitat von: pat)
Mitglied im Regionalteam Wien & Umgebung
Zitat:
Zitat:
Das komische ist ja das er mit diesem Problem ein Pickal bekam denn Zitter meinte wenn das ASC nicht funktioniert, funktioniert das ABS auch nicht...
Wtf ist ein "Pickal" und wer oder was ist "Zitter" ???
Bearbeitet von - Rechtshänder am 17.07.2008 04:10:22
(Zitat von: Rechtshänder)
Das Pickerl ist unsere Form der HU und AU. Ist bei uns immer in einem und wird außer bei Neuwagen Jährlich durchgeführt. Eigentlich heißt die Prüfung "Überprüfung gemäß §57a Abs. 4 KFG 1967", aber wer sagt sowas schon ;-D. Wenn die Prüfung bestanden ist kommt ein Aufkleber auf die Frontscheibe, der den Termin der nächsten Überprüfung angibt. Aufkleber heißt in der österreichischen Spreche ;-) Pickerl.
OO==[][]==OO
PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst.
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1586 Beiträge
Danke euch für die ausführliche Erklärung
;-)