Bodenfreiheit (Geplaudere Forum)
Ein österr. Polizist kann ein in D zugelassenes Auto mit Sicherheit nicht still legen, nur weil's weniger als 11cm Bodenfreiheit hat. Nicht, wenn alles ordnungsgemäß in D eingetragen wurde.
Wenn die Spezialisten natürlich mit komplett runter geschraubtem Gewindefahrwerk zum Wörthersee düsen, dann evtl. schon, da sicherheitsrelevant. Nur wird ein Gewindefahrwerk auch bei uns normalerweise mit einer Mindesthöhe eingetragen. Insofern gilt dann die deutsche Eintragung auch nimmer. Ergo - Stillegung wär möglich, aber dann nach dem Motto "selbst schuld".
Btw...hab selber schon gesehen, wie ein Schandi in Spittal/Drau 'nen Golf direkt aus dem Verkehr gezogen hat...wegen weniger als 11cm. 9,nochirgendwas waren's. Der Fahrer hat etwas angefresseb ausgesehen...
Greets.
Rockbow
http://www.myspace.com/rockbowone
mahe
16.08.2007 | 16:15:04
Gefahr im Verzug ist erst wenn man tiefer als 90 mm ist, dann werden einem die Taferl gezwickt!
Von 90mm bis unter 110mm: ist zwar nicht erlaubt, aber noch keine Gefahr im Verzug. Wenn sonst alles passt (also Räder streifen nicht usw., wie es bei mir war ... nix eingetragen) kriegt man eine Anzeige und muss später erneut vorfahren.
Wenn Gefahr im Verzug ist kann ein "Freund und Helfer" sehr wohl das Fahrzeug stilllegen, egal welches Taferl da drauf ist. Das liegt dann in der Hand des Polizisten, "Gefahr im Verzug" ist leider sehr dehnbar ...
Auch ist die Polizei nicht besonders gut auf einem zu sprechen wenn man als Österreicher mit einem Auto fährt das ausländische Kennzeichen hat (sofern der Besitzer nicht dabei ist).
Das kann dann ganz schön nervig und zeitintensiv werden...
E36-320i: Vorher solls angeblich bei uns noch eine andere Änderung geben, irgendwie soll der TüV-Teil (also vorher Gesamtgutachten machen) wegfallen.
btw.: Rallye-Fahrzeuge haben mehr als 110mm Bodenfreiheit ;)
Greetz
mahe
Ja, aber dann müsste ja bei euch kaum ein Ferrari oder so fahren, deren Bodenfreiheit ist auch selten über 11cm oder?
Sind die Straßen bei euch so schlecht, das gleich Gefahr im Verzug ist wenn man da mit weniger als 11cm rumfährt?
*Achtung Spaß*
Oder ist Österreicher an sich so flach von der Statur her, das wenn er sich eben auf den Boden legt, ein überfahren mit min. 11cm Bodenfreiheit gefahrlos möglich ist?
Also wenn die einem als Ausländer die Kennzeichen bei sowas abnehmen, kann da was net ganz korrekt laufen. Klar ist "Gefahr in Verzug", aber normal wird das doch so gehandhabt, das man dann auf dem "schnellsten Weg" das Land verlassen soll oder so in der Richtung.
Scheiß auf Chuck Norris - Spongebob grillt unter Wasser..
mahe
16.08.2007 | 18:35:28
Wenn das Auto serienmäßig mit unter 110mm genehmigt wurde, dann ist das legal ...
Verbaut man dann aber ein anderes Fahrwerk müssen die 110mm zum tiefsten festen Punkt gegeben sein.
Dazu enthalt ich mich mal meiner Meinung ...
Die 110mm stehen halt in der StVo, wie sinnvoll die sind oder nicht ... darüber will ich garnicht nachdenken/diskutieren.
Wenn ich mir aber so manchen Bremshügel beim McDrive anseh bräuchte man sowieso 150mm *g*
Soweit ich weiß, dürfen sie dir die Taferl nicht zwicken aber dich an der Weiterfahrt hindern.
Genau kann ich dir das jetzt aber auch nicht sagen.
Greetz
mahe